Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
§.7. Vorstehendes G setz tritt mit dem neuen Grundstcuersystem gleichzeitig in Wirksamkeit. DerDeputationsdericht sagt zu tz. 6: Insofern sich die B'stimmung dieser §. auf die in Z. I des Gesetzentwurfs gedachten Fälle bezieht, wird, wenn die geehrte Kammer die Aufnahme des dort ausgesprochenen Grundsatzes in das neue Gesetz über die Theilbarkeit des Grund und Bodens be schlossen hat, auch über die hier ausgesprochene Bestimmung erst dort Beschluß zu fassen sein. In gleicher Weise verhalt es sich mit dem fernem Inhalt der §. 6, die sich jedoch nicht auf §. 3 (wie S. 355,1. Abtb., 2. Bd. fälschlich angegeben), sondern auf tz.2 des Gesetzentwurfs bezieht. BeiBcrathung der 60. §. des Gesetzentwurfs, das neue Grund stcuersystem betreffend, welche das kosten - und stempelfreie Ex- pediren in Grundsteuersachen festsetzt, haben sich nämlich schon beide Kammern" für eine Ausdehnung dieser Kostenfreiheit auf den km Satze b der 18. §. des gedachten Gesetzentwurfs ausge drückten Fall ausgesprochen und es kann sonach die unterzeich nete Deputation auch in dieser Beziehung ihrer verehrten Kam mer die Ablehnung der §. 6 unbedenklich anempfehlen. Der Wegfall der Z. 7 des vorliegenden Gesetzentwurfes folgt von selbst, wenn sich die geehrte Kamnrer in B.'istimmung zu den in vorstehendem Bericht eröffneten Ansichten und kn Gemäßheit des in der jenseitigen Kammer in der Hauptsache gefaßten Be schlusses für Ablehnung des ganzen Gesetzentwurfs, jedoch unter Vorbehalt des bei ZZ. 3,4 und 5 gedachten Antrags, an die hohe Sraarsregkerung entschlossen haben wird. Präsident v.-Gersdorf: Wenn Niemand, über den Ge genstand zu sprechen, sich erhebt, so kann ich wohl fragen: ob Sie nach dem Bewache der Deputation auch diese 6. §. ablehnen wollen? —Dies erfolgt einstimmig. " Präsident v. Gersdürf: Diarüber, dass die 7. §. unter hen Umständen in W gsall kommen müsse, ist wohl keine Frage zu stellen. Es versteht sich dies von selbst. Da indeß di se ganze Berathung auf einen Bericht in Folge eines allerhöchsten Decrets erfolgt ist, so wird der Namensaufruf eintreten müssen, und ich werde die Ehre haben, die Kammer zu fragen: ob sie alles das, was sie bei diesem Gegenstände im Einzelnen beschlos sen hat, noch bei dem Namensaufrufe bestätigen wolle? Diese Frage wird, nachdem sich die Herren Regierungs- commiffarien entfernt haben, von sämmtlichen Kammermitglie dern, mit Ausnahme des Prinzen Johann, bejaht. Nach Wiedereintritt des Herrn Regierungscommissars v. Schaar schmidt macht demselben der Herr Präsident v. Gersdorf das Resultat der Abstimmung mit folgenden Worten bekannt: Gegen ein Nein ist beim Namensaufruf allgemein mit Ja geant wortet worden.—Es ist zwar für einevolle Session Vorrath nicht vorhanden, allein,mekneHerren,wirkönnen unmöglich jetztaufviele Gegenstände warten; wir müssen, um die Protokollcxtracte hinüber zubringen, so schnell als möglich Sessionen halten. Wenngleich, wie Ihnen die R gistrande gezeigt haben wird, mehre sehr in teressante und schwierige Dinge nächstens kommen werden, so würde ich Sie doch ersuchen, übermorgen früh 12 Uhr sich zur Berathung folgenderGegenstände hier zu versammeln: I) münd licher Vortrag zur Begutachtung, die Errichtung landwirthschaft- licher Creditinstitute betreffend, welchen mündlichen Vortrag Herr v. Friesen halten wird; 2) Berathung des Berichts der dritten Deputation über die Petition des Abg. Zische, die Flachs spinnerei betreffend. Schluß der Sitzung um 2 Uhr- Druck und Papier von B. G. Leubner in Dresden. Mit der Redaktion deaustragt: v. Gretschel.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder