Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wen , es muß jeden Fall aus dem höhern Gesichtspunkte der richterlichen Unbefangenheit und der Gerechtigkeit beurtheilen, i und daß von diesem Standpunkte aus manche Falle rin ganzi anderes Ansehen gewinnen, davon geben Vie Berichte beider De putationen der Kammern den deutlichsten Beweis. Eine große Anzahl der Fälle, welche von den Herrn Petenten in beiden Kammern als strafbar, ja als staatsgefährlich bezeichnet worden find- haben die Deputationen beider Kammern als solche erkannt, gegen welche vom Staat nicht eingeschritten wer den könne. Ich will nicht leugnen, daß noch Falle Vorkommen, wo aus dem Gesichtspunkt der größten Unparteilichkeit das Ver fahren der katholischen Geistlichen zu rügen gewesen ist. Es find auch einzelne Falle der Art vorgekommen, und es hat selbst die Petition des geehrten Antragsstellers in einem solchen Falle Erörterungen anzustellen. Es ergab sich, daß er begründet und zu rügen war, und es ist dies geschehen. Die Negierung hat aber in solchen Fällen außer dem Gesichtspunkte des Rechts auch noch einen andern ins Auge zu fassen, den der Klugheit. Mit einfachen Anordnungen im geschäftlichen Wege wird nach der Ansicht Man cher,-die von Eifer für ihre Consession erfüllt sind, nicht geholfen. Sie gehen vielmehr davon aus, daß, wenn eine bewiesene Un regelmäßigkeit vorliegt, man gleich zu allgemeinen Maßregeln verschrciten soll, oder sie meinen wohl, daß der gewöhnliche Ge schäftsgang in solchen Fällen nicht genüge, daß man mit unge wöhnlicher Strenge verfahren, ich möchte sagen, mit dem schar fen Schwerte dareinschlagen und ein abschreckendes Exempel für alle Zeiten statuiren müsse. ' Ich will nicht verkennen, daß so Etwas vielleicht auf den ersten Anblick wünschenswert!) scheint, wohin würde aber ein solches Verfahren führen? Die konfessio nelle Eifersucht, der konfessionelle Parteienhaß ist in Deutschland und Europa, dem Himmel sei Dank, erloschen, aber er ist noch Nicht ganz verschwunden, noch nicht von Grund aus vertilgt, immer noch glimmen unter der Asche die Funken. Wenn man sich null solchen Falls zu exceptionellen Gewaltmaßregeln hinrei- 'ßen ließe, was würde die Folge davon sein? Sowie, wenn man gewaltsam in die Asche bläst, die Asche zerstiebt, die Gluth sich mehrt und es nur eines einfachen Windstoßes des Zeitgeistes be darf, um vielleicht einen zerstörenden allgemeinen Brand herbei zuführen , so muß man auch in solchen Fällen mit großer Vor- sicht'v,erfahren. Das gesetzwidrige oder zu weit getriebene Ver fahren eines katholischen Priesters wird in der Regel von den übrigen Mitgliedern seines Standes und von dem größten Eheste dör katholischen Bevölkerung selbst entschieden gemißbilligt. Wenn sich aber die Regierung verleiten läßt, in solchen Fällen von dem Geschäftsgänge abzuweichen und zu außerordentlichen Maßregeln ihre Zuflucht zu nehmen, was ist die Folge? Die wohlgesinnten katholischen Geistlichen, die ganze katholische Be völkerung stellen sich auf die Seite dessen, von dem sie glauben, daß ihm zu viel geschehe; es wird Parteiangelegenheit, man be frachtet ihn wie einen unterdrückten Märtyrer. Die Erfahrung der letzten sechs Jahre in Deutschland hat merkwürdige Belege für diese Wahrheit gegeben; ersparen Sie mir, aus Zeitungen zu erzählen, was wir alle selbst erlebt. Das aber ist ganz gewiß, I. 83. daß durch ein solches Verfahren die gute Sache und das Inter esse der scheinbar benachtheiligten ConfessioN nicht geschützt und gesichert wird, sondern vielmehr der Zustand zehnfach schlimmer wird, als er vorher war. 0. Großmann: Nur einige Worte zur Widerlegung. Der Herr Staatsministcr legt mir ein Motiv unter, das mir gänzlich fremd ist. Ich müßte von Gütt verlassen sein, wenn ich sie nur denken wollte, die Behauptung, ich hätte auf Aufhe bung des Dogmas der katholischen Kirche angetragen. Ich habe nur gesagt, man kann nicht alle Consequenzen des Dogmas von Seiten des Staats gutheißen und gelten lassen, noch viel weniger zum Gesetz erheben. Ich habe auch durchaus nicht für außerordentliche Maßregeln gestimmt, sondern blos für morali sche Energie von Seiten der Behörde, und diese, wo ist sie bis jetzt zu finden gewesen? Es ist zwar die Rede von Rügen, von Mißbilligungen, Verweisen sogar; aber was sind denn das für Verweise, zum Beispiel in dem Falle, wo der Ausdruck: „zum Besten der katholischen Missionen" gerügt sein soll? Da hat das hohe Ministerium Nichts weiter gethan, als erklärt, der Ausdruck habe zu Mißverständnissen Veranlassung gege ben, und es habe den Wunsch, man möge künftig solche Aus drücke vermeiden. Ich frage, ist denn das eine eigentliche Miß billigung? Aehnliche Fälle sind anderwärts vorgekommen, und so scheint die hohe Behörde allerdings wie auf Socken einherzu gehen, als wenn sie glaubte, einen Kranken oder Empfindlichen und Reizbaren nicht im Mindesten stören zu dürfen. Allein warum schreitet die hohe Behörde gegen den Superintendenten in Penig mit voller Kriegsrüstung ein, weil dieser einen Fall, der in Sachsen vorgekommen ist, zur Oeffentlichkeit gebracht halte? Das sind Dinge, die es allerdings erklärlich machen, wie die hohe Behörde ein Bekenntniß politischer Impotenz ab- legmkann; aber wir wollen Gerechtigkeit haben- Hülse wollen wir gar nicht, sondern Gerechtigkeit. Staatsminister v. Könneritz: Nur Einiges zur Erwie derung. Der geehrte Abgeordnete, der soeben sprach, hat sich vorhin selbst als Kämpfer für die protestantische Kirche erklärt. Es ist ihm nicht zu verdenken, insofern er hier die Kirche vertritt. Es ist ihm daher auch nicht zu verargen, daß er mit der ganzen Kraft eines gerüsteten Streiters auftritt. Von diesem Stand punkte aus klagt er die Maßregeln der Negierung an, allein die Negierung, meine Herren, hat sich auf einen ganz andern Stand punkt zu stellen; sie vertritt keine einzelne Kirche oder Confession, die Mitglieder der Negierung, wenn es sich um Maßregeln der selben handelt, um Maßregeln der Gesetzgebung und der Ver waltung, müssen ihre eigne Confession vergessen, sie haben, um gerecht zu sein und einer jeden Kirche das Ihrige zu lassen, zu vergessen, welcher Confession sie anzehören. Darum kann es mich nicht wundern, wenn der Abgeordnete die Maßregeln, die die Negierung ergreift, nicht für energisch genug halt, sie sind nur gerecht und vorsichtig, wie die Regierung immer handeln muß. Die Regierung soll nicht als Streiter, als Partei auf treten, sondern als Richter und Vermittler zwischen beide sich stel len. Was das Specielle anlangt, so hat drr Abgeordnete ein 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder