Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Pkäsidetttv.Gersdorf: Em schriftlicher Bericht wird nicht nochwendig und nicht möglich sein. Der Präsident wiederholt nun die Gegenstände der nächsten Tagesordnung, und da nun die geheime Sitzung beginnen soll, so ersucht er die auf derTribuneAnwesenden, denSaal zu verlassen. Ende der öffentlichen Sitzuyg um II Uhp. Zwei und achtzigste öffentliche Sitzung am 14. August 1843. (Bormittagssitzung.) Inhalt: Vortrag aus der Negistrande. — Vortrag zweier ständi schen Schriften. — Vortrag der Differenzpunkte bei dem Gesetzentwürfe, die Vertretung der Schul gemeinden betr. — Vortrag der Differenzpunkte bei dem Gesetzentwürfe, die Einführung des neuen Grund steuersystems betr. — Berathung desBerichts der drit ten Deputation über die Petition des Superint. v, Groß mann, die Uehergxiffe der katholischen Geistlichkeit betr.— Die heutige, von 39 Mitgliedern besuchte öffentliche Sitzung beginnt, da ein Protokoll nicht zu verlesen ist, mit dem Vortrage aus der Negistrande, wie folgt: ' I. (Nr. 534.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 10. August 1843 , den Gesetzentwurf über die Vertretung der Schulgemeinden betreffend. Präsident v. Gersdorf: Wird an die erste Deputation zu geben sein. , 2. (Nr. 535.) Desgleichen, die zwischen beiden Kam mern bejm Budjet noch obwaltenden Differenzpunkte betreffend. - Präsident v, Gersdorf: Ist an die zweite Deputation abzugeben. 3. (Nr. 536.) Desgleichen, den Gesetzentwurf/die Ver tretung der evangelisch - lutherischen Kirchengemeinden in Rechts streitigkeiten betreffend. , Präsident v. Gersdorf: Wird ebenfalls der ersten De- psitalion zu übergeben sein. > 4. (Nr. 537.) Desgleichen, die Genehmigung der ständi schen Schritt in Bezug mehrer Anträge, die Einrichtung der Zucht- und Arbeitshäuser betreffend. Präsident v. Gersdorf: Gelangt an die dritte Depu tation. 5. (Nr. 538.) Desgleichen, die Differenzpunkte und die Genehmigung der ständischen Schrift bezüglich der Anträge auf Aufhebung der Cavillereigercchtsame betreffend. . Präsident v. Gersdorf: Ist ebenfalls an die dritte De putation abzugeben. 6, (539.) Desgleichen yom 19. Juni 1843, die Petition des Gerichtsdirectors Schüffner und Genossen zu Mitweida um Gestattung des Selbstdispensirens der homöopathischen Aerzte. I. 82. Präsident v> G ersdorf: Es ist dieser Gegenstand in der zweiten Kammer so behandelt worden , daß.beschlossen wurde, ihn nach vorgängiger Miltheilung an-dre erste Kammer breviter an die hohe Staatsregierung abzugeben. . Ich würde, nachdem ich die Sache,genau geprüft habe, wohl vorfchlagen.können, die selbe Resolution zu fassen. Jndeß da die dritte Deputation heute und morgen ohnedies wieder zusammenkommt, sv möchten wir ihn um so mehr dahin verweisen) als ich meine Meinung nicht allein geltend machen möchte. 7. (Nr. 540.) Desgleichen vom 9: August 1843 über die Petition.Stein's und-Genoffen zu Meißen,, das gerichtliche Ver fahrenen Streitigkeiten über ganz geringe Civilansprüche be treffend. Präsident v. Gersdorf: Auch dieser Gegenstand ist an die dritte Deputation abzugeben. ' Referent Graf Hohenthal (Püchau) trägt nunmehr die ständische Schrift wegen einiger Einrichtungen in den Zucht- und Arbeitshäusern vor. Präsident v. Gersdorf: Genehmigt die Kammer diese Schrift?— Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Starke: Der Beschluß, meine Herren! welcher über die erbetene Vorlage eines Gesetzes wegen Aufhebung der Cavillereigerechlsame gefaßt worden, ist gegen wärtig dadurch ein einmüthiger geworden, daß die zweite Kammer nach dem Protokollextract vom 10. August d. I. sich nunmehr dahin erklärt hat, wie sie dem Beschlüsse der ersten Kammer bei zutreten 'geneigt sei, und dem.zufolge von der Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs zur nächsten Ständeversammlung absehen und darauf antragen wolle, daß die hohe Staatsregierung ersucht werden möge, für eine der nächsten Sta'ndeversammlungen den Gesetzentwurf herauszugeben. Auf Grund dieser Vereinigung ist daher bei derjenseitigenKammer auch sofort die ständische Schrift gefertigt und genehmigt worden, welche ich arsicht der ersten Kammer vorzutragen die Ehre habe. (Dies geschieht.) Präsidentv. Gersdorf: ErtheiltdieKammer dieser Schrift ihreGenehmigung?— Einstimmig Ja. Referent Domherr v. Günther: Das Gesetz über die Vertretung der Schulgemeinden ist zuerst in der zweiten Kammer und sodann in der ersten Kammer berathen worden. Die erste Kammer sah sich genöthigt, in vielen nicht unwichtigen Punkten von den Beschlüssen der zweiten Kammer abzugehen. Auf noch maligen Vortrag dieser Angelegenheit in der zweiten Kammer hat sich die letztere bewogen gefunden, diesen unfern Beschlüssen fast durchaus — mit einer einzigen, nicht sehr bedeutenden, so gleich näher zu bezeichnenden Ausnahme — beizutreten. Nächst« dem hat sich noch die Nothwendigkeit einer Abänderung ergeben, wozu von der hohenStaatsregierung selbst einVorschlag gemacht worden ist. Wir hatten nämlich beschlossen, gegen die hohe Staatsregierung den Wunsch auszusprcchen, daß die Uebcrschrift dos Gesetzes: „die Vertretung der Schulgemeinden betreffend", um deswillen geändert werden möchte, weil es wenigstens zwei felhaft sei, ob man die Genossen eines Schulbezirks als eine Ge ¬ ll*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder