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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Aufwand von über eine halbe Million würde dem Lande verloren gehen, und die ganze Frucht des gegenwärtigen Landtags mit einem Federstrich aufgehoben. Man könnte einwenden, das Grundsteuersystem sei nur aufgeschoben, nicht ausgehoben. So wie sich die Verhältnisse, auf denen das Grundsteuersystem basirt ist,.verrücken, würde in einem spätem Termin sich kaum zur Ba sis des Grundsteuersystems zurückkehren lassen. Es wird die Arbeit von Neuem beginnen müssen. Nehmen Sie dieses Ulti matum an, so werden Sie sich dem ganzen Lande gegenüber in dem vortheilhaften Lichte zeigen, daß Sie bei einem nicht unwich tigen Punkte Nachgiebigkeit bewiesen haben, daß es nicht an Ih nen gelegen hat, wenn das Gesetz nicht erscheint. Auf die zweite Kammer wird die ganze Verantwortlichkeit fallen, wenn sie dem vermittelnden Vorschlag nicht beitritt. Beharren Sie auf Ihrer Meinung, so trifft Sie diese Verantwortung. Ich möchte diese Verantwortung nicht auf Ihre Schultern laden, nicht auf die meine nehmen. Bürgermeister Wehner: Bei der vorigenBerathunghabe ich mich nicht für die Minorität erklärt, und würde es auch heute nicht thun; denn eine Abänderung des Gesetzes liegt weder in der Nothwendigkeit, noch in der Nützlichkeit. Ich habe dies schon bei der frühem Berathung hervorgehoben, und wenn die zweite Kammer auf dem Gesetzentwurf stehen bleiben will, so hat sie nicht Unrecht. Ich werde heut aber für das Gutachten der Ma jorität der Deputation stimmen, weil ich die Sache nicht von großer Wichtigkeit halte. Leugnen aber kann ich nicht, daß es mich sehr betrübt, wenn man eine §. abhängig macht von der an dern, um das zu erzwingen, was man sonst nicht erlangen könnte. Die Liebe zur Eintracht bestimmt mich heut, nachzugeben und mit der Deputation zu stimmen, obschon ich einfehe, daß ich ge wissermaßen eine Inkonsequenz, ich möchte sagen, eine Schwach heit begehe. Secretair v. Biedermann: Ich muß den dringenden Wunsch aussprechen, daß die Kammer dem Vorschlag der Ma jorität beitrete. Ich mag die Verantwortlichkeit nicht theilen, welche uns treffen müßte, wenn wegen eines Sonderintercfses ein Gesetz rückgängig würde, das so viel Kosten gemacht hat, und worauf das Budjet basirt ist. Ich habe von dem neuerlichen Vorschläge keinen Vortheil, denn ich entrichte meine Steuern nur an einem Orte; von dem Gesetze aber nur Schaden, denn nach einer vorläufigen Berechnung der Entschädigung für den Wegfall der Steuerfreiheit habe ich,dabei nicht unbedeutenden pekuniären Verlust. Um so mehr werde ich Alles vermeiden, was die Zu rücknahme des Gesetzes veranlassen könnte. Gras Hohenthal (Püchau): Ich werde diesmal gegen meine Gewohnheit nicht mit unftrm verehrten Herrn Vicepräsi denten stimmen, sondern mich der Majorität anschließen. Ich gestehe offen, daß ich mit ihm darin übereinstimme, daß für die Rittergutsbesitzer die Resultate des Grundsteuersystems nichts weniger, als erfreulich sind, und für diese in dieser Beziehung keine Motive vorhanden sind, die Annahme des Gesetzes zu em pfehlen. Ja ich möchte noch hinzufügen, ob nicht auch für viele Andere die Resultate des Gesetzes nicht erfreulich seien? Ich I. 82. betrachte es in dieser Hinsicht wie die Eisenbahnen/ als ein noth- wendigcs Uebel der neuern Zeit, als eine unangenehme, aber noth- wendige Folge unserer konstitutionellen Zustände, welchen wir nicht entgehen können. Sind wir über so viele Schwierigkeiten hinweggekommen, so wünsche ich nicht, daß das Gesetz an diesem Punkte scheitere; denn ich halte die Differenz an und für sich nicht für so wichtig. Einen Wunsch muß ich aber gegen die Deputa tion aussprechen. Mir wäre es lieb gewesen, wenn der Vereini gungsvorschlag anders gefaßt worden wäre, und ich erlaube mir die Frage, ob es nicht noch jetzt möglich wäre, ihn etwas anders zu stellen? Ich hätte gewünscht, daß man noch höher als auf 100 Thlr., vielleicht bis auf 200 Thlr. gegangen wäre, und den Vorschlag alternativ gestellt hätte. Ich werde deswegen nicht dagegen stimmen; es wäre mir aber lieb, wenn der Vorschlag so abgeändert würde. Es ist unbillig und hart, wenn eine Ge meinde, aus 4,5 Dörfern bestehend, vielleicht nur die Hälfte der Steuern aufbringt und die andere Hälfte der Rittergutsbesitzer, und dieser keine Stimme bei der Wahl des Steuereinnehmers hat und bei Festsetzung seiner Besoldung und Wahl den Weite rungen der übrigen Gemeindemitglieder ausgesetzt sein kann, wie der Herr Vicepräsident erwähnte. Ich erlaube mir daher, even tuell den Antrag zu machen, ob der Vorschlag nicht so abgeändert werden konnte. Referent Bürgermeister Schill: Die Bestimmung nach dem frühem Beschluß scheint dem Herrn Grafen Hohenthal nicht völlig mehr im Gedächtniß zu sein. Se. Königliche Hoheit ha ben dieselbe schon angedeutet und ich hoffe, die Besorgniß völlig zu beseitigen. Es ist gegründet, daß der Rittergutsbesitzer an der Wahl des Steuereinnehmers nicht Lheil nimmt; allein der Gegensatz davon ist, daß er auch die Vertretung nicht hat. Diese Vorschrift kann nie zu Chicanen Veranlassung geben, weil das Gesetz den Termin bestimmt, wo die Steuern zu entrichten sind, und dann können Chicanen nicht eintreten. Wenn aber auch die Steuern nicht pünktlich abgeführt werden, können Chicanen nicht stattfinden, weil der Localdorfeinnehmer die Reste an den Brzirkssteuereinnehmcr übergibt, und von diesem die Verfügung ausgeht. Diese Bestimmung in Verbindung mit dem Abend- rvth'schen Amendement, dem Zusatz zu §.32, wornach, wenn die Procente, welche der Staat gewährt, nicht ausreichen, eine Ver einigung zwischen der Gemeinde und dem Rittergutsbesitzer ein treten soll, und, wenn diese nicht stattsindet, die Behörde die Ent scheidung hat, und die Entscheidung kostenfrei erfolgt, sollte, wie ich meine, wohl verhindern, daß der Rittergutsbesitzer Chica nen, wenn sie Platz ergreifen wollten, nie ausgesetzt werden könnte. Was nun die Fassung des Vorschlags anlangt, so ist sie eben erst zur Parität von der Staatsregierung so gegeben, wie ich diesel be vorhin vorgclesen habe, und eineAenderung würde allerdings jede Idee der Möglichkeit einer Vereinigung ausfchließen. Nur durch die Parität wird vielleicht die zweite Kammer zur Nach giebigkeit zu bewegen sein. Es handelt sich nicht nur um die in §. 20 unter 4 und 5 genannten Güter, sondern um alle größeren Güter, welche in 3 Flurbezirken Grundstücke und einen Steuer betrag von wenigstens 100 Thlr. jährlich zu entrichten haben. 2*
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