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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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treten, mithin die Bestimmung des Gesetzentwurfs unverändert anzunehmen, zumal da nicht abzuleugnen ist- daß nach der vpn der ersten Kammer angenommenen Fassung immer einegewiffe Unbestimmtheit in das Gesetz kommen würde. Ich habe daher der Kammer janheimzustellen, ob sie sich für den Gesetzentwurf erklären und auf diese Weife der jenseitigen Kammer, beitre ten will. Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie bei dem vom N.ferenten vorgetragenen Punkt zum Gesetzentwurf zurückkehren und der zweiten Kammer beitreten will? Ein ¬ stimmig Ja. Referent Bürgermeister.0. Gross: Bei §. 47 und 49, welche die erste Kammer unverändert annahm, hatdie zweiteKam- mer beschlossen, Z. 47 folgende Fassung zu geben: ,.Die Eintra gung einer Hypothek in das Grund- und Hypothekenbuch kann nur I) auf bestimmte Grundstücke und2) für eine der Summe nach be stimmte Forderung gescheh m." und in Folge dieser Abänderung von §. 49, welche in §. 47 ausgenommen ist, Wegfällen zu lassen. Die erste Kammer wollte diesem Beschluß nicht beistimmen und bei dem Gesetzentwurf beharren. In der Vereinigungsdeputation hat sich die Deputation der zweiten Kammer damit einverstanden er klärt, jedoch eine andere Stellung der Paragraphen beantragt, in dem §.49 vvrausgehen und §§.'47 und 48 folgen sollen, was al lerdings gleichgültig ist; die beiden Paragraphen enthalten nur die Bestimmung, daß die Eintragung einer Forderung nur auf eine bestimmte Summe und bestimmte Immobilien geschehen solle. Es macht hierbei keinen Unterschied, wenn §.49, welche den letz tem Satz enthalt, vorangefetzt wird, wodurch die Einschaltung der in §. 48 angegebenen Ausnahme zwischen beide Sätze ver mieden wird. Die Deputation ralhet der Kammer an, der zweiten Kammer Leizutreten. Präsident v. Gersdorf: Will die erste Kammer hierin der zweitm Kammer.vertreten? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister v. Gross: Bei §.91. hatte die zweite Kammer einen Zusatz vorgeschlagen, welcher lautet: „For derungen, welche an einem und demselben Lage eingetragen worden sind, haben unter sich gleiche Rechte, es wäre denn, daß einer oder der andern Hypothek ein bestimmter Rang im Voraus durch ausdrücklichen Vertrag zugemiesen worden wäre." Die erste Kammer beschloß auf Vorschlag ihrer Deputation, dem Zu satze nicht beizutreten. DieDeputation der zweiten Kammer hat sich entschlossen, diesen Zusatz fallen zu lassen, jedoch unterVoraus- sitzung, daß bei §. 131 ein Zusatz gemacht werde. §. 131 lautet: „Die Grund- und Hypothekenbehörden haben Jedem dieRechts- hülfe ohne Verzug zu leisten, daher die erforderlichen Einträge und Löschungen im Grund- und Hypothekenbuch so bald als möglich und nach-Ordnung der Anmeldung, ohne Begünstigung des Einen vor dem Andern vorzunehmen.". Hier soll nun angefügt wer den: „daher sind mehre gleichzeitig angemeldete Forderungen als gleichberechtigte einzutragen." Insofern nun Forderungen wirk lich gleichzeitig angemeldet worden sind, und Nicht darüber be stimmt ist, ivelche von ihnen 'den Vorzug vor der andern haben soll, beruht cs allerdings in Richtigkeit, daß sie als gleichbe rechtigte eingetragen werden müssen. Deshalb räch die Depu tation an, daß die Kammer ihre Zustimmung zu diesem Zusatz bei §. 131 gebe, weil sich dadurch die Differenz bei §. 91 erledigt. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun fragen: ob Sie hier hem Vorträge des Referenten beistimmen wollen? — Ein stimmig Ja. Präsident y. Gersdorf: Dies ist nun das Geschäft, wel ches in öffentlicher Session zu verhandeln war. Es wird Ihnen sofort das Protokoll über diese Verhandlung vorgelesen werden. (Der Vortrag des Protokolls über diesen in öffentlicher Sitzung verhandelten Gegenstand erfolgt durch den Secretair Bürger meister Ritkerstädt. Das Protokoll erhält auf deshalb gestellte Präsidkalfrage die Genehmigung der Kammer, und wird von dem Bürgermeister Schill und v. Har titzsch mit vollzogen.) Präsident v. Gersdorf: Die öffentliche Sitzung ist heute geschloffen. Die nächste wird morgen um 10 Uhr stattsindett und auf der Tagesordnung sein: der Bericht über die Petition des Herrn Superintendenten Großmann, sowie der Bericht über den Antrag des Advocat Buzzi, den Abschoß betreffend. Prinz Johann: War nicht noch ein Bericht der Deputa tion angekündigt? Der Herr Präsident erwähnte, daß der Druck desselben bereits begonnen habe. Präsident v. Gersdorf: Es ist dermalen nicht möglich, Etwas weiter auf die Tagesordnung zu bringen, weil noch Nichts aus der Druckerei zurück ist. v. Zedtwitz: War unter den angegebenen Gegenständen auch der Bericht über die Meinert'sche Petition? Er ist ebenfalls gedruckt und liegt uns bereits feit zwei Tagen vor. Präsidentv. Gersdorf: DerBericht, des AdvocatBuzzi Antrag betreffend, ist noch in der Druckerei; es ist aber ungewiß, ob er noch zur rechten Zeit ausgegeben werden kaum Deshalb > bringe ich noch auf die Tagesordnung den Bericht der vierten Deputation, die Meinert'sche Petition betreffend. Prinz Johann: Es wird heute noch der Protokollextract der zweiten Kammer erwartet über das Gesetz- die Vertretung in Schulangelegenheiten betreffend. Die Differenzpunkte wer den gering sein. Sollte die Deputation künftigen Montag münd lichen Vortrag erstatten können, so würde dessen auch^eventuell zu gedenken sein. Präsident v. Gersdorf: Auch diesen mündlichen Vortrag würde ich eventuell auf die Tagesordnung bringen. Bürgermeister Schill: Ich werde bitten, als ersten oder zweiten Gegenstand der Tagesordnung auch einen mündlichen Vortrag über die Differenzpunkte bei dem Gesetz, das neue Gmndstcuersystem betreffend, aufzunehmen, da bis zum Anfang dcr Sitzung am Montag das Vereinigungsverfahren stattsindrn und ein schriftlicher Bericht nicht nothwendig sein wird.
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