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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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hast verurtheiltcn oder in Schuldhast befindlichen Perso nen dergestalt zu Statten kommen, daß alle diejenigen, wider-welchein Gemäßheit derselben entweder ein Schuld arrest nicht eintreten soll, oder, wenn er Ursprünglich statt haft war, wegen Eintritts einer der im Gesetz bestimmt?« Voraussetzungen aufgehoben werden soll, sofort bei Pu- blication des Gesetzes der Haft zu entlassen sind, ohne daß es diesfalls einer vorhergehenden Bekanntmachung des gefaßten Entschlusses an den Klager bedarf, immaßen auch dcnwider solcheMaßregel ergriffenen Rechtsmitteln eine Suspensr'vkraft nicht beizulegen ist. Die Gründe dieser Aenderungen leuchten von selbst ein, und die Deputation trägt darauf an, die Paragraphe in obiger Fassung anzunehmen. Präsident v. Gersdorf: Es scheint Nichts bemerkt zu wer den, und ich frage: ob die Kammer die §§. in der vorgelcsenen Fassung annehmen wolle? — Einstimmig Ja. Referent Domherr v. Günther: Hiernächft hat die jenseitige Deputation am Schlüsse ihres Berichts bemerkt, daß ihr nicht allein durch eine überden leipziger Wechselarrest kürzlich erschienene kleine Druckschrift, sondern auch auf anderen Wegen Nachrichten zugekommen wären, laut welcher die Wechselhaft an mehren Orten des Landes, in sonderheit aber in Leipzig auf eine solche Weise zur Anwendung komme, daß sie in manchen Punkten härter sei, als selbst der Strafarrest in den öffentlichen Strafanstalten des Landes. Dahin sei z. B. zu rechnen, daß den Wechsclgefangenen während der ganzen Zeit ihrer Haft der Genuß der frischen Luft versagt werde, wenn sie solchen nicht erkaufen können; daß cs im Winter an hinreichend warmendenDeckcn zum Schlafengebreche; daß kranke Wechselgefangene zu Leipzig in das Zuchthaus daselbst transportirtwürden; daß es in Leipzig an einer gehörigen Controls des Gefangenwärters fehle, woraus Uebelstände aller Art hervor gingen u. s- w. Die erwähnte Deputation hat sich hierdurch bewogen befun den, ihrer Kammer vorzuschlagen: „einen Antrag an die hohe Staatsregicrung des Inhalts gelangen zu lassen, daß dieselbe auf dem Verwaltungs wege die Abstellung der gerügten Uebelstände, sofern sie gegründet befunden würden, verfügen, und überhaupt eine humane Behandlung der Schuldgefangenen einschärfen möge." Dieser Antrag ist auch von der jenseitigen Kammer einstim mig angenommen worden. Ob nun gleich, Namentlich was die Verhältnisse des leipziger Stockhauscs betrifft, den dortigen Ein richtungen'von Seiten des Herrn Justizministers in der am 31. Juli d. I. von der zweiten Kammer gehaltenen Sitzung im Gan zen vieles Lob erthcilt worden ist, so bleibt es doch, zumal da die Bemerkungen der jenseitigen Deputation sich nicht ausschließlich auf Leipzig beziehen, im allgemeinen Interesse der Justizpflege immer wünschenswerth, daß jener hochwichtige Gegenstand genau erörtert und die Abstellung etwaiger Uebelstände dadurch ermög licht werde. Die Deputation rathet daher der geehrten Kammer an, dem vörgedachten Anträge beizutreten. Bürgermeister!). Gross: Ich muß mich dem Herrn Staats minister sehr dankbar erklären, daß er in der jenseitige« Kammer bei dieser Veranlassung sich lobend über die Einrichtung des leipziger Gefangenhauses ausgesprochen, und die Beschwerden als übertrieben dargestellt hat. Es ist freilich ganz natürlich, daß man sich im Wcchselarrest nicht so bequem befinden kann, als wenn man in einem Gasthofe wohnt. Auch ist nicht zu verken nen, daß die Beschwerden der Wechselhaft in Leipzig zu manchen Zeiten mehr gefühlt werden, als an andern Orten, weil sich hier immer mehr Gefangene zu gleicher Zeit in Haft befinden, als an andern Orten der Fall ist. Es ist aber unmöglich, jedem Wechsel arrestanten ein besonderes Behältniß einzuraumen, und es ist wohl auch in keiner Frohnftste des Landes mehr als eine Wech selstube für die Wechselschuldner vorhanden. Zuweilen werden aber auch von Wechselgefangenen Ansprüche gemacht, die nach der ganzen Einrichtung und der Hausdisciplin nicht gewährt werden können. So erinnere ich mich aus früherer Zeit, daß einmal ein Wechselgefangener das Gesuch an die Obrigkeit stellte, ihm zu feiner und seiner Mitgefangenen Ergötzlichkeit einClavier auf der Wechselstube zu gestatten. Uebrigens kann ich behaup ten, daß das Anführen in der Beschwerdeschrist: daß es im Win ter an hinreichend wärmenden Decken gebreche, und daß kranke Wechselg'efangene in das Zuchthaus transportirt würden, schlech terdings in Unwahrheit beruht, und es wird sich bei der von dem Justizministerium angeordncten Untersuchung diese Behauptung als völlig ungegründet darlegen. Zugleich muß ich in Beziehung auf das dem jenseitigen Bericht beigefügte Werzeichniß der seit ungefähr zwei Jahren bei dem Stadtgericht zu Leipzig zur Haft gebrachten Wechselschuldner bemerken, daß es mir sehr angenehm war, ausdemBerichte zu ersehen, daß dieses Verzeichniß der jensei tigen Deputation nicht auf officiellem Wege zugekommen ist; es läßt sich aber auch der Urheber desselben leicht errathen. Ich be kenne jedoch, daß mir die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses nicht unbedenklich erschienen ist, da einestheils Jeder, welcher mit den Verhältnissen in Leipzig, einigermaßey vertraut ist, die weggelasscnen Namen der Schuldner supplircn kann, yndcrn- theils gegen einige Wechsrlgläubigcr wirklich injuriöse Beschul digungen vorgebracht werden, wobei ich nur auf Nr. 160 des Verzeichnisses Hinweise. Präsident v. G ersd orf: Ich darf die Kammer wohl fra gen: ob sie nach Anrathen der Deputation dem Anträge, von welchem es sich hier handelt, beitreten wolle? — Einstim mig Ja.— Präsident v. Gersd orf: Wir würden nun zu dem zweiten Gegenstände der Tagesordnung überzugehen haben, nämlich dem Bericht der zweiten Deputation über das allerhöchste Decret vom 30. März 1843, den Gesetzentwurf über die durch das neue Grundsteuersystem bedingten Abänderungen der Gesetze über Ab lösungen und Gemeinheitstheilungen, ingleichen über Zusammen legung der Grundstücke betreffend. (Der königliche Commissar v. Einert verläßt den Saal.) Referent Freiherr v. Welck: Der Bericht, welchen ich die Ehre habe der Kammer vorzutragen, ist veranlaßt durch das aller höchste Decret vom 30. März 1843, welches, sowie der hierzu herausgcgebcne Gesetzentwurf folgendermaßen lautet:
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