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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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gelangt sek. Es ist das allerdings nicht richtig,, und es ist auch hei der großen Menge von Stellen, die in der Petition aufge zahlt werden, ein Versehen leicht möglich; ich will auch die ge ehrte Deputation deswegen keineswegs anklagen, sondern die Schuld auf mich nehmen, weil der Bericht nochmals Nm zur Durchsicht übergeben worden ist; es ist leicht möglich, daß ich das übersehen habe. Der Fall ist allerdings zur Kenntniß des Ministern gekommen, er ist auf der 11. Seite der Petition aus führlich referirt und besteht darin, daß in Leipzig ein Bürger Z. in gemischter Ehe lebte, und obgleich er nach dem Gesetze seine Kinder hätte katholisch erziehen sollen, er alle in der evangelischen Confession erzogen hat. Auf dem Todtenbctte wünschte er das heilige Sacrament zu empfangen und der katholische Beichtvater hat erklärt, er könnte ihm nicht seine Sünden vergeben, wenn er nicht bereue, seine Kinder evangelisch erzogen zu haben. Er hat diese Anmuthung zurückgewiesen und ist noch auf dem Lodten- bette zur evangelischen Kirche übergegangon. Das Ministerium hat auf diese Anzeige Nichts verfügt, und zwar aus dem Grunde, weil ein Fall seiner Competenz nicht vorlag. Es handelte sich hier nicht um em Vergehen gegen ein Gesetz, der Geistliche hatte blos verlangt, daß Z. das, was er gethan, bereuen solle. Hier lag blos eine Glaubens-- und Gewifscnssache vor, welche nach §. 32 des Gesetzes vom 19. Februar 1827 nicht vor die Staats behörde, sondern lediglich vor die vorgesetzte geistliche Dberbe- hörde gehört. Dazu kam noch, daß, als der Fall zur Kenntniß des Ministern gelangte, die betreffende Person längst verstorben, mithin nicht mehr die Möglichkeit vorhanden war, den Lhatbc- stand genau festzustellen. Man würde übrigens den Fall, der damals viel Aufmerksamkeit erregte, zur Kenntniß der betreffen den geistlichen Oberbehörde gebracht haben, wenn man nicht be stimmten Grund gehabt hätte,'anzunehmen, daß sie bereits da von in Kenntniß gesetzt sei. Auf einer fpätern Seite ist derselbe Fall wieder erwähnt und bemerkt, es wäre mit jenem Falle auch eine Schmähung der evangelischen Kirche verknüpft gewesen; es ist weiter Nichts angeführt, als daß der Beichtvater gesagt ha ben solle, die evangelische Kirche sei nur eine Religion für die Welt. Es liegt hier das Tadelnswerthe blos in dem Worte „nur". Es liegt in der Natur der Sache, daß es nach dem Tode des Mannes keinen Zweck haben konnte, Erörterungen darüber anzustellen, ob das Wörtchen „nur" gebraucht worden sei, und so hat man unter diesen Umständen den Fall auf sich beruhen lassen. v. Großmann: Zwei Worte nur zur Berichtigung. Se. Excellenz haben den Fall in ein Licht gestellt, in dem er aller dings zu Gunsten der einen Partei sich herausstellt. Mit einem solchen Verfahren kann ich nicht zufrieden sein, ich verlange und fordere von der höchsten Behörde Gerechtigkeit und also auch Un parteilichkeit. Der Herr Cultusmknister hat gesagt, diese Kim der hätten nach dem Gesetze sollen katholisch erzogen werden, das bestreite ich durchaus. Der Fall ist vvrgekommen 1841, das Gesetz ist gegeben 1836; drei Kinder waren damals schon er wachsen und über die Lehrjahre hinaus, ein Knabe war schon Geselle: hier war eine Verpflichtung, sie nach dem Gesetze in der Confession des Vaters zu erziehen, nicht vorhanden, um so weniger, da die evangelische Erziehung der Kinder noch vorder Trauung durch Vertr a g festgesetzt war. Ferner hat das hohe Ministerium erklärt- es sei in diesem Falle inkompetent, weites sich hier nicht um ein Staatsgesetz handle, sondern um eine Glaubens- und Gewissenssache, das muß ich bestreiten; denn es lag eine Verweigerung der Absolution vor als Mittel des Zwanges, und daß der Mann längst verstorben gewesen sek, dem ist auch nicht so; denn ich habe gleich nach seinem Tode Bericht erstattet. Denn den 18/ Mai kam die Sache zur An zeige, und im Juüi habe ich das hohe Ministerium davon benach richtigt. Die Wittwe lebt heute noch, und der katholische Küster auch, die werden das Alles bezeugen. Was den Vorwurf be trifft, einer Religion für die Welt, so muß ich erklären, daß darin ein schwerer Vorwurf liegt, nämlich unter „Welt" ver steht man nach dem Sprachgebrauche der Bibel und der Kirche den Inbegriff aller Unsütlichkeit, einen solchen Vorwurf kann ich nicht ertragen. Ich halte den evangelischen Glauben für die größte Wohlthat, die mir Gott erzeigt hat, theuer und Werth, und wenn ich nicht auf eine Untersuchung angetragen habe, so ist es nur geschehen, um möglicherweise keine unnütze, zu keinem Resultate führende Untersuchung zu veranlassen; aber das habe ich von der höchsten Behörde nicht erwartet, daß sie hier einer Meinung zu Gunsten der andern Partei huldigen würde. Staatsministerv. Wietersheim: Ich weiß nicht, wie der geehrte Sprecher das, was er gesagt hat, zu verantworten im Stande ist. Das Ministerium hat keineswegs der geehrten Kammer eine ofsicielle Erklärung gegeben, es hat den Fall ganz einfach referirt. Daß die Ehe vor Erlassung des Gesetzes ge schlossen worden ist, ist richtig, es konnte daher nur noch von dem letzten Kinde die Rede sein. Es wird angeführt, daß 4 Kiuher da waren, zwei Knaben von 17 und 18 Jahren und zwei Töchtet von 11 und 3 Jahren. Die drei älteren Kinder kommen nicht in Betracht, hinsichtlich des letzten Kindes aber ist es Thatsache, daß es nach der Erlassung des Gesetzes geboren ist , und da nicht angeführt ist, daß ein nach §. 6 oder 9 des Ge setzes vom 1. November 1836 gültiger Vertrag abgeschlossen wor den sek, so hat hier allerdings das Gesetz Platz zu greifen. Das Uebrige ist Nebensache. Das Ministerium hat gesagt, daß es sich nach den Gesetzen nicht für kompetent gehalten hat, und an das Gesetz hat sich die Behörde zu halten. v. Großmann: Nur ein Wort. Ich habe gesagt, daß das hohe Ministerium die Sache der faktischen Wahrheit zuwider in ein Licht gestellt habe, das der andern Partei günstig sei; denn es hat gesagt, nach dem Gesetze hätten die Kinder nach der Re ligion des Vaters erzogen werden müssen, das muß ich durch aus bestreiten, und auch den letzten Punkt hinsichtlich der Reli gion für die Welt. Dekan Kutschank: Ich hatte schon in der letzten Sitzung nicht nur Veranlassung, sondern wohl Aufforderung, ums Wort zu bitten; aber mehre Umstande hinderten mich, zu sprechen: theils mein Gesundheitszustand, theils der Gedanke: keine meiner Ent gegnungen bringt einen gewünschten Erfolg, theils einige im
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