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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Referent BürgermeistevSchill: Wüßte ich, daß die An, sicht des geehrten Herrn v. Polrnz die der Hälfte der Kammer wäre, so würdeich wenigstens durch meine Stimme sic zur Mehr heit machen, weil ich allerdings die Bestimmung des Gesetzvor- schlags für diejenige erachte, die im Ganzen die richtige ist. Auch kann ich darin durchaus das nicht erblicken,was der geehrte genannte Sprecher darin sieht, indem es sich um Nichts weiter handelt, als um die Ablieferung der Steuern, deren Höhe nicht der Einnehmer, nicht die Gemeinde festsctzt, sondern deren Höhe bei den Landtagen festgesetzt wird. Ich wüßte für denVermittelungsvorschlaginder That Etwas weiter nicht anzuführen, als was von den, geehrten Rednern gesagt worden ist, und ich weise nur nochmals darauf hin, daß in der That der vorliegende Gegenstand nicht ein solcher ist, wegen dessen man das Gesetz selbst und Alles, was damit im Zusammenhänge steht, gefährden kann. Ich erinnere ferner noch an den Antrag vom Herrn Finanzminister, wornach, wenn dieser Borschlag abgelehnt würde, noch eine Frage auf den Gesetz vorschlag 30 gestellt werden möchte. Ich bemerke, daß in Bezug auf den Vermittelungsvorschlag unter dem Steuerbezirk nicht der Flurbezirk, sondern der der betreffenden Bczirkssteuer- einnahme zu verstehen ist, sowie, daß die Einnehmergebühren nicht zugestanden und gefordert werden können, weil die Einlie ferung an die Bezirkssteuereinnahme so zu betrachten ist, wie an die Localsteuereinnahme. Staatsminister v. Zeschau: Nur auf die Aeußerung des Herrn v. Polenz, als ob in der vorliegenden tz. des Gesetzes ein anderweitiges Princip der Assimilirung liege, muß ich erklären, daß solche Rückhalte gewiß dem Ministerio ganz fremd sind, und daß der Gang, den dasselbe bisher bei der gcehrten-Kammer be obachtet hat, zu dieser Bemerkung keinen Anlaß gibt. Das Ministerium hat, sich zu dieser Gesetzesfassung dadurch veranlaßt gesehen, um die Steuererhebung zu vereinfachen. Es hat aber, ich bekenne es offen, nicht voraussehen können, daß über diesen Gegenstand so lange Discussion stattsinden könnte und daß man auf die bisherige Einrichtung so großen Werth legt. Ich muß- was der Referent scholl gethan hat, wiederholen', daß das Mini sterium allerdings voraussetzt, daß, wenn dieser Vermittlungs vorschlag, der von vielen Seiten angegriffen werden ist, keine Annahme in der Kammer findet- man dann auf den Gesetzes vorschlag zurückzukommen haben wird. Referent Bürgermeister Schill: Es würde nun die Frage zu stellen sein, - ob man dem Vermittlungsvorschlage beitrete? (Die Herren Staatsminister entfernen sich aus dem Saale.) V. Crusius: In Bezug auf die Fragstellung bitte ich ums Wort und wünsche belehrt zu werden, ob cs Bedenken habe, wenn man die Fragstellung umdrehte, nämlich zuerst auf den Gesetzentwurf und dann auf den Vermittlungsvorschlag. So fern die Majorität der Deputation damit einverstanden wäre, glaube ich nicht, daß die Landtagsordnung entgegenstimmte, und würde diese Ordnung der Fragen beim jetzigen Stande der Sache im Interesse des Gesetzentwurfs begründet finden. v. Watzdorf: Dagegen muß ich bemerken, daß der jetzige Vorschlag der Majorität Negierungsvorschlag geworden ist, und I. 82. es nun nicht mchr zulässig ist, auf dm Gesetzentwurf eine Frage zu stellen. Prinz Johann: Der Majoritätsvorschlag hat jedenfalls den Vorzug bei der Fragstellung. Bürgermeister Hübler: Ich mache darauf aufmerksam, daß die Herren Regierungscommifsarien bereits abgetreten sind und sonach eineDiscussion verfassungsmäßig nicht mehr stattsi'n- den kann. v. Crusius: Da formelle Bedenken hervorgehvben wor den sind, so muß ich allerdings auf meinen Wunsch verzichten. Präsident v. Gersdorf: Es liegt mir ob, zu bemerken, haß die Herren Minister bereits abgetreten sind, und es würde mir zur Last gelegt werden können. Ich will nur erwähnen, daß wohl früher darauf hingedeutet wurde, es möchte durch Namensaufruf abgestimmt werden, es hat jedoch Niemand darauf angetragen, daß es geschehen solle. Trägt Jemand besonders auf Abstim mung durch Namensaufruf an? Vicepräsidsnt v. Carlowitz: Es bedarf eines selchen An trages nicht; denn der Namensaufruf wird' ohnedies eintreten müssen. Ich erinnere den Herrn Präsidenten an die Ver handlung bei dem Hypothekengesetz, wo man mit Mbereinstim- mung der Staatsregierung sich dahin einigte, daß man in der Abstimmungsfrage'zurückkommen wolle auf das Concordat, wel ches man am vorvorigen Landtage geschloffen hat, Damals vereinigte man sich nun dahin, daß der Namensaufruf eintreten solle, wenn der Vereinigungsdeputationsvorschlag nicht die Zu stimmung aller anwesenden Mitglieder erlangt habe. Man hat ausdrücklich gesagt, daß, wenn auch nur ein einziges Mitglied der Bereinigungsdcputation der Ansicht der anderen entgegen trete, dann der Namensaufruf in der betreffenden Kammer noch mals erfolgen müsse, und die Kammer ist damit einverstanden gewesen, daß dieses Verfahren zur Richtschnur auch auf diesem Landtage diene. Präsident v. Gersdorf: Ich habe aus dem, was der. Herr Vicepräsident geäußert hat, nicht einen Antrag, sondern nur einen Wunsch entnehmen zu können geglaubt.- Jndeß ist die Discussion langdauernd gewesen, und ich würde den Herrn Re ferenten ersuchen, kurz die Momente anzugeben, auf welche es jetzt ankommen würde, damit die geehrte Kammer genau weiß, wor auf sie ihre Antwort zu geben hat. Referent Bürgermeister Schill: Es würde die erste Ab stimmung auf diesen Vermittlungsvorschlag, den ich wiederholt vorgelesen habe, gehen, und insofern dieser Nermittlungsvor» schlag in der Mehrheit verneint würde, dann würde nach dem Anträge der hohen Staatsregierung noch die Abstimmung auf §. 20 in unveränderter Form zu richten sein. Und erst wenn . diese verneint würde, dann würde anzunchmen sein, daß die Kammer bei ihrem früheren Beschlüsse stehen bliebe. Dies 'chcint mir wenigstens der Gang sein zu müssen. Präsident v. Gersdorf: Der Vermittelungsvorschlag, welchen man entweder annehmen wird, oder nicht, wie lautet er? Referent Bürgermeister Schill: Daß in §. 30 hinter den / S
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