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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Maßregeln dafür ergriffen würden, daß die Äußerungen von Intoleranz von ihrer Sekte Wegfällen, so ist kein Mensch tolerütt- 1er, als ich; g-gen Unduldsamkeit aber bin ich schlechterdings der unduldsamste Mensch aus der Erde. Bürgermeister Starke: Herr Superintendent Großmann hat das, was ich ihm einzuhalten mir erlaubt habe, eine unzeitige Herzensergießung genannt. Ich ertrage diesen Vorwurf ganz ruhig und lasse dahingestellt sein, ob das, was ich mir zu bemer ken vergönnt, nur meinem Gefühl entsprungen ist, oder ob ich dadurch zugleich die Ansicht der übrigen Deputationsmitglieder ausgedrückt habe. Diese zu einer Erklärung zu provociren, finde ich keinen Beruf. Lheilen sie meine Ueberzeugung nicht und hätte ich ihnen solche blos irrthümlich untergelegt, so fürchte ich nicht, daß ich dieser meiner Ueberzeugung und Eröffnung mich zu schämen Ursache habe. Präsident v. Gersdorfr Der Referent hat das Wort ge wünscht. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Ich wünsche nur einige Erläuterungen zu geben, welche vielleicht für die Fortsetzung der Debatte einen Anhalt gewähren dürsten. Ich .habe kaum glauben können, daß in dem Deputationsgutachten Veranlassung gegeben sei, auf die verschiedenen Streitfragen über das Dogma der einzelnen Confessionen so genau einzugehen, als es geschieht. In Bezug auf den Großmann'schen Antrag ist es, wie ich glaube, nicht einmal erforderlich. Er beabsichtigt nur, dem» vorzubeugen, daß durch Verweigerung der Absolution Ein fluß auf die Entscheidung der Verlobten geübt werde. Ebenso wenig glaube ich, daß die Deputation durch ihre Anträge Veran lassung gegeben hat, so tiefaufdie Sache einzugehen. DieWünsche des Herrn Bürgermeister Starke, muß ich bekennen, bin ich von« der Deputation nicht ermächtigt, als diejenigen anzuerkennen, welche von der gesammten Deputation gehegt würden. Es könnte sein, daß zum Theil dergleichen Gedanken auch in der Deputation rege geworden; sie hat aber nie den Beschluß gefaßt, dergleichen Wünsche, welche zur Sprache gekommen sind, der Kammer als solche mitzutheilen. Den einzigen Wunsch, wel chen sie haben könnte, würde ich in die wenigen Worte zusam menfassen dürfen, daß die Kammer sich geneigt fühlen möchte, sich ebenfalls auf den Standpunkt, welchen die Deputation im Eingänge des Berichts bezeichnet hat, zu setzen, und sich bei der Debatte darauf zu erhalten. Domherr V. Günther: Ich will die Debatte nicht ver längern, und nur einige Worte in Bezug auf den mehrfach ange fochtenen Satz des Deputationsgutachtens sagen, der S. 441 fleht. Dort heißt es nämlich: „Desto strenger aber scheinen auch der Deputation die vorher bezeichneten Fälle untersucht und ge ahndetwerden zu müssen, und zwar ihrer Ansicht nach um so härter, wenn damit eine Absolutionsverweigerung verbunden ge wesen sein sollte, weil aus dieser nothwendig eine um so größere Gewrffensbeunruhigung für die Betheiligten.entstehen, darin also -ein um so härterer moralischer Zwang enthalten sein muß." Se. Königl. Hoheit bemerkte vorhin, daß die Verweigerung der I. 83. Absolution an sich deck Geistlichen nicht zum Verbrechen gemacht werden könne, daß auch die Erzwingung der Absolution entwe der unmöglich, oder etwas völlig Unwirksames sein werde. Die- seüSW'in dieser Allgemeinheit kann .ich Nicht zugeben, sondern niuß la tbesi der Ansicht der Deputation beitieten. Es würde viel zu'^weit 'führen , und nicht hierher gehören, wenn ich eine Theorie aufstellen wollte, wie weit der Geistliche bei Verweige rung der Absolution gehen kann, aber es kann Fälle geben und hat deren gegeben, wo die Verweigerung'der Absolution zum Verbrechen wird, welches der Staat mit der ganzen Strenge der Gesetze ahnden muß. Ich will kein Beispiel aus der neuern Zeit anführen, sondern gehe in die frühere Zeit zurrück. Wie oft ist nicht die Absolutionsverweigerung gebraucht worden zu Unter stützung politischer Meinungen. Als Heinrich der Vierte den Thron Frankreichs bestieg, verweigerte ein Theil der katholischen Geistlichkeit den Beichtkindern die Absolution, wenn sie ihn an erkannten. Ich frage: war das ein Verbrechen, oder keines? Bei einem Streite der Venetianer mit dem Papst, irre ich nicht, Alexander Hl., verweigerte die venetianische Geistlichkeit die Ad ministration der geistlichen Functionen, auch die Beichte und Ab-, solution. Sie wollte nur denjenigen die Absolution ertheilen, welche dem Senat nicht mehr gehorchen wollten. Da ließ der Senat den Geistlichen sagen, wenn dies bis auf den Abend nicht abgestcllt wäre, so würden sie sämmtlich gehängt. Das war allerdings ein despotisches Mittel, aber ebenso viel ist doch auch andererseits gewiß, daß man hier von Seiten der Geistlichen will kürlich Etwas zu einer Sünde stempelte, was nicht Sünde war. Uebrigens wollte man ja auch die Absolution nicht nür wegen der Handlung verweigern» die hier als Sünde angesehen werden sollte, sondern sie wurde auch wegen der übrigen in der Beichte ausgesprochenen Sünden verweigert. Daß aber etwas an sich nicht Sündhaftes willkürlich zur Sünde gestempelt, und die Ab solution deshalb verweigert wird, weil der Beichtende Etwas ge- than hat, und nicht lassen oder ändern will , was an sich nicht sündhaft ist, das kann unmöglich geduldet werden. Ich kenne nicht die Wahrheit aller Thatsachen, welche in der Petition auf geführtsind, und bin außer Stande, sie zu beurtheilen; es scheint aber, wenn ich für den Augenblick die Darstellung als wahr an nehme, in mehren Fällen allerdings das stattgefunden zu haben, daß man zur Sünde gemacht hat, was nicht Sünde ist, und will kürlich diejenigen als verstockte Sünder behandelt hat, welche der Staat nur als seinen Gesetzen gehorsam erkennen konnte. Wäre das, so würde das Urtheil der Deputation über die Verweigerung der Absolution ebenso sehr in diesen Fällen begründet sein, wie es nach meiner Meinung im Allgemeinen begründet ist. Prinz Johann: Ich stimme mit dem geehrten Sprecher darin ganz überein, daß in den Fallen, deren er gedacht hat, die Absolutionsverweigcrung strafbar sein kann. Das sind aber ganz andere Fälle; hier sollte etwas Uner laubtes durch die Absolutionsverweigerung erzwungen wer den. Es ist Vieles im Staate gestattet, was vor dem Rich terstuhl der Kirche als sündlich erscheint. Wenn solche' Fälle 2
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