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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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sprachen? ist ein erwünschter Erfolg durch diese Gesetze herbei geführt worden? Ist aber das gewiß nicht der Fall, nun so glaube ich, liegt auch darin der Beweis, daß es eben nichts Zu fälliges, sondern etwas Bleibendes ist, das nicht im Geiste einzel ner Persönlichkeiten liegt, sondern im Geiste der Gesammtheit, die natürlich mehr oder minder betheiligt ist; denn es wäre un christlich und ungerecht, den Einen wie den Andern gleichsetzen zu wollen, ich rede aber von dem Systeme. Wenn das so ist, so glaube ich, sind die Aeußerungen, welche sich mein verehrter Herr Nachbar zu kritiflren erlaubt, nämlich solchen Manipulationen läge die Ketzertheorie zu Grunde, das Vertrauen der Eheleute ünd der Friede der Familien rc. werde dadurch gestört, damit voll ständig gerechtfertigt; denn, die Ketzertheorie liegt allerdings zu Grunde, und es ist nicht zu leugnen, daß man gerade von diesem Standpunkt auszugehen pflegt. Wenn ferner gesagt worden ist, daß die traurigen Wirkungen dieser Petition auf die Einheit des deutschen Vaterlandes, auf das Volk, auf die Regierung u- s. w. nicht ausbleiben würden, so drehe ich das geradezu um, und sage: Von der von mir gerügten Praxis müssen die traurigsten Wir kungen in allen diesen Beziehungen hervorgehen. Der Beweis ist nicht von mir zu führen, obwohl ich ihn führen würde, wenn die Zeit es mir erlaubte. Er ist aber schon geführt von vielen Schriftstellern, und sst selbst geführt von der Geschichte, welche in den kölnischen Wirren sattsam genug gezeigt hat, welche Zerwürf nisse und welche Zerrüttungen unter einem Volke gerade diese Theoremen hervorbringen können, welche jenem Systeme zu Grunde liegen. ssDamit ist unstreitig auch die Frage über die Nothwendigkeit dieser Petition, welche mein verehrter Herr Nach bar leugnet, zu meinem Vortheil bejaht. Ich danke übrigens ebenfalls der verehrten Deputation für die Sorgfalt und Gründ lichkeit, sowie für den Ernst und die Milde, für die Würde und Zartheit, welche sie in Behandlung dieser Sache dargelegt hat, erlaube mir aber, in Hinsicht des ersten Punktes meiner Petition unter einen Antrag zu stellen, und überhaupt noch einige Be merkungen zu machen. Nämlich S. 440 heißt es unter andern: der königl. Herr Commissar habe erklärt, der Fall unter d sei nicht zur Kenntniß des hohen Ministern gelangt. Nun ich muß sagen, daß gerade dieser Fall Staatsminister v. Wietersheim: Ich werde das nach her berichtigen. V. Großmann: Gut. Es ist dieser Fall von mir berich tet worden, obgleich ich nicht weiß, ob Etwas in der Sache ge schehen ist. Dann muß ich noch auf einen Punkt aufmerksam machen, der mir im Deputationsgutachten ebenfalls aufgefallen ist. Nämlich die geehrte Deputation will auf die Absolutions verweigerung gar nicht eingehen, und will überhaupt darin keine Drohung, wie es scheint, erkennen. Hierin muß ich allerdings ganz anderer Meinung sein. Damit man aber nicht etwa glaube, ich gehe von ganz falschen Prämissen aus, so muß ich mich hier noch über das Verhältniß des katholischen Dogmas, zum Staate und zur Gesetzgebung erklären. Nämlich cs handelt sich hier durchaus nicht etwa um einen Act konfessioneller Pole mik, sondern um einen Act der Nothwehr gegen die Meinung, als könne und dürfe oder müsse sogar das katholische Dogma mit allen seinen Confeqüenzen und seinen Wirkungen Anerkennung im Staate finden. Hier muß ich durchaus anderer Meinung sein. Einmal nämlich ist zwar die Religion Tochter des Him? mels, aber das Dogma nicht. Das Dogma ist nicht göttlichen, sondern menschlichen Ursprungs, es ist die menschliche Auffassung des Idealen der Religion. Allein eben darum begründet es durchaus nicht einen Anspruch auf ein göttliches Recht, wie von gewissen Seiten uns wohl will eingeredet werden. Zweitens das Bedürfniß des Staates erfordert Religiosität, aber nicht Dogmatik bei seinen Bürgern. Ohne Religion kann der Staat nicht bestehen, nicht gedeihen, aber die Dogmatik kann für ihn nicht Bedürfniß sein; denn das Dogma ist nur Mittel zum Zweck. Es gibt dem Verstände einen sichern Halt, dem Herzen eine Kraft, und der Gemeinschaft ein Band. Aber das Interesse des Staates ist durchaus nicht, irgend eine bestimmte Dogmatik aufrecht zu erhalten. Dazu kommt der Begriff der Regierung als ein drit tes Moment. Der Begriff der Regierung ruht in der Einheit des Machtgebietes in der Einheit des Gesetzes, und in der Gleich heit aller Staatsbürger vor dem Gesetz. Der Begriff der Re gierung schließt schlechterdings jede Mitregentschaft aus, sie möge kommen, woher sie wolle, und es kann ja nicht anders sein. Der Staat umfaßt in seinem größeren oder kleineren Gebiete mehre Confessionen und mehrfache Confessionsverwandte. Wollte er auf das Dogma des einen Rücksicht nehmen, während das Dogma des andern dem des erstem nicht nur widerspricht, son dern dasselbe gradezu aufhebt, so würde die Regierung sich in ihrem eigenen Begriff vernichten und aufheben. Die Negierung würde einseitig, parteiisch, ungerecht werden, und ein solches Verfahren würde geradezu zur Anarchie hinführen müssen. Ich gehe weiter. Die Ansprüche der katholischen Kirche auf Gültig keit und Anerkennung ihres Dogmas in der Gesetzgebung, wie sie gewöhnlich in der Forderung der Kirchenfreiheit gestellt werden, sind meines Erachtens durchaus nicht zu befriedigen, einmal schon deswegen nicht, weil die Unterscheidung zwischen Dogma und Disciplin durchaus schwankend ist und keinen festen Anhaltepunkt gewährt. Die Dogmatiker und die Canomsten sind selbst über viele Punkte uneinig, ob diese zum Dogma oder zur Disciplin gehören. Gewöhnlich zieht man sie auf die Seite, wo man grade durch den Drang der Verhältnisse oder das Interesse des Gegenstandes es angemessen findet; Wenn da? her in dieser Beziehung irgend eine Nachgiebigkeit gegen die Forderungen der katholischen Kirche stattsinden sollte, so würde man zu Consequenzen gerathen, die ich nicht ohne Grauen denken kann. Einmal verlangt die katholische Kirche, coordinirt mit dem Staate zu sein. Allein nach dem Zcugniß der Erfahrung setzt sie den Staat in der Regel in ein subordinir- tes Verhältniß. Das katholische Dogma von der Unfehlbarkeit des kirchlichen Oberhauptes würde uns dahin führen, daß wir wieder Verdammungsmtheile über Galiläi md ähnliche Forscher hören würden. Das Dogma von der alleinseligmachenden Kirche würde es niemals zu einem dauernden, aufrichtigen und innigen Frieden unter den Confessionen kommen lassen; das
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