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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Thatsachen war, welche sie rechtlich rechtfertigen könnten, und gewiß rechtfertigen werden. Mein verehrter Herr Nachbar hat zur Widerlegung dessen, was ich angeführt habe, im Grunde immer nur sich selbst entgegengehalten und behauptet, daß Alle so gut gesinnt wären, wie er. Er hat statt aller Beweise vom Gegentheil Behauptung gegen Behauptung gestellt, und Hoff, nungen ausgesprochen, welche darauf hinausgehen, als würde das Resultat der Untersuchung ihm günstig sein. Diese Beweis führung kann ich allerdings nicht als richtig anerkennen. Es wird bei näherer Untersuchung sich zeigen, wer von uns Beiden Recht gehabt hat, und wer nicht. Allein nur soviel muß ich sagen, daß es an mir nicht liegt, wenn nicht alle die Data schon untersucht worden sind, daß ich aber dennoch an ihrer Wahrheit der Hauptsache nach zu zweifeln auch nicht die mindeste Ursache habe. Ich wende mich jetzt zu einigen Einzelnhekten seiner Rede. Er hat zuerst den bittern Ton gerügt, in welchem die ganze Pe tition geschrieben sei. Wenn ich aber bedenke, daß gerade dieses ewige Wühlen in der Finsterniß, dieses, unaufhörliche Simuliren und Dissimuliren, dieses Verhüllen von Absichten und Erfolgen bis zu der Zeit, wo deren Enthüllung ohne Schaden und mit Sicherheit geschehen kann, meinen .Rechtssinn, mein deutsches Gemüth und mein Gewissen aufs Tiefste verwundet hat, so wird wohl der.Ton der Wahrheit in den Worten des alten Dichters seine Rechtfertigung finden: „llwit iväiguatio versum." Es ist ferner von meinem verehrten Herrn Nachbar meine Logik.in Anspruch genommen worden. Es sei nicht logisch, meint er, wenn man in einzelnen Fallen das Ganze umfasse, also vom Einzelnen auf das Ganze schließen wolle. Zn Lest gebe ich das zu, aber in d^xotdesi durchaus nicht, i Denn man bedenke nur, daß die katholische Kirche sich stets auf ihre Einheit beruft, und in dieser wie inihr.r Organisation, ihrer durchgreifenden Or ganisation ihre größten Vorzüge sucht, daß sie namentlich diese Einheit vorzüglich auch auf die Einheit der Lehre und Disciplin bezieht. Gehen wir von diesem Gesichtspunkte aus, so kann es nicht einem Zweifel unterliegen, daß die Erscheinungen, welche sich in unserm Vaterlande offenbaren, nicht etwas Persönliches, nicht etwas Vereinzeltes, nicht etwas Zufälliges, sondern daß sie Äußerungen eines Systemes sind, welches den ganzen Körper nach einem Willen lenkt, mit einem Geiste beseelt, zu einem Ziele leitet. Alle von mir gerügten Uebergriffe entsprechen ja theils dem Dogma der katholischen Kirche, theils den ausdrück lichen Bullen und Breven von Rom, theils der durch die Ge schichte vieler Jahrhunderte constatirten Praxis, theils dem Geiste, welcher seit der Vernichtung der Napoleonischen Weltherrschaft gerade in jener Kirche auf Wiederherstellung der alten Universal monarchie ausgeht. Wenn nun die Praxis mit der Theo rie so übereinstimmt, so bedarf es meines Erachtens durchaus keiner Induktion, um zu beweisen, daß jene Erscheinun gen . von einem System ausgehen. Wenn ich also von der Hierarchie hier im Allgemeinen gesprochen habe, so glaube ich vollständig in meinem Rechte zu sein. Grade die Ein heit der katholischen Kirche und ihre Organisation gibt mir die Gewißheit, daß ich in diesen einzelnen Äußerungen nur die Aeu- ßerungeN eines allgemeinen Systems erkennen Muß, und dadurch werden erst die Erscheinungen bedeutsam, die freilich als einzelne Thatsachen bei weitem das Gewicht bicht haben würden, was sie in dieser Beziehung haben. ' Wenn daher auch der geehrte Sprecher vor mir, Mein verehrter Hrrr Nachbar, das Dasein all gemeiner Instructionen gegen die Gesetze leugstet, nun so darf man ihn wohl nur darauf verweisen, daß erst noch im Jahre 1832 in einer Bulle vom 19. Febr. der alte Lehrsatz von der alleinselig machenden Kraft des katholischen Glaubens neuerdings ganz starr und unzweideutig, ausführlich und vielseitig von Rom aus gelehrt und behauptet worden ist. Ich darf ihn wohl nur dar auf aufmerksam machen, daß in einer Bulle vom 25. Juni 1834 ausdrücklich die Meinungs- und Gewissens- und Redefreiheit als eine Pest bezeichnet worden ist, von der alles Unheil in un serer Zeit ausgehe. Ich darf ihn wohl nur darauf aufmerksam machen, daß erst vor noch nicht gar langer Zeit auch eine In struction von Rom nach Baden gekommen ist, welche die Trau ung gemischter Ehen ausdrücklich verbietet, und' daß von dem Erscheinen jener Bulle an jene Praxis, die sonst schon anderwärts war,, auch dort sich zu zeigen angefangen hat. Mir ist also schlechterdings nicht nur das Gewissen ganz leicht bei diesem Vor wurf eines Mangels an Logik, sondern ich bin mir auch vollkom men bewußt, daß ich in meinem guten Rechte bin, zumal wenn ich auf die Zeichen der Zeit meine Aufmerksamkeit richte. Wir haben nicht in Sachsen allein Religionsbeschwcrden in der Ständeversammlung zu vernehmen und zu behandeln, nein, die Stimme dieser Klagen dringt durch alle Kammern in allen Län dern unseres Welttheiles. Sie ertönt laut in Ungarn, in Bayern, in Frankreich gerade in diesen Tagen, und Nicht etwa blos Protestanten, sondern selbst viele erleuchtete Katholiken sind die Wortführer dieser Klagen. Ist das aber nicht der ent scheidendste Beweis dafür, daß wir es hier gar nicht mit einer persönlichen Aeußerung, noch weniger mit einer localen oder tem- porellen Erscheinung zu thun haben, sondern eben mit den Wir kungen eines Systems, das durch alle Lande geht, und das, wie gesagt, Ein Ziel in Einem Geiste mit denselben Mitteln verfolgt? Ich gehe noch weiter. Nicht zufällig ist es, daß gerade jetzt auch diese Aeußerüngen in Landern sich vernehmen lassen, wo sie früher gar nicht zu hören waren. Bei uns in Sachsen hat man früher, d. h. ungefähr bis zum letzten Landtage, in dieser Maße das noch nicht gehört. Gleichwohl sind nicht dies die ersten Beschwerden, welche laut werden. Schon im Jahre 1824 haben die damals versammelten Stände Be schwerde über Proselytenmacherei erhoben, nachdem vorher schon viele Schriftsteller, namentlich' mein seliger Vorfahrer im Amte, v. Zschirner, Professor Krug und Andere, überdkesen Gegenstand laut geworden waren. Im Jahre 1833 gab die Beschwerde der unglücklichen Pompe in Wermsdorf neue Veranlassung dazu, und auf diese beiden Veranlassungen wurde das Gesetz von 1827 über die Einrichtung der katholischen Gerichtsbarkeit, und das von 1836 über die religiöse Erziehung der Kinder in gemischten Ehen erlassen. Allein, meine Herren! haben denn diese Gesetze uns Etwas geholfen? haben sie ihren Absichten vollständig ent-
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