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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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den, wie es wenigstens bei der ersten Discussion bemerkt worden ist, so würde es nun nach dem Gesetzentwurf bei der neuen Grund steuer im ganzen Lande der Fall sein, und es würde das wesent lich zur Vereinfachung der Steuerverwaltung beitragen, wenn überall jeder Flurbezirk durch die Ortssteuereinnahmen einliefern sollte. Ich gebe mich ebenfalls der Hoffnung hin, daß durch den jetzigen Vorschlag noch eine-Vereinigung zu ermöglichen sein wird, daß mit dem hingcstellten Vereinigungsvürschlage noch Einverständniß erfolgen werde. Ich muß aber noch einmal dar auf aufmerksam machen, daß wohl nur dann, wenn es sich um einen wesentlichen Gegenstand, um ein Prineip handelt, die Beistimmung von Niemand verlangt werden kann, wenn er sich mit diesem Prineip nicht zu vereinigen vermag; allein wir haben uns mit den Grundsätzen der neuen Steuer einverstanden, wäh rend vier Landtagen darüber debattirt, sind den Verhandlungen gefolgt, haben unsere Erklärung gegeben, und nun der Zeitpunkt da ist, wo das Ganze geschloffen werden soll, wo es sich nur noch darum handelt, wie die Steuer erhoben werden soll, da würde es kaum zu verantworten sein, wenn an dieser Frage das Gesetz scheitern sollte. Staatsminister v. Ze sch au: Es ist in Zweifel gezogen worden, ob der Vorschlag, welcher der geehrten Kammer vor liegt, ein Vereinigungsvorschlag sei. Nun, die Regierung nennt ihn einen Vermittelungsvorschlag, der von ihr ausgegan gen ist, um Differenzen auszugleichen, und sie setzt dabei aller dings voraus, daß, wenn die verehrte Kammer sich mit diesem Vorschläge nicht einverstanden erklärt, dann noch auf die Vör- lagc zurückzugehm und darüber abzustimmen sein würde. Wenn von dem geehrten Freiherrn v. Friesen geäußert worden ist, er bedaure es, daß die Negierung den Rittergutsbesitzern nicht eine kleine Gefälligkeit habe erzeigen wollen, so bemerke ich, daß, wenn es sich von einer Gesetzvorlage handelt, die Regierung das jenige in das Gesetz aufzunehmen hat, was ihr das Zweckmäßigste erscheint, daß es aber dann den geehrten Kammern immer frei steht, sich darüber zu erklären, wenn sie der Ansicht der Negie rung entgegen sind. Ferner ist von dem geehrten Herrn Vice präsidenten angegeben worden, er halte überhaupt die Einführung des neuen Grundsteuersystems für einen Mißgriff. Die Regie rung kann hierbei ganz ruhig sein; denn dann ist der Mißgriff schon in der Verfassungsurkunde begangen, welche gleiche Be steuerung vorschreibt, und auch von der Ständeversammlung, da bekanntlich die Einführung der Grundbesteuerung von der Regie rung auf ständischen Antrag eingeleitet worden ist. v. Po fern: Der Herr Referent hat gesagt, in der Ober lausitz hätten die Rittergüter ihre Steuern bisher schon an die Localsteuereinnehmer eingeliefert, das ist aber nicht gegründet, sondern verfassungsmäßig liefern die Dörfer an die Gutsherrn, und die Gutsherrn an die Landsteuer-, jetzt Kreissteuereinnahme genannt, die Steuern ab. v. Polenz: Sie waren auch so getrennt, daß die Mund gutsteuern und die Rauchsteuern in verschiedene Register kamen, daher auch das, was der Rittergutsbesitzer als solch er zahlte, alle zeit besonders abgeliefert wurde. Uebrigens hoffe ich, daß, wie Se. Excellenz schon erwähnt hat, wenn der VermitteluNgsöor- chlag Nicht angenommen würde, dann auf die Vorlage der Staats regierung zurückgegangen werde, weil offenbar, wenn man einmal unter unglücklichen Bestimmungen wählen soll, die Vorlage noch günstiger ist, als der letzte Vorschlag, also das vortheilhafteste Auskunftsmittel scheint. Denn was soll man von den Entschlüs- en der Kammer halten, wenn sie erst erklärt, bedeutende Steuern entrichtende Güter müßten diese unvermengt mit der Gemeinde abliefern dürfen, und sich nunmehro damit begnügt, den 50. oder 60. Lheil dieser größern Güter abgesondert und eine Ausnahme von allen den in diese Kategorie gehörenden machen zu sehn? Wenn einmal das Wort „oder" nicht in den letzten Vorschlag kommen soll, so ist es besser, bei dem Gesetzentwürfe stehen zu bleiben. Graf Hohenthal (Püchau): Ich wollte nur bemerken, daß nach tz, 82 der Landtagsordnung mein Amendement aller dings unterstützt worden ist, denn es ist von 19 Mitgliedern un terstützt worden, und die §. sagt: „Eine in Antrag gebrachte Modification soll jedoch nur dann in Berathung gezogen werden, wenn dieselbe, nach vorgängiger Entwickelung durch den An tragsteller, mindestens von einem Viertheil der anwesenden Mit glieder der Kammer unterstützt wird." Dagegen was die An nahme anlangt, ist allerdings die Hälfte erforderlich. Präsident v. Gersdorf: Wollen Sie mir gütigst erlau ben, Ihnen den dritten Satz der82. §. einzuhalten, und dann noch zu bemerken, daß es'nach der Kammerpraxis vier Landtage hindurch so gehalten wird. Wenn die Kammer etwas Anderes nicht bestimmt, werde ich davon nicht abweichen. Der dritte Satz lautet so: „Auch noch während der Berathung eines Ar tikels und der darüber vorgeschlagenen Modifikationen und bis zum Schlüsse derselben ist der Antrag einer weitern Modificatian un ter Vorlegung einer bestimmten Redaktion zulässig, wenn er nach der Entwickelung durch den Antragsteller von der Mehrheit der Kammer als zulässig erklärt wird." „Zulässig" ist aber nicht Annahnie, sondern die Kammer erklärt dadurch erst, daß der Artikel weiter in Frage kommen kann. Das ist, glaube ich, nicht anders zu erklären; indessen ist eine Provokation geschehen, und ich bitte daher diejenigen Herren, die ein ganz besonderes Augenmerk auf die Landtagsordnung zu richten pflegen, sich darüber zu erklären, ob meine Meinung die richtige ist. Prinz Johann: Es kommt hier nur darauf an, ob der Antrag zu Anfang der Debatte gestellt worden ist. Die Stelle, die der Herr Präsident vorlas, gibt zu Zweifeln Veranlassung. Ich glaube, es passe diese Stelle blos auf Sousamendements. Es ist aber bei dem ersten Landtage eine authentische Interpre tation dahin erfolgt, daß sie sich auf alle Anträge beziehe, die im Laufe der Debatte entstehen und nicht sofort, nachdem der Refe rent gesprochen hat, eingebracht worden ist. Meinestheils scheint mir der Antrag allerdings als im Laufe-der Debatte ge stellt, wie der Herr Präsident sagte und wogegen kein Wider spruch entstanden ist. v. Posern: Der Vorschlag des Herrn Grafen Hohenthal hat ungemein Viel für sich; es wäre Schade, wenn er nicht für
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