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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Lei §. 30 angenommen wird. Mich hat nur das, ich möchte sagen, gekränkt, daß die zweite Kammer behaupten will, es, sei der Vorschlag der Minorität blos zu Gunsten der großem,gesche hen, und enthalte eine Ungerechtigkeit gegen den kleinern Grund besitzer, Ich kann es mir nicht anders denken , als daß die Ab-' sicht bei der Abschreibung die gewesen sei, weil einmal nicht jede Verletzung ausgeglichen werden könne, wolle man wenigstens diejenigen Fehler verbessern, wo der Nachtheil für den Steuer pflichtigen empfindlich ausgefallen ist. Besitzer so großer Par- eellen, die beweisen können, daß ihnen eine Verletzung über zwei Acker zugefügt worden sei, deren wird es sehr wenige geben. Aber gerecht ist es doch wohl nicht, daß z.B. ein reicher Gar tenbesitzer bei einer Stadt, der um 20 m R. verletzt worden, wenn sein Grundstück nicht über zwei Acker halt, Anspruch auf Verbesserung des Fehlers hat; dagegen ein Grundbesitzer, der eine Waldparcelle von 300 Acker besitzt, bei einer Verletzung von 6 Ackern noch keine Abschreibung erwarten darf. Daraus scheint mir denn ganz offenbar bewiesen zu sein, daß die Forde rung, jederzeit eine Berichtigung vorzunehmen, sobald der Feh ler eine gewisse'Flächengröße erreicht, nicht eine ungerechte ist, sondern daß sie nur aus Principien her Gerechtigkeit hervorgeht. Blos das ist es, was mich bewogen hat, damals dafür zu stim men, und ich bin noch erbötig, davon zurückzugehen, weil es wohl wahr ist, daß dieser Fall nicht oft eintretcn wird. Die größern Grundbesitzer haben schon so oft bewiesen, daß, wenn eS blos materielle Vortheile betrifft, sie sich derselben begeben haben; sie haben gelitten, ohne langes Aufheben davon zu ma chen. Aber wenn §. 30, wo die Rcceptur in Frage kommt, zur Sprache gebracht wird, da sage ich im Voraus, daß, wenn dabei nicht auf irgend eine Weise eine Annäherung für unsere Meinung stattfindet, so stimme ich gegen das Gesetz. Referent Bürgermeister Schill: Se. Königl. Hoheit ha ben mich schon überhoben,' etwas Weiteres für die Ansicht der Majdrität der Deputation zu sagen; ich muß aber doch dringend bitten, Alles zu thun, um das Gesetz an einzelnen, weniger be deutenden Bestimmungen nicht scheitern zu lassen. Ich wüßte in der Lhat nicht, was die Frucht unsers Landtags sein sollte, wenn dieses Gesetz nicht zur Ausführung käme. Ich meines- theils wenigstens mag die Verantwortung dem Volke gegenüber kaum übernehmen. Es hängt von diesem Gesetze gleichzeitige Einführung des Hppothekengesetzes, des Gesetzes über Ent schädigung der Steuerbefreiten und des Gesetzes, die Ausführung der Bestimmung in §. 3 des ersten Lheils der Ordonnanz vom 7. December 1837 betreffend, ab, es wird sogar eine Verlänge rung des Landtags nöthig sein, weil das Budjet einer nochma ligen Revision unterliegen müßte. Was den vorliegenden Ge genstand anlangt, so glaube ich, daß es die Gerechtigkeit er fordert, diesen Zusatz fallen zu lassen; denn nur ein Procentsatz auf alle Grundstücke gleich angewendet wird Gerechtigkeit sein, sonst müßten wir einen andern Grundsatz aufstellen, müßten für alle Grundstücke irgend eine Größe, insoweit sie eine sichere ist, bestimmen, die, wenn ein Jrrthum bei der Vermessung stattge sunden hätte, Berücksichtigung finden müßte. Ich muß mich sehr lebhaft dahin verwenden, diesem Vorschläge, der bei der Bereinigung als Majoritätsgutachten aufgestellt ist, beizutreten, und wie schon der Herr Bürgermeister Hübler bemerkt hat, so geht der Antrag nur dahin, eventuell diesen Zusatz fallen zu lassen. Staatsmim'stcr v. Ze sch au: Ich glaube, wenn solche Dif ferenzen, wie die vorliegenden, welche leider auch bei dir Verci- nigungsdeputation keine Erledigung gefunden haben, als unan genehm bezeichnet werden, so kann das Ministerium wohl mit vollem Rechte sagen, daß es für Niemanden empfindlicher sein muß, als für das Ministerium selbst. Aber, meine Herren, es gehören solche Gegenstände zu den unangenehmen Geschäftser fahrungen im Leben; jedoch glücklicherweise kommen sie nicht ost vor. Ich hoffe auch, daß sich die Meinungen, so schroff sie sich auch in einigen Punkten entgsgenstehen, doch noch vereinigen werden, und daß nicht eine mehrmonatliche Bemühung und Ar beit, ja selbst die ganze auf das Grundsteuersyst.m verwendete Zeit und die durch dasselbe verursachten Kosten nutzlos geopfert werden/ Was den vorliegenden Gegenstand anbetrifft, so kann das Ministerium nur auf dasjenige verweisen, was es darüber schon in den verschiedenen Sitzungen bemerkt hat. Es glaubt nämlich hauptsächlich, daß darauf nicht einzugehen sei, w.'il of fenbar eine Differenz, nach dem Procentsatz berechnet, zu mög lichster Gleichheit führt. Es geht dem Ministers nicht bei, den Vorschlag als einen solchen zu bezeichnen, welcher lediglich zu Gunsten der größeren Grundbesitzer sei; aber es findet in dem selben eine Abweichung von der Gleichheit. Es ist ja gar nicht ausgesprochen, und darauf scheint man immer hinzudeuten, als ob die Differenz nur eigentlich den Rittergütern zu Gute gehen soll. Dieses ist nicht der Fall; denn es gibt auch solche große Parc Üen beim bäuerlichen Grundbesitz, wo ein gleiches Verhält nis! eintritt; aber die Gleichheit wird offenbar dadurch verletzt. Besonders muß ich wiederholt darauf aufmerksam machen, daß man in der That, und wenn man solche Differenzen berücksich tigen will, mit dem früheren Gesetzentwurf in Widerspruch kommt, und daß man jetzt bei dieser Frage w it größere An sprüche an die Richtigkeit des neuen Grundsteüersystcms macht, als man nach den Grundbestimmungen desselben verlangen wollte. Ich kann daher im Interesse der Sache der geehrten Kammer nur anrathen, in dieser Beziehung dem Vorschläge der zweiten Kam mer beizutreten und diesen Zusatz aufzugeben. Ich mache noch darauf aufmerksam, daß auch die zweit Kammer in verschiedenen andern Punkten geneigtgewesen ist, sich den diesseitigen Ansichten anzuschließen, und ich verweise namentlich auf die Abänderung der §. 7. Die Abänderung, die hier gemacht worden ist, ist in der That von großer Wichtigkeit, und man ist derselben in der zweiten Kammer ohne Weiteres beigetreten. Vicepräsidcnt v. Carlo witz: Was die letzte Bemerkung des Herrn Staatsministers anlangt, so möchte ich ihm das Ein zige entgegenhalten, daß heute früh schon mehre Dffercnzpunkte zum Vortrag gekommen sind. Davon hat man in dreien bereits der zweiten Kammer nachgegeben, beim vierten räch man u-s eben an, nachzugeben, und bei dem fünften wird ein Vcrmitt-
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