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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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der Berathung hierüber das Gutachten der Mehrheit der Depu tation angenommen und somit mein Separatvotum für abgelehnt erachtet. In diesem Stande ging die Sache wieder an die zweite Kammer zurück uüd von dort aus hat nun die erste Deputation, welche, wie erwähnt, bei der zweiten Kammer mit der Sache be schäftigt gewesen ist, ein Vereinigungsverfahren beantragt, wel ches vor wenig Tagen mit der dritten Deputation,hleser Käm met stattgefünden hat. Bei diesen Verhandlungen/ welche unter Zuziehung des Herrn Jufiizmlnistcrs gepflogen würden, kam nach mehrfachen; Besprechungen endlich- von Seiten ,der Deputa tion der zweiten Hammer ein .Vorschlag zur Sprache, indem,sie sich bereit erklärte, mit einer kleinen Abänderung, dieich später erwähnen werde/ihrer Kammer die Ännahme des schon erwähnten vonHir gestellftnSe^aratvotgm anzuempfchleN, dafern, und das, machte sie sich zur äusdrÜMchest'Bedingung-., ,.z.upörd e.rst die erste Kammer sich entschließen,sollte, diesem Separatvotum bei- zütreten , inderst sie nämlich von der Ansicht ausging, daß, wenn nicht Letzteres geschehen sollte, sie keinen Grund haben würde, ihrer Kammer stnzurathen, von ihrem/fiühern diesfalls gefaßten. Beschlüsse abzugchm. Sie könnte.hierzu blos einen Grund nur d ä r i n finden, wenn sich auf solche Weise eine Vermittelung herbekführen lassen sollte, und ein gemeinschaftlicher Antrag beider Kämmern erlangt würde./ So erklärte sich die Deputation der jenseitigen Kammer? In der diesseitigen, also dritten^'Deputa- 'tiüw1simb«iMch''bei^kesed/GelegenhÄt wieder eiste Meinungs verschiedenheit hervörgetreten, so wie es bei dem vorhergehenden Berichtender Fäll war, doch in etwas anderer'Weise gestaltet. Näcklich die Mehrheit Ihrer Deputation blieb bei'ihrem ftühern Rathe stehen, däß die Kammer bei dem ablehnenden Beschlüsse in Bezug äüf die Anträge der zweltest Kämmet behärten möge. Die Lus'jw« Mitgliedern bestehende Minderheit der Äeputatiyst,-. indem Herr Bürgermeister Starke sich mir iN dieser Beziehung angeschlossen hat, räth Ihnen an, dem Vorschläge der Deputa tion der zweiten Kammer gemäß auf das Separatvotum einzu gehen, und zwar mit Verklemm Abänderung, welche ich nun hin-, zufügen muß. Nämlich im Separatvotum lautet der unter I. empfohlene Antrag so:. ,-der nächsten Ständeversammlung einen anderweiten Entwurf einer Criminalprocsßordnung vorzulegrn, welcher in der Hauptsache dahin gerichtet sein möge, daß, unter Einführung des Anklageprocesses mit Staatsanwaltschaft, nach einer gründlichen protokollarischen Voruntersuchung annöch eine mündliche Hauptverhandlung vor dem erkennenden Richtcrcol- legio mit einer im Gesetze näher zu bestimmenden Oeffentlichkeit' und protokollarischer Niederschrift.insoweit, als solche als Grund lage für auch aüf die Thatfrage gerichtete Entscheidungsgründe und eine zweite Instanz erforderlich scheinen wird, stättsinden! solle." Was den 2. Punkt betrifft,- so ist dieser einfach,- da räth das Separatvotum blos an, bei dem Beschlüsse wegen Zurück nahme -der Criminalgeri'chtsbätkeit der zweiten Kammer unbe dingt beizutreten. Was den-1. Punkt betrifft, hat die Deputa tion der jenseitigen Kammer beantragt, daß die Worte, welche dann Vorkommen: „annöch eine mündliche Hauptverhandlung," vettauschtwerdmmöchten mit:„das mündliche Hauptver- fa hren. " Sie'hat dazu den Grund angegeben, daß, wenn die Worte, so wie das Separatvotum gefaßt war, stehen bleibpn, also wenn es hieß: „annöch eine mündliche Haupwerhandlung," da rin vielleicht eine zu nahe Hindeutung auf das Schlußverhör ge funden werden könne, welches im Gesetzentwurf selbst vorgeschla gen ist und von welchem bekanntlich die zweite Lämmer absehe« wollen. Ich meinerseits konnte kein Bedenken trägen) diesem Vorschläge beizutreten, und für die erwähnten Worte die anzu nehmen: „das mündliche Hauptverfahren", indem ich annehme, . dqß es nachher immer noch muf der weitern Ausführunff beruhen würde, wie weit die Voruntersuchung gehen und wo das Haupt verfahren anfangen soll. Ich habe mich damit vereinigt und, !wie erwähnt, auch der Herr Bürgermeister Starke, während j Ihnen die Mehrheit der Deputation anräth„beidemfrühern Be- I schluffe 'der Kammer zu beharren. Ich-glaube, daß nach den früher« gründlichen Erörterungen es -jetzt mchtnöthig sein wird, muf das Materielle her Sache einzugehen, vielmehr wird.sich-jedes - der verehrten Mitglieder in den Stand gesetzt -sehen, sich sofort für das Eine oder Andere zu entscheiden. Viceprästdent v. Carlowitz: Die wichtige Frage, um die es sich handelt, konnte und mußte allerdings nach den bestehenden -Bestimmungen der Verfassungsurkunde und Landtagsordnung ! zum Gegenstände, eines Vereinigungsverfahrens gemacht werden. Allein zu einer Vereinigung konnte sie und kann sie meines Er achtens bewandten Umständen nach nicht führen. Verstehen S>e, meine Herren, diese meine Aeußerung nicht falsch. Es liegt dann keineswegs das Bekenntniß, daß man von Seiten der ersten -Kammer bei der einmal gefaßten Meinung aus einem gewissen Starrsinne, selbst wenn man zu einer bessern 'Ueberzeugung.ge- illingt'w^rr,/st'then^leiden,KHjA' Nein,'ich würde ekn solches Verfahren nicht hillig'en könnest. " Ich gebe zu, es können sich die Ansichten der einzelnen Mitglieder ändern, wenn sie'auf den -Grund gesämmelter Erfahrungen und weiter fortgesetzter For schung zu einer andern Ueberzeugung gelangen» Ebenso kann sich auch die Ansicht der gesarnmten Kammer ändern, denn es können mit der Zeit andere Mitglieder eintreten, die der ganzen Färbung der Kammer eine andere Richtung geben. Allein davon kann nur meines Erachtens jetzt nicht die Rede sein, jetzt wo zwischen' der letzten Verhandlung .über diese Angelegenheit ünd'der heutigen kaum ein Zeitraum-vöü 8 bis 10 Wochen liegt. 'Ich kann nämlich nicht glauben, daß sich die erste Kammer, die keine Stellvertreter in ihrer Mitte zählt, in einer so kürzen Zeit, Während welcher Nichts geschehen ist, was'irgend auf eine Ände rung ihres Beschlusses von Einfluß seist könnte, jetzt andets er klären werde, als sie sich bereits zweimal erklärt hat. Ich muß wenigstens bemerken, daß ich für meinen Ehest nicht anders, als mit der Mehrheit der Deputation stimmest kann: Überhaupt handelt es sich um eine Frage, bei der meines Erachtens kaum ast einen Vermittelungsvorschkag- zu denken ist. . Es handelt sich nämlich blos um Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, oder um keine. Denn das liegt wrhl klar vor, daß man sich Seiten der zweiten Kammer, die mit dem entschiedenen Wunsche der ausgedehnteste« Oeffentlichkeit und Mündlichkeit hervorgetreten ist, mit einem
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