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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittheilungen über d i e Berh and l u n g e «des -8 a n dtag s I Kammer. 82. Dresden, den 8. September 1843. Ein und achtzigste öffentliche Sitzung am 12. August 1843. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Vortrag über das Ver- emigungsverfahren, das Hypothekengesetz betr. — Die heutige von 35 Mitgliedern besuchte Sitzung, bei welcher auch die Herren-Staatsminister v. Zeschau und Nostitz und Jänckendorf, sowie derkönigl. CommissarKöhlschut- ,ter zugegen sind, beginnt, da das Protokoll über die letzte öf fentliche Sitzung gleich damals gefertigt und vorgelesen worden war, mit dem Vortrag aus der Hauptregistrande. Es war dazu eingegangen 1. (Nr. 527.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 9. August, die anderweite Brrathung über Einführung des Grund steuersystems betreffend. Präsident v. Gersdorf: Ist sofort an die zweite Depu tation dieser Kammer abgegeben worden. 2. (Nr. 528.) Dergleichen vom 8. August, über die Peti tionen der Stadträthe und Stadtverordneten zu Plauen und Chemnitz, den Neubau einer Bewerb - und Bauschule betreffend. Präsident v. Gersdorf: Ist ebenfalls sofort an die zweite Deputation, welcher diese Sache gehört, abgegeben worden. 3. (Nr. 529.) Dergleichen vom 9. August, die Differenz punkte bezüglich der Petition wegen der den Bezirksthierärzten resp. zu gewährenden Vergütung betreffend. Präsident v. Gersdorf: Die Sache steht nun auf die Vereinigungsdeputation. Es wäre zu erwarten, daß wir von der zweiten Kammer dazu Veranlassung erhalten. Ich habe Vorher mit dem Herrn Präsidenten der zweiten Kammer darüber zu sprechen. Bis dahin glaube ich Vorschlägen zu können, die Sache beizulegen. 4. (Nr. 530.) Dergleichen, die Genehmigung der ständi schen Schrift über die Petition mehrer Lhierärzte betreffend. Präsident v. Gersdorf: Die Schrift war hier gefertigt und genehmigt, hat auch in der zweiten Kammer vollständige Genehmigung erhalten und kann nunmehr abgelassen werden. 5. (Nr. 531.) Dergleichen vom 11. August, die anderweite Berathung über die Hypothckenordnung betreffend. Präsident v. Gersdorf: Ist sofort an die erste Deputa tion abgegeben worden. 1.82. 6. (Nr. 532.) Bericht der dritten Deputation über die Petition des Advocaten Buzzi wegen des Abschoffes. Präsident v. Gersdorf Ist schon zum Druck befördert/ und wird wahrscheinlich Montag als zweiter Gegenstand auf die Tagesordnung gebracht werden. 7. (Nr. 533.) Bericht der zweiten Deputation über das allerhöchste Decret, die Gewerb- und Personalsteuer betreffend, Präsident v. Gersdorf: Es ist der Anfang dieses Berichts schon in die Druckerei gegeben worden, man kann aber noch nicht übersehen, wenn der letzte Ehest desselben in die Druckerei kom men kann. Er wird mit möglichster Eile dorthin befördert wer« den. — Ein Gegenstand, die Hypothekenordnung betreffend, wäre noch in öffentlicher Session zu verhandeln, und ich habe die Ehre, den Referenten, Herrn Bürgermeister v. Gross, zu ersu chen, die Rednerbühne zu besteigen. Referent Bürgermeisterv. Gross: Zn Ansehung der zwi schen beiden Kammern vorhandenen Differenzpunkte rücksicht lich des Gesetzentwurfs, die Grund - und Hvpothekenbücher und das Hypothekenwesen betreffend, haben in der Vereinigungsde putation die Mitglieder der zweiten Kammer sich über die meisten Punkte mit den Beschlüssen der ersten Kammer einverstanden erklärt. Es sind nur bei wenigen Punkten annoch Differenzen vorhanden, und um diese zu beseitigen, hat die Deputation der Kammer gegenwärtig Vortrag zu erstatten. Ein übriggeblie bener Differenzpuukt findet statt bei §. 38. Es war in dem Gesetzentwurf die nach dem bisherigen Rechte von der Behörde Amtshalber zu bestellende Hypothek auf erbschaftliche Immobi lien zur Sicherstellung der Vermächtnißnehmer bcibehallen, die Deputation der ersten Kammer fand sich aber bewogen/ diese Amtshalber und ohne Antrag der Betheiligten vorzuneh mende Bestellung von Hypotheken auf erbschaftlichen Im mobilien ganz in Wegfall zu bringen, und eine solche Si cherstellung wegen der Vermächtnisse nur dem Anträge der Betheiligtm zu überlassen. Bei der Berathung in der Kammer wurden gegen diesen völligen Wegfall Bedenken erhoben, und am Ende der Beschluß gefaßt, daß Amtshalber die Eintragung auf erbschaftliche Immobilien zu Sicherung der Vermächtnisse nur bei unbekannten oder sehr entfernten Vermächtnißnehmern vorzunehmen sei/ Die zweite Kammer wollte dieser Bestimmung nicht beitretsn, sondern blieb bei dem Gesetzentwurf stehen, und die Deputation derselben ist auch in der Vereinigungsdcputqt.ion bei dieser Ansicht geblieben. Die Deputation würde nun der Kammer anrathen, in diesem Punkte der zweiten Kammer beizu- 1
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