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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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hung des'Antrags zurückblicke. Der Antrag ist entstanden durch die Vorlageder hohen Staatsregierung und durch Zurücknahme , desDecrets, wodurch sie ein Criminalproceßgesctz vorgelegt hatte., Ueber - dieses Gesetzhabenin beiden Kammern die igründlichsten, Alles erwägende Beratungen stattgefunden. Beide Kammern i haben sich; darüber-ausgesprochen, aber Md nicht zu einer über einstimmenden Ansichtgelangt, und nicht zu einer Ansicht welche mit der der hohen Staatsregierung übereknstimmte. Auch, die zweite Kammer hat die Sache mit einer Gründlichkeit und mit einem warmen Antheil behandelt, wie es in einer so wichtigen Sache sein muß und wie cs nicht anders zu erwarten war. Sie hat sich in einer Weife ausgesprochen/ welche ich sehr achte und sehr ehre, obgleich ihre Ansicht nicht die meinige ist: Die hohe Staatsregierung hat nun den Entwurf zurückgendMmen und hat sich Vorbehalten, über die,wichtige Frage eines Criminalver- fahrens weitere Ueberlegungen anzustrllen und künftig eine 'wei tere Vorlage darüber zu machen^ Wir wollen nun die hohe Staatsregierung durch einen Antrag veranlassen, auf eine be stimmte Ansicht einzugehen, welche nicht die ihre ist. Mag auch der Antrag gefaßt sein, wie er will/ so enthält er immer bestimmte Vor schläge, und zeichnet schon im Voraus den Weg in einer sehr be stimmten Weise vor, von welchem die Stände oder ein Lheil der Ständeversammlung wünscht, daß die Regierung ihn einschla-- gen möge. Ich finde: das, ist zu viel verlangt , die hohe Staats regierung hat die Ansichten beider Kammern gehört,.und sie wird alle diese Ansichten, auch diejenigen-, welche nicht die ihrigen sind, gewiß mit aller Gründlichkeit und aller Beachtung des Wohles des Vaterlandes erwägen und darüber in späterer Zeit eine Vorlage machen. Mein eine so wichtige Sache will doch auch Ruhe und Ueberlegung haben.- Wir müssen doch auch selbst der Zeit ihr Recht lassen , es können sich mit der Zeit die Ansich ten aufklären, und, es wird vielleicht von ihr selbst der Weg ge zeigt werden, wie zu einem, Gesetzentwurf zu gelangen ist, über welchen wir uns zu einer bestimmten Ansicht vereinigen. Ich wünsche also jetzt nur Zeit zur Ueberlegung, gewissermaßen, daß ich mich so ausdrücke:. Waffenstillstand. Die Sache wird künf tig wieder zur Sprache kommen, und es wird sich gewiß der rechte Weg finden lassen. Wenn ich auf das Materielle der Sache selbst eingehen wollte, so würde ich kein Bedenken haben, zu erklären, daß ich das Separatvotum des Herrn Referenten sehr gemäßigt und sehr billig finde, und daß ich mich vielleicht in späterer Zeit sogar damit würde vereinigen können. Allein ich finde, daß cs jetzt nicht Zeit ist, auf die Sache einzugehen. Es ist meine Meinung, daß man sie jetzt ruhig gehen lasse und der ho hen Staatsregierung Zeit lasse zur Ueberlegung. Jedes Ding, meine Herren , muß doch auch einmal ein Ende haben, und jetzt am Ende des Landtags, wo wir den letzten Stunden unserer Be- rathung entgegengehen, ist es doch Sache der Billigkeit, daß man nicht von den Andersdenkenden und Andersstimmenden eine be stimmte Erklärung verlange, sondern daß man auch ihnen Zeit lasse, zu überlegen. Man muß in allen Dingen wissen, was mam will, in wichtigen und unwichtigen Dingen, und in dieser Sache ist meine Meinung, daß man keinen Antrag an die Re gierung stelle j sondern daß man ihr Zeit und Ruhe lasse, um diese wichtige Frage in weitere Erwägung zu ziehen. v. Großmann: Der Antrag der geehrten Minorität er scheint mir als das einzige Mittel, dem Landtage zum Schluß noch dadurch eine Bedeutung zu geben, daß man die so langwie rig en,, kostspieligen und gründlichen Verhandlungen über das Criminalwcsen endlich noch zu einem-Resultate zu führen sucht. Denn ich kann mich durchaus von der UcberzeugUng nicht tren nen, daß der Buchstabe tödtet, der Geist aber es ist, der da le bendig macht. Der Geist aber spricht .sich am allerunzwciheu- tigsten im lebendigen Worte aus, das in den gerichtlichen Ver handlungen nach dem Gutachten der MiNorität-.dieser und der ganzen zweiten Kammer walten soll. Der Buchstabe dagegen ist Bild bom Bilde und wieder vom Bilde. Präsident v. Gersdorf: Wünscht noch Jemand über die sen Gegenstand das Wort?— Wenn das nicht der Fall ist, würde der Herr Referent zum Schluß sprechen., Ref. Bürgermeister Ritterstädt: Ich wollte nur in Be zug auf das, was von Seiten des Herrn Ministers der Justiz in Betreff der vorgeschlagenen Veränderung der Fassung des Sepa- ratvoti bemerkt wurde, noch Etwas zur Erläuterung hl'nzufü- gen. Es hat mir nämlich geschienen, als ob eigentlich die beiden Worte Hauptverhandlung und Hauptverfahren hier als völlig gleichbedeutend betrachtet werden könnten, und nur insofern, als die zweite Kammer durch diesen Tausch ein Bedenken, was ihrer seits bestand, beseitigen zu können glaubte, habe ich meine Ein-- willigung zu dieser Veränderung gegeben. Es sollte, meiner An- sicht ttach, dabei noch keineswegs gesagt sein, daß'dieses Haupt verfahren die einzige sichere Basis -für die Entscheidung geben sdlle/vielmehr bin ich, wie früher, noch immer von der Ansicht ausgegangen, daß dieses Hauptverfahren in der Hauptsache nur die Bestätigung des frühem protokollarischen Verfahrens aus machen sollte, und es würde das, meiner Ansicht Nach, auf der weitem Ausführung beruhen, inwieweit auf das Hauptverfahren oder die frühere protokollarischeUntersuchung, wenn sie miteinan der in Widerspruch kommen, Gewicht zu legen ist. Die Haupt frage bleibt gegenwärtig immer die: glaubt man , daß es zweck mäßig ist j noch einen Antrag in Bezug auf die vorliegende Frage an die hohe Staatsregierung zu bringen, oder hält man das nicht für nöthig? Glaubt man, daß schon das Nöthkge vott der Re gierung geschehen werde? Meine Ansicht, dse mich früher zur Abgabe des Separatvoti vermochte, ist immer noch die, daß es wohl rathsam erscheinen könne, nämlich, wenn es zu einem ge meinschaftlichen Antrag beider Kammern käme, einen solchen, gleichsam als Wegweiser für die weitern Maßregeln, welche'die Negierung in dieser Beziehung zu ergreifen haben würde, aufzu stellen. Aber, wie gesagt, es muß da Jeder seine Ueberzeugung haben, ob er das für rathfam hält, oder nicht. „ ' ! Staatsminister v. Köttneritz: Wenn die Deputation der jenseitigen Kammer vorgeschlagen hat, das Wort: „Haupt verhandlungen" in „Hauptverfahren" umzuwandeln, und, was - auch noch vorgeschlagen ist, das Wort: „annoch" wegzulaffen, so mußjman doch voraussetzen, daß sie einen besonder» Grund dazu
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