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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsident v. Gersdorf: Zuvörderst würde ich eine Bor-! frage an die beiden letzten Sprecher, die vorzüglich däbei interes- sirt sind, mir erlauben, ob sie nämlich meinen, daß ich die ^rage an die Kammer stellen könne : Will dieselbe, nach der Aeußcrung der beiden Herren, diese Angelegenheit auf sich beruhen lastest?: oder sind-Sie der Meinung, daß der Herr, welcherden Gegen stand vorher m Erwähnung brachte, morgen einen kurzen Bor trag erstatte? Bürgermeister Go ttsch ald: Wenn auch Seiten der De-. pUtation diese Angelegenheit nur kürzlich berührt wurde, so ist pse'Sache doch so wichtig für den Ort/ dem ich angehöre, daß die Diskussion kerne'kurze sein würde; denn ich würde mir die Freiheit nehmen müssen, auf das Historische einzugehen, und die Dehuld der Kammer auf längere Zeit in Anspruch zu nehmen. Ich habe schon erklärt, daß ich mit der Deputation ganz.einver standen bin, wenn sie im Drange unserer jetzigen Geschäfte über diese Angelegenheit nicht Bericht erstattet, da ein Einverständnis mit der zweiten Kammer nicht mehr zu erlangen, sein wird, wie ich wchl wünschte. Ich würde daher wünschen, daß der Herr Präsident die Frage so stelle: ob die Kammer die Deputation ermächtige, aufdiese Angelegenheitjetzt nicht mehr einzugehen ? Den Ausdruck: „auf sich beruhen lassen" würde ich insofern bedenk lich erachten, als es scheinen könnte, daß die geehrte Kammer dies gleich als auf das Materielle eingegangen betrachte, und man folgern könnte, die erste Kammer sei dem Beschlüsse der zweiten. Kammer beigetreten. . . , Lsteferent v. Watzdorf: Ich muß auch bemerken , daß von der Deputation nur der Antrag gestellt worden ist, die Kämmbr zu fragen: ob sie unter diesen Umstanden noch Berichterstattung von der Deputation verlange. ' . > Präsident v. Gersdorf: Da würde ich die Fräste stellen: ob unter diesen Umstanden die Kammer noch einen Bericht bei diesem Landtage erwarte? — Wird einstimmig verneint. Präsidentv> Gersdorf: Herr Bürgermeister Starke hat die Güte haben wollen, Etwas über Nr. 535 der Registrande vorzutragen. , Referent Bürgermeister Starke: Es hat eine größere Zahl von Grundbesitzern aus der Gegend von Lohmen, Pillnitz, Nein- hardtsdorf, Pirna u. s. w. um die Vorlage eines Gesetzes gebe ten, in dessen Folge jeder Grundbesitzer solle genöthigt werden können, gegen Entschädigung des ihm erwachsenden Nachthcils die Ableitung von Wasser durch seine Flur dulden zu müssen; wenn solche auf einem andern Wege nicht ausgeführt werden könne, und dieser Ableitung die Entwässerung von Wie sen oder Feldern als Absicht zum Grunde liegt. Veranlassung zu diesem Anträge hat die Erfahrung gegehen, daß seit Aufhe bung der Frohndienste, der Schafhuthung und anderer Servitu ten zwar eine große Thätigkeit in der Feld- und Wiejencultur sich gezeigt hat, daß aber diese Thätigkeit immer noch ein großes Hinderniß in dem Umstande findet, daß mehre Strecken Landes, welche gegenwärtig wegen sumpfiger und nasser Beschaffenheit fast gar nicht benutzt werden können, um deswillen in einen bes sern Zustand nicht versetzt werden können, weil es an einem posi ¬ tiven Gesetze fehlt,-welches andere Grundbesitzer nöthigt, die ! Fluthen, welche in Folge künstlicher Entwässerung entstehen, über jihre GrunbstüÄe ähren Weg nehmen zu lassen, und weil theils böser Wille und Unbilligkeit, theils Unkenntniß anderer. Um stände dtr Realisirung zweckmäßiger Verbesserungen entgegen treten. Diechritte Deputativmder jenseitigen Kammer hat die sen Gegenstand nun für so wichtig gehalten, daß sie den Beitritt zu einem solchen Anträge ihrer Kammer aus ökonomischen und gesundheitspolizeilichen Rücksichten empföhlen hat; jedoch ist sie gleichzeitig des Dafürhaltens .gewesen, - daß es eines, besonder» -Gesetzes nicht bedürfe, .sondern daß diese Bestimmung füglich in -das bereits beantragte Gesetz wegen Benutzung der wilden Ge wässer ausgenommen werden könnte, und darum hat sie den An trag dahin gestellt, in Verein mit der ersten Kammer die ein- gangs erwähnte Petition an die hohe Staatsregierung zu diesem Behufs abzugeben. In der jenseitigen Kammer hat über die sen Gegenstand durchaus keine' Debatte stattgefunden, vielmehr ist Man sofort dem Antrag der Deputation beigetreten. Sollte die hohe erste Kammer, wie die dritte Deputation ihr anempsiehlt, derselben Ansicht sein, so muß ich bemerken,'daß wegen Erlassung eines Gesetzes .über die Benützung der wilden Gewässer schon unterm 30. Juni eine ständische Schrift abgegangen ist, daß also in diesem Fall Noch nachträglich eine ständische Schrift an die hohe Staatsregierung abgelaffen werden müßte. Prinz Johann: Ich erbitte mir eine Erläuterung von dem Herrn Referenten. Wenn der Antrag der zweiten Kammer da hin geht, daß dieser Gegenstand bei Abfassung eines Gesetzent wurfs über Benutzung-der wilden Gewässer mit in Erwägung gezogen werde, so habe ich Nichts dagegen. Wenn wir uns aber bereits beifällig für das Gesuch der Petenten erklären sollen, so befinde ich mich außer Stands mich dafür zu erklären, weil ich die Gründe dafür und dagegen nicht sofort zu übersehen vermag. . Referent Bürgermeister Starke: Das Gesetz übepM- nutzung der wilden Gewässer ist schon definitiv erbeten worden. Was den jetzigen Gegenstand betrifft, so hat man durchausNichts über die Grundsätze und Bedingungen ausgesprochen, unter welchen der anjetzt beabsichtigte-Zweck erzielt werden soll, sondern ganz im Allgemeinen ist nur gesagt worden, es möge an die hohe Staatsregierung diese Petition abgegeben werden, allerdings-in der Beziehung, daß sie bei dem zu erlassenden Gesetze über Be nutzung der wilden Gewässer Erledigung erhalte. Also eine Er wägung der hohen Staatsregierung über diese Sache würde, je denfalls vorangehen müssen. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand Etwas weiter bemerkt, so frage ich: ob man nach dem Beiräthe der Deputa tion dem Beschlüsse der zweiten Kammer beitreten wolle? — Wird einstimmig bejaht. - > Präsident m Gersdorf: Herr v. Friesen würde uns noch eine ständische Schrift vorzulesen haben. Rcf.Freiherr v. Friesen: Es ist in der Deputation die stän dische Schrift wegen der Creditvereine verfaßt worden, und die Deputation hat sich auch bereits über dieselbe mit der jenseitigen Deputation vernommen, welche letztere das abweichende Gutach-
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