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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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ment, 19,20 und 21 bei dem Ministerio des Innern, 72,73 und 74 bei dem Ministerio dermuswärtigen Angelegenheiten und 85, 86 und 87 beim Bauwesen in der Art und Weise zusam mengezogen werden , daß die Ersparnisse bei einer dieser Positio nen auch zu den etwaigen Überschreitungen bei der andern ver wendet werden könnten." In der Einleitung des Berichts zum Budjet ist darauf schon hipgewiesen, jedoch eine Erklärung der Kammer noch, nicht ausgesprochen worden. Die Deputation empfiehlt hiermit, daß die Ermächtigung zu dieser Zusammen ziehung ausdrücklich möge ertheilt werden. Präsident v. Gers darf: Ich frage: ob die Kammer hierzu ihrerseits die Genehmigung ertheilen wolle?— Einstim mig Ja. Referent Bürgermeister Schill: Endlich hat bei Bera tung in der jenseitigen Kammer die hohe Staatsregierung noch auf die Ermächtigung angetragen, in Gemäßheit der ständischen Beschlüsse das Finanzgesetz zu erlassen, und da allerdings die Zeit es nicht erlaubt, und es überhaupt nm in Gemäßheit der bereits gefaßten Beschlüsse abzufassen ist, empfiehlt die Deputa tion, diese Ermächtigung auch diesseits zu ertheilen. Präsident v. Gersdorf: Es würde nun nach dem Vor trage darauf ankommen, die Ermächtigung zur Erlassung des Finanzgesetzes zu ertheilen. Ich frage die Kammer: ob sie dies zu thun gemeint ist? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Schill: Noch ist im Protokoll der jenseitigen Kammer eine Bemerkung rücksichtlich der Aufstellung des Budjrts, welche allerdings dieses Jahr mit einem Vorbehalt, wie schon in der Decretsbeilagr ausgesprochen ist, erfolgen muß. Es ist darauf eine Frage gestellt worden; ich halte es aber für besser, und die Deputation ist damit einverstanden, diesen Gegen stand jetzt ausgesetzt zu lassen, und ihn erst bei Verlesung der Schrift der Kammer mitzutheilcn, weil es sich dann erst Heraus stellen wird, in welcher Weise die Aufstellung erfolgen muß. Ich hielt es aber für nöthig, dies zu bemerken, damit, wenn man Einsicht ins Protokoll nimmt, dieser Punkt nicht vermißt wird. Und endlich muß ich auch noch zur Berichtigung des Protokolls eines kleinen Druckfehlers geheissen, der sich eingeschlichen hat, und zwar beim Justizdepartement Pos. 15. Es ist hier jeden falls aus einem Schrcibefthler ein Druckfehler geworden, näm lich es ist die etatmäßige Bewilligung mit 80,620 statt 80,610 Lhalern ausgesprochen. Präsident v. Gersdorf: Wir würden, meine Herren, nun zu dem Gegenstände übergehen können, wo wir heut Morgen stehen geblieben sind; ich ersuche den Herrn Bürgermeister Nittsr- städt, in seinem Vortrage über die Großmann'sche Pe tition fortzufahren. Zu bemerken habe ich noch, daß heute früh folgende Herren in folgender Reihenfolge sich als Sprecher gemeldet haben: Se. König!. Hoheit selbst, Herr Decan Kutschank, Herr Bürgermeister Starke und Herr v. Friesen. Prinz Johann: Glauben Sie nicht, meine hochgeehrtesten Herren, daß ich Sie abermals mit einer allgemeinen Erörterung über die Frage abmüden werde, über das Verhältniß, in dem das Dogma der einzelnen Kirchen zu der Gesetzgebung dcsStaa- I. 63. tss steht. Ich stelle mich hierin vor Allem auf den Boden des Rechts nach Anleitung des ebenfalls von mir als sehr verdienst voll anerkannten Deputalionsberichts. Es scheint sich hier um die doppelte Frage zu drehen: haben diese Uebergriffe Süten der katholischen Geistlichkeit stattgefunden, und sind diese Uebergriffe durch' die gewöhnlichen Mittel nicht zu beseitigen, sondern erfor dern sie andere Mittel, wie solche in den einzelnen Antrages des geehrten Herrn Petenten und in den Vorschlägen derDeputation enthalten sind? Was den ersten Punkt betrifft, so hat die De putation von ihrem Standpunkte aus vollkommen Recht gehabt, daß sie ins Einzelne nicht eingegangen ist; es sind dieses Be schwerden, und sie dürften als Beschwerden noch nicht spruchreif sein, indem sie Noch nicht an die höchste Behörde gelangt sind. Einen Wunsch kann ich aber nicht unterdrücken, den der Herr Domdechant heute Morgen aussprach, und gegen welchen gewiß der geehrte Herr Antragsteller selbst keine Einwendung haben wird, nämlich, daß die Angaben von Seiten der Staatsregierung gründlich erörtert, und daß das Resultat entweder durch die Mittheilung an die' nächste Ständeversammlung oder sonst auf geeignete Weise zur Publicität gelange. Es sind nämlich die aufgeführtea factischen Umstände theils solcher Natur, die, wie wir aus dem Bericht selbst sehen, bereits ihre Erledigung aufdem gewöhnlichen Wege gefunden haben, theils sind sie solche, denen man gleich ansieht, daß von einer Gesetzwidrigkeit bei ihnen nicht die Rede sein kann; es hat dies auch die Deputation anerkannt, theils sind sie drittens solche, die den Charakter einer Beschwerde ay sich tragen, und bei denen man wünschen muß, daß sie nicht auf sich beruhen bleiben. Ich muß wünschen, daß, wenn der- - gleichen Uebergriffe stattgefundcn haben, dieselben streng gerügt werden, ich muß aber auch wünschen, daß, wenn sie bei näherer Beleuchtung in milderem Lichte erscheinen, oder als ganz unbe gründet sich darstellen sollten, daß dann den Angeschuldigten die gebührende Satisfaction gegeben werde. Ich 'will' einen An trag in der Hinsicht nicht stellen, glaube aber, dir Staatsregie rung wird gewiß unfern gemeinsamen Wünschen in dieser Be ziehung entgegen kommen. Was die Anträge der geehrten De putation betrifft, so bemerke ich im Voraus, daß ich mit den mei sten stimmen werde. Ich beschränke mich für jetzt auf Punkti; auch in dieser Beziehung werde ich mich mit dem Schlußantrag der Deputation vollkommen vereinigen, nur in einer Hinsicht bin ich mit demselben nicht einverstanden. Es ist ein Punkt, den auch der geehrte Herr v. Großmann zur Sprache gebracht hat, nämlich: ob eine Abfolutionsverwekgerung als eine gesetzwidrige Drohung im Sinne der §. 20 des Gesetzes vom 1. Novbr. 1836 anzusehen sei. Der Herr Superintendent 0. Großmann scheint hier die Deputation mißverstanden zu habcM Er glaubt, sie habe diese Frage verneint, mir will bedünken, daß sie dieselbe be jaht hat. Ich bin aber verneinender Meinung. Ich glaube, es kann eine Absolutionsverweigerung nicht für eine gesetz widrige Drohung gehalten werden. Ein Gesetz, welches diesen Grundsatz ausspräche, würde meiner Ansicht nach weder gerecht, noch ausführbar, noch zweckentsprechend sein. Erlau ben .Sie, zu Begründung dieser meiner Meinung in dieNatur der 1*
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