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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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.solches Vermittelungsvorfchlage- auf die Dauer! nicht, begnügen - werde, und daß man daher-Seiten der ersten Kammer durch M nähme des Vermittelungsvorschlags nur ohne Noth dieStellung aufgibt, die man von Seiten der ersten Hammer! bisher behauptet hat. Jeher lang.oder kurz wich ein solcher Vermittelungsweg gewiß M vollen Oeffentlichkeit und Mündlichkeit Wen. Das: wird nun allerdings denjenigen Herren ganz! erwünscht sein, die schon jetzt darüber Mit sich im Klaren sind und sich! entschieden für Keffentlichkeit und Mündlichkeit ausgesprochen haben. Allein denjenigen Mitgliedern, die bis jetzt darin noch keine Verbesse- rung des Criminalverfahrens zu erkennen vermocht haben, die sen rathe ich an, hei ihrem frühem Beschlüsse unbedingt und fest stehen zu bleiben. ' . Bürgermeister Wehner: Ich finde mich doch bewogen, mich für den Vorschlag der Minorität zu verwenden. Ich halte ihn nämlich auch jetzt noch für angemessen und auch für unge fährlich. Für angemessen, weil er doch auf irgend eine Weise der hohen Staatsregierung eine Andeutung von den Ansichten gibt, welche die Kammern über diesen Punkt hegen, und die Ne gierung in den Stand setzt, zu beurtheilen, was solche von einem anderweiten Gesetzentwürfe bei den. Ständen zu erwarten hat. Für ungefährlich halte ich. aber den Antrag, weil er der Regie rung auf keine Weise die Hände, bindet. Wenn der Antrag der Minorität durchgeht, so fallen eigentlich die Bedenken alle weg, die früher in der Kammer geäußert'worden sind. Was erstlich die Schwurgerichte anlangt, so istdavon hier nicht mehr hie Rede, die Kammern sind darüber einig, es sollen zur Zeit keineSchwur- geeichte eingeführt werden, dieFurcht vorGeschwornengerichlen sdie ich jedoch, beiläufig gesagt, nicht theile) ist also, beseitigt!, Darin lag aber ein Hauptgegenstand, worauf die Regierung cinzugchen Bedenken trug. Das schriftliche Verfahren, worauf unsere ver- ehrte Hammer so großem Werth legt und welchm ich, auch nicht verkenne, soll aber nach dem Antrage vor wie nach stehen bleiben, und cs soll sogar eineHaupthasis beim Untersuchen mit abgeben. Also-,von dieser Seite ist auch kein Bedenken gegen denIntrqg. Die Mündlichkeit ist schon von der Regierung gewissermaßen als efwas Nothwendiges anerkannt; denn sie hat das Schlußverfah. ren vorgeschlagen. Allein das , was die Regierung vorgxschla- gcp, ist freilich fthr wenig, könnte aber vielleicht vermehrt wer dest. Die Bedenken endlich,, die gegen die Mündlichkeit aufge stellt sind § lassen sich dadurch beseitigen, daß die Regierung im nächsten Gesetzentwürfe Modifikationen in Vorschlag bringen kann. Dasselbe ist auch mit der Oesfentlichkeit der Fall ; denn es sind auch hier die ganzen Modificationen der Regicrung Vorbehalten, welche dieselbe in Ausführung zu bringen für. gut findet. Die Bedenken gegen die Oesfentlichkeit z. B-, welche sich auf die L'heilnahme der Frauen u. s. w. bez'ehen, können sämmtlich durch Modisicationew.beseitigt werden. Ich begreife daher in der That nicht, warum nicht ejn solcher Antrag. Ein gang finden soll, der doch im Ganzen wahren Nutzen bringen, aber in keinem Falle Etwas schaden kann. Darin sind wir. wohl schon von Anfang herein Alle einverstanden gewesen: französische Institutionen wollen wir nicht haben, sondern Etwas, was für 1. 8t. Wer Land paßt, und. mir scheint, aus dem Anträge würde foEt- wgs hervorgehen: Ich schätze und liebe die Franzosen als Na tion, sie sind ein: sehr liberales) gefcheidtes und tapferes'Volk, aber-vonähren Institutionen mag ich und wahrscheinlich auch die ganze KamNrct'Nichts wissen, schon darum nicht, weil sie sich durchgehends auf ein Centralisationssystem gründen, welches ge rade da ausmündet) - wo es am Schlechtesten zugeht. Ich will Etwas haben, was für uns paßt j und das , glaube ich, liegt in diesem Anträge. Wenn dieser von der hohen Staatsregierung geprüft und in.Erwägung gezogen wird, so wird sich manche Ansicht der Regierung ändern, und es wird vielleicht dann ein Gesetzentwurf zum Vorschein kommen, mit dem wir uns Alle einverstehen können. Staatsminister v. Könn.eritz: Es kann nicht Absichtdes Iustizministerii sein,die Frage selbst.hier wieder zur Sprache brin gen oder aufdie geehrte Kammer influiren zu wollen. DieAn- sicht der Regierung hierüber ist fest, es - mögen die Anträge kom men, wie sie wollen. Nur auf Eins erlaube ich mir aufmerksam zu machen, nämlich auf dem bedeutenden Unterschied, der zwischen dem jetzigen Vorschläge und dem früher» Separatvotum liegt. In dem früher» Separatvotum des geehrten Herrn Re ferenten ging der Vorschlag dahin: „Nach einer gründlichen protokollarischen Voruntersuchung annoch eine mündliche Ver handlung eintreten zu lassen." Dieses schien mir ganz in dem Sinne Mehrer geehrten Mitglieder der ersten Kammer zu liegen, die in der protokollarischen Niederschrift allerdings eine große Garantie fanden, die sie als nothwendig erkannten, um in der zweiten Instanz Entscheidungsgründe in der letzten Frage herzu stellen, so daß die protokollarische Untersuchung die eigentliche Beweisaufnahme enthalten und die Basis für die Entschei dung abgeben, das darauf folgende mündliche Verfahren eigent lich nur dazu dienen sollte, annoch eine nähere Aufklärung zu er langen und dem Inculpate» Gelegenheit zu geben, sich vor dem Gericht.auszufprechen. Die Hauptgrundlage für die Entschei dung würde nach jenem frühem Vorschlag des- geehrten Herrn Referenten immer auf diese, wie sogar gusgedrückt ist: gründliche, schriftliche, protokollarische Voruntersuchung zu bauen gewesen sein. Jetzt geht aber sein Vorschlag dahin, die Worte: „annoch eine'mündliche Hauptverhandlung" wegfallen zu lassen und da für zu setzen: „Vas mündliche Hauptvcrfa'hren". Es liegt ein sehr großer Unterschied darin. Nach diesem Vorschlag würde die protokollarische Untersuchung lediglich eine Voruntersuchung sein, UM Verdachtgründe zu entdecken und die Beweismittel herbri- zuschaffen, die-Beweisaufnahme vorzubereiten, während die eigentliche Beweisaufnahme in dem- mündlichen Verfahren er folgte, das mündliche Verfahren also hie eigentliche Grundlage für die Entscheidung sein würde. Mag man sagen, was- man will, dieses istdas französische Verfahren, es ist durchaus nicht durch zuführen, das mündliche Verfahren als die Basis der Entschei dung anzünehmen. Freiherr v. Fri esen: Ich habe schon.bci der ersten B» rathung dieser Frage mich für das Gutachten der Majorität er klärt, und muß es auch diesmal thun, wenn ich auf die Entste- I*
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