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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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ten ihre Descendenten enterben; andere, wegen deren Descenden ten ihre Adscendenten enterben können. Das Ministerium kann also in diesem Vorschläge eine Consequenz und einen richtigen Grund nicht erkennen, warum man nicht zulasten will, daß Je mand gegen seine Descendenten ebenso gut den Wechselarrest an legen lassen kann, als wie gegen Andere. Will man sich auf das Band der Liebe stützen, wohin kommen wir da? Dann muß man den Schuldarrest gegen den Freund, gegen den Wohlthäter, gegenden frühem Erzieher untersagen. Die Anlegung des Wechsel arrestes ist mit der Pflicht der,Liebe gar nicht unverträglich, sonst wäre er überhaupt nicht zu gestatten. Denn wir sollen alle Menschen lieben. Ja, gerade gegen Descendenten kann dies Mittel buun inoulo angewend.t werden. Es können die Adscendenten es in der besten Absicht thun, daß sie auch den Wechselarrest anlegen lassen, und wenn man das Famili enrecht verfolgt, so würde das Recht der Adscendenten gegen Descendenten vielmehr zu er- w.itern sein. Mache,ich auf die Gesetzgebung anderer Staaten aufmerksam,, so bestimmt z.B. das österreichische Cisilrecht sogar, daß Jemand die väterliche Gewalt ausdehnen lassen kann, wenn der Sohn Schulden macht, auch über die gewöhnlichen Jahre hinaus. Bürgermeister Wehner: Ich würde mich doch ganz für das Deputationsgutachten erklären. Die Gründe, welche der Herr Staatsminister dargestellt hat, können mich doch nicht ganz von der Ueberzeugung trennen, daß das Deputationsgutachten ganz und gar wenigstens dem Verhältnisse angepaßt ist, wie es in der Welt vorkommt. Ich glaube, man muß auch bei der Gesetzgebung gewisse, ich möchte sagen, ideale Vorstellungen nicht ganz wegwerfen, die man von einer Sache hat. Ich meine hier in dem vorstehenden Falle die Familimverhältnissc. Die Familienvcrhältnisse gründen sich doch hauptsächlich auf ge genseitige Liebe, auf gegenseitige Zuneigung, auf gegenseitige Hülfsleistung. Ich glaube, das muß man festhalten, und hält man das in Gedanken fest, so scheint es doch nicht angemessen zu sein, wenn die Väter und Kinder, wenn die Adscendenten die Descendenten sich so behandeln, wie ganz fremde Menschen. Ich glaube, hier liegt etwas Tieferes zu Grunde, was mich sehr an sprechen kann. Se. Excellenz haben bemerkt, man wüide haupt sächlich das Princip verletzen. Ich will zugeben, daß, wenn man recht consequent gehen will, der Herr Staatsminister Recht habe; das Princip wird vielleicht in Etwas verletzt. Allein ich muß bemerken, daß ich nicht allemal gern mit ganz konsequenten Leu ten umgehe, schon aus dem Grunde, weil ich habe begreifen ler nen, daß es in der Welt keinePrincipe ohne Ausnahme gibt. Ich weiß mich auch, so lange ich lebe, nicht zu erinnern, je Etwas ge funden zu haben, wo man, wenn es zur Ausführung gekommen ist, nicht gesehen hätte, daß eine Ausnahme die Hauptgrund satze veilassen müsse, um nicht festsitzen zu bleiben. Hier eine Ausnahme zu machen, scheint mir zweckmäßig, und das sind die Gründe, die mich bestimmen, mich für das Deputationsgut achten zu erklären. Referent Domherr v. Günther: Die Deputation muß noch etwas weiter gehen, als der letzte geehrte Sprecher, und behaupten, daß in dem von ihr gemachten Vorschläge eine Inkonsequenz gar nicht liegt. Jene scheinbare Inkonsequenz, auf welche der Herr Staatsminister aufmerksam tnachte, ver schwindet, wenn man die Sache aus dem hohem Gesichts punkte betrachtet, der hier in der That nothwendig genommen werden zu müssen scheint. Zwar soll uns — und darin stimmen wir gewiß mit der hohen Staatsregkerung überein — das Gefühl bei Bestimmung des Rechts nicht leiten, allein das heißt doch nur, seine subjektiven Gefühle, die ohne objektiven Grund sich in der Brust des Menschen erzeugen, sollen nicht die Ent schließungen des Gesetzgebers bestimmen. Nun ist im gegen wärtigen Falle zwar auch von einem Gefühle, aber von einem ganz andern die Rede, nämlich von dem moralischen Gefühle des Volks, welches ganz gewiß das Wechselverfahren eines Vaters gegen seinen Sohn in einem hohen Grade mißbilligen, und das selbe — wenn ich mich dieses, wiewohl harten Ausdrucks be dienen darf — für einen Greuel, für eine Art von Naturwidng- keit halten würde, die höchstens in ganz bcsondern Ausnahmefäl len etwa Entschuldigung oder Rechtfertigung finden könnte. Solche ganz besondere Ausnahmsfälle, wo ein Vater seinen unverbesserlichen Sohn der Freiheit beraubt, um ihm die Mittel zu nehmen, sich selbst und Andern zu schaden, kann es allerdings geben; in solchen Fällen wird aber auch die Arretirung, die ein Sohn gegen seinen Vater verfügte, Entschuldigung finden kön nen. Es wäre der Fall denkbar, daß ein Vater im Begriff stände, Dinge zu unternehmen, die so unwürdig, oder gar so ver brecherisch wären, daß der Sohn, in der Unmöglichkeit, auf an-, dere Weise ihn daran zu hindern, sich bewogen fände, ihn in das Schuldgefangniß bringen zu lassen — in das Schuldgefangniß, weil ihm nur dieses Mittel übrig bliebe. Er konnte wohl in den Fall kommen, dies aus wahrer Pietät zu thun. Dessenungeachtet hat die Staatsregierung für zweckmäßig erachtet, ohne Rücksicht auf solche Ausnahmsfälle dem Sohne das Recht, gegen den Va ter mit Wechselarrest zu verfahren, zu entziehen, und wir Alle werden wohl dieser Bestimmung unfern Beifall geben. Aber aus demselben Grunde muß auch das moralische Gefühl des ganzen Volkes von uns berücksichtigt werdest, daß wir gleichfalls das Recht, den Sohn in Arrest bringen zu lassen, dem Vater absprechen. Es würde auch diese Arretirung nur in. den allcr- seltcnsten Fällen Entschuldigung finden, außerdem aber gewiß, von Jedem, der nur dem natürlicheri Gefühle sein Recht wider fahren läßt, auf dasAeußerste gemißbilligt werden. Zu dem sehen wir, daß dieser Fall fast nie vorgekommen ist, wenn gleich die Möglichkeit desselben ost da gewesen ist —und ebenso wissen wir, daß, wenn er vorkam, das Gefühl der ganzen Nation sich dage gen ausgesprochen hat. Können wir uns aber nicht verhehlen, daß das Vorhandensein dieses Gefühls auf ethischen Gesetzen be ruht, so glaube ich auch, ist der Antrag der Deputation vollkom men gerechtfertigt. Staatsminister v. Könneritz: Wenn der Herr Referent gesagt hat, daß Fälle dcr Art gewiß selten vorgekommen seien, und wenn er als Beweis angeführt hat, daß diese Arretirung den Gefühlen widerspräche, so möchte ich das nicht ansühren.
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