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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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in Sachsxn Vorkommen sollten, so gebe ich ihm die Erlaubmß, alle sächsischen Geistlichen hängen zu lassem / , Bürgermeister Wehner: Ich bekenne aufrichtig, daß mir dieser Gegenstand außerordentlich wichtig und groß erscheint und daß ich den Verhandlungen mit Interesse gefolgt bin. Ich hätte dabei noch so Manches auf dem Herzen; allein ich glaube, haß mit Äußerungen, welche weitläufige Verhandlungen zur Folge haben müssen, ich und die sämmtlichen Mitglieder der Kammer aus einem sehr triftigen Grunde sparsam sein müssen. Ich habe nämlich den 19. August vor Augen. .Bei der Wichtigkeit der Sache ist es nicht möglich, Alles zu erschöpfen, was über den Gegenstand gesagt werden kann. Ich erlaube mir daher, die Erklärung abzugeben, welche mich bei der Abstimmung rechtfer tigen wird. In derHauptsache bm ich mit dem Superintendent Großmann ganz einverstanden. Von Nachgeben kann nicht die Rede sein, sobald es Übergriffen über das Gesetz hinaus gilt. Was wir.vom Nachgeben zu.erwarten haben, kann man leicht absehen. Wir dürfen uns nur weiter auch in andern Landern umsehen. . Ich bin daher, der Meinung, daß man sich Ueber- griffen über das Gesetz, .sei es von dieser oder von jener Seite, fest entgegenstelle. Dadurch allein kann die Ordnung erhalten werden. Daß solche Uebergriffe stattgefunden haben, darüber bin ich nicht zweifelhaft. Auch darüber bin ich einverstanden, daß sie in dem Systeme liegen,' welches von Seiten der katholi schen Hierarchie gehegt und gepflegt wird. In den Katholiken und Protestanten, wenn sie neben einander stehen, liegt her Keim zu solchen Reibungen im Ganzen gewiß nicht. Von dem Orte, wo ich lebe und wo sich eine nach dem Verhältniß der Bevölke rung bedeutende Anzahl von Katholiken befindet, kann ich aus der Erinnerung, welche 40 Jahre zurückgeht, , versichern, daß früher nie Reibungen vorgekommen sind. Katholiken und Pro testanten, haben wie Brüder mit einander gelebt..! Nur in neue rer Zeit, und ich muß ehrlich bekennen, erst seitdem eine katholi sche Kirche in dem Orte ist, haben dergleichen Reibungen sich ge zeigt. Daraus schließe ich, daß nicht die Katholiken und Prote stanten, sondern die katholische Geistlichkeit daran Schuld ist, wenn ich,schon nicht ableugnen will, daß vielleicht auch von den protestantischen Geistlichen nicht allemal die richtige Mitte gehal ten worden sein kann. Ich werde, wenn das Deputationsgut achten zur Abstimmung kommt, mich für dasselbe erklären, nicht weil ich allenthalben seine Ansichten theile, sondern um zu irgend einem Zweck zu gelangen. Es wird bei der Kürze der Zeit we-. nigstens Etwas erlangt dadurch, daß die Anträge der Deputa tion angenommen werden, und ich bin überzeugt, es werdens auch gewiß die besten Folgen aus der Annahme dieser Anträge- entstehen. Sie werden diejenigen, welche jetzt vielleicht an dem Reibungen Schuld und Kheil haben, wenigstens vorsichtiger^ und die Obrigkeiten, deren zu geringer Wachsamkeit ich sie Haupt-' .sächlich zuschrcjbe, mehr, als bisher., wachsam machen, und! Hirse werden dafür sorgen, daß Uebergriffe in Zukunft, mögen, solche von der einen wder andern Seite herrühren, nicht mehr ge duldet werden. Staatsminister v. Wietersheim: Es ist nicht zu ver ¬ kennen, daß die katholische Kirche in ihrem Dogma und ist ihrer Verfassung, namentlich in der Organisation der Kirchengewalt wesentliche Verschiedenheiten von der evangelischen . Kirche dar bietet, Verschiedenheiten, welche allerdings geeignet sind, Con- flicte zwischen den katholischen und evangelischen Glaubensgenos sen, vor Allem aber zwischen den geistlichen Behörden derselben hervorzurufen. Es ist daher den protestantischen Behörden nicht zu verargen, wenn sie, durch solche Confljcte sich verletzt fühlend, sich zu einer , etwas einseitigen Auffassung der Sache verleiten lassen. Aber nicht das Dasein oder Nichtdasein solcher Conflicte ist hier in Frage, sondern die Mittel, wie sie zu beseitigen sind. Der ehrenwerthe Herr Petent hat in seinem Vorträge heut früh selbst erklärt, daß es ihm weniger um die einzelnen Falle, um isolirte Thatsachen zu thun sei, daß er vielmehr die Wurzel derselben im System der katholischen Kirche suche. Er hat es näher erläu tert und erklärt, daß seine Petition gegen das Dogma und die Kir chenverfassung gerichtet sei, gegen die Anwendung des Dogma und das Verfahren der Behörden. Es ist ihm vollkommen beizu pflichten, daß, wenn das Dogma und die Verfassung der katho lischen Kirche geändert werden könnten, die Csnflicte von selbst aufhören würden, Ich frage aber den geehrten Herrn Peten ten, ob ihm, ob den sächsischen Kammern, ob der sächsischen Re gierung Mittel zu Gebote stehen, auf die Abänderung des katho lischen Dogmas und der Kirchenverfassung irgend einen Einfluß auszuüben ? Eine noch höhere Frage ist auch die: ob die Regierung das Recht dazu hat? Die Verfassungsurkunde sichert der katho lischen Kirchengesellschaft gleiche Rechte mit allen übrigen christ lichen Kirchengesellschaften; sie verbürgt ihren Glaubensver wandten Gewissensfreiheit und Schutz in der Gottesverehrung nach ihrem Glauben. Wie ist aber Schutz des Glaubens denk bar, wenn man zwar die Confession anerkennen will, das Dogma und die Verfassung aber, worin die Eigenthümlichkeit der Kirche beruht, nicht anerkennen will? Jeder Versuch der Art würde daher eben so verfassungswidrig, als eitel und fruchtlos sein. Wenn auch der sächsischen Negierung eine zehnfach größere Macht zu Gebote stände, so würde sie doch keinen Einfluß auf das Dogma und die Verfassung der Kirche ausüben fönnen. Ich erinnere nicht an die Geschichte; aber denken Sie an die römi schen Kaiser, wie sie das Christenthum zu unterdrücken suchten, und ihr Streben vergeblich war. Es gibt aber noch ein anderes Mittel, Conflicten zu begegnen, das ist, gegenseitige Liebe und Duldung, Friede und Freundschaft, und daß dieses Mittel erfolg reich ist, das bewähret das Beispiel der Oberlausitz, wo beide Confessionen, wie früher schon weitläufig auseinandergesetzt worden ist, seit Jahrhunderten im Genuß gleicher Rechte neben einander bestehen. Es kann nicht die Absicht sein, das Nach geben und die Duldung soweit zu treiben, um ^Übergriffen der katholischen Geistlichkeit nicht enrgegenzutrcten. . Die Aufgabe des Staates ist es, jeder Zuwiderhandlung gegen die Gesetze des Landes mit Nachdruck entgegenzuwirken. Diese Aufgabe ist aber in der Lhat eine sehr schwierige. Das Ministerium, welchem die Verfassung den Standpunkt über den Confessionen angewie sen, hat sich hierbei nicht einfach auf die Seite des Klägers zu
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