1468 ist auch damals, als das Besitzthum der übrigen Facultäten in Betreff der Verwaltung mit dem Universitätsvermögen vereinigt wurde, ausgesprochen worden, daß das Vermögen der Juristen- facultät ausgenommen sei. Es mußte dies auch ausgesprochen werden, wenn die Grundsätze der Gerechtigkeit nicht verletzt wer den sollten. Staatsminister v. Lind en au: Im Auftrage des zum Ab gänge aus der Kammer genöthigten Herrn Cultusministers habe ich zu erklären, daß sich die künftige Gestaltung der Vermögens verhältnisse des Frauencollegii noch nicht übersehen läßt, da diese von umständlichen Erörterungen, ja vielleicht von einer austrä- gal-richterlichen Entscheidung abhängig sein wird. , Was dage gen das Facultätsvermögen anlangt, so werden darin ohne vor gängige Vernehmung mit der Facultät keine Veränderungen ver fügt werden. Domherr v. Günther: Hierdurch bin ich meines Orts völlig zufriedengestellt. Präsident v. Gersdorf: Ich würde zu fragen haben: pb die Kammer gleich der zweiten Kammer 15,000 Thlr. bewilligen wolle? — Einstimmig Za. Präsident v. Gersdorf: Sodann würde ich fragen: ob Sie den Satz der zweiten Kammer, enthalten in den Worten: „Daß die Ständeversammlung lediglich zu Umgehung der Erörterung einer Principfrage, und ohne das von ihr beanspruchte Recht der Zustimmung zu der Verwendung des Universitätsvermögens, durch dermalige Unterlassung der weitern Verfolgung desselben,, aufgeben zu wollen, sich zu dem gedachten Anträge vereinigt habe, in'der Erwartung, daß die Erfahrung zeigen werde, daß die hohe Staatsregierung diese Angelegenheit in Zukunft in einer Art be handeln werde, welche ein Zurückkommen auf diesen Gegenstand nicht nöthig machen dürfte", in die Schrift ausgenommen wissen wollen? — Einstimmig Ja. Präsident». Gersdorf: Ferner: ob Sie den zweiten Satz gleich der zweiten Kammer in die Schrift ausgenommen wissen wollen, welcher in den Worten enthalten ist: „daß die Stände jedoch bei der Bewilligung für die Universität voraussrtzen, daß in Zukunft das Vermögen des Frauencollegii, der Juristenfacul- tät und jeder Zuwachs zu dem Universitätsvermögen, insofern nicht ausdrückliche Bedingungen der Stiftung entgegenstehen, ein und derselben Verwaltungsart, als des übrigen Universitatsver- mögens, unterworfen werde"? — Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Somit würden nun die Gegen stände der heutigen Tagesordnung vollendet sein. Indessen ha ben wir nicht neue Vorlagen, und cs wird daher zur nächsten Session durch Karten eingeladen werden müssen. - Schluß der Sitzung 2^ Uhr. Druck und Papier van B. G. Leubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: I). Gretschel.