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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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reformirten Kirche getraut wurde , und dann noch in der katho lischen Hofkirche. ! Ebenso von dem.Italiener ChiappvnEUst zuerst in der Kirche zu Loschwitz, und dannvon dtmBischöf Lock m der katholischen Küche zu Budissin getraut,worden.fsi. Ich muß daher bitten,- daß.es dem hohen Ministerio gefallen wolle, hiervon Veranlassung zu nehmen , die Erfüllung'des Ge setzes von 1836 in diesem Punkte zu sichern. Ein zweiter Ein griff, den ich äußer Acht gelassen hatte, wiewohl mir das Factum längst bekannt wär, betrifft die Entlaßscheine. Es wird zuweilen der Uebertritt vollzogen, ohne daß von katholischer Seite dem protestantischen Parochus ein Entlaßschein abgefordert wird. Ich kenne drei Fälle dieser Art, und die Umgehung be steht darin, daß man die Convertiten mit Empfehlungsschreiben gewöhnlich ins Ausland sendet, damit Alles dem Grundsätze ge mäß erledigt wird : kortitorin re, suaviter IQ wolle, ganz still, bis es Zeit ist, ohne Gefahr mit dem Erfolg hervorzutreten. Ein Fall ist mir sehr genau bekannt, er ist sogar, schon öffentlich abgedruckt in Röhr's kritischer Predigtbibliothek von 1836, 4. Bd., 4. Stck., S. 751. Ich habe über diesen Fall selbst ein mal ein Manuscript erhalten, wo die hier nur mit dem Anfangs buchstaben bezeichneten- Namen ausgeschrieben waren; ich habe sogar schon darüber, ich glaube im Jahre 1834, einen Bericht M daß hohe Ministerium erstattet, es ist aber auch daraufNichts geschehen. Zwei Fälle sind mir nun neuerdings bekarint wor den, der eine aus dem Voigtlande, der andere aus dem Gebirge, die ich erforderlichenfalls nachträglich dem hohen Ministerio 'zum beliebigen Hebrauch, für Uff Fall nämlich , daß Unter suchungen sollten angestellt werden.,, anzeigen kann. Staatsminister v. Wietersheim: Ich erlaube mir zu bemxrken, daß das Factum, was der geehrte Herr Petent unter dem Namen, Braistexamen bezeichnet, allerdings ganz unbezwei felt stattgehabt hat,.- .Es ist aber auch etwas vollkommen Gesetzt liches, denn das.Regulativ vom 15. Januar 1808 schreibt, vor, und es ist das bisher Praxis der protestantischen und aller übri gen christlichen Kirchen gewesen, daß vor Eingehen einer Ehe in der Regel beide Meile bei dem Pfarrer zu erscheinen haben, da mit erörtert werde , ob ein gesetzliches Hinderniß im Wege stehe. Was übrigens die Nachtrauung betrifft, will ich darauf nicht ein gehen, zumal der Gegenstand schon zu Erörterungen Veranlassung gegeben hat. Was aber die Conversionen im Auslande betrifft, so wird der geehrte Herr Antragsteller sich selbst überzeugen, daß das nie Gegenstand des Einschreitens der Behörde ist. Wenn Jemand ins Ausland geht, so geht er, da der katholische Geistliche ihn nicht wider seinen Willen hinfchicken kann, freiwillig dahin, und man kann ihn nicht daran hindern, und wenn er sich im Aus lande trauen läßt, so liegt es in der Natur der Sache, daß die dor tigen Behörden den sächsischen Gesetzen nicht unterworfen sind, also Letztere hier nicht einschreiten können. v. Großmann: Es ist gar nicht die Rede von Trauun gen im Auslande, sondern von Uebergriffen im Lande. Der Fall z. B. ist der: Es sind hier ein Paar Personen weiblichen Ge schlechts, Mutter und Tochter, 1832 zum katholischen Parochus gekommen, und haben sich gemeldet zum Uebertritt. Sie wohn ¬ ten in Dresden und mußten natürlich den gesetzlichen Entlaß schein in Dresden von der evangelischen Behörde sich geben lassen, And. ihn bei der katholischen Parochie vorzeigen. Allein das ist Nicht geschehen, sondern der katholische Parochus hat ihnen ein 'Empfehlungsschreiben an den Probst zu Mariaschein inBöhmen gegeben, sie sind dorthin gesendet worden, haben einen kurzen Un terricht dort erhalten, sie haben das Glaubensbekenntniß dort ab gelegt und sind wieder als Katholiken zurückgekommen. Wenn das keine Umgehung des Gesetzes ist, dann weiß ich nicht, was man noch so nennen will. „ . Staatsminister v. Wietersheim: Eine Umgehung des Gesetzes, insofern diese Personen beabsichtigen, ihren Wohnsitz ferner im Lande zu behalten, erkenne ich darin allerdings; aber sie trifft nie die betreffenden Personen selbst, denn sie sind freiwil lig nach Böhmen gegangen, ohne daß irgend Jemand eitle Ge walt hätte anwenden können. v. Großmann: So weit meine Kenntmß reicht, sind sie nicht freiwillig gegangen, sondern man hat 'ihnen den Rath gege ben, sie sind dem Rathe gefolgt, man hat ihnen die Ausführung erleichtert. Decan Kutschank: Ich habe allerdings mich um diese Fälle, von welchen mein hochwürdiger Herr Nachbar spricht, sticht gekümmert, theils weil es nicht in meinen Beruf gehört, und dann, weil in unserer Oberlausitz dergleichen Dinge nicht vorkommen. Aber ich bin überzeugt, wenn auch diese Fälle un tersucht, und diejenigen, die etwa da gesündigt haben, zur Ver antwortung gezogen werden, so wird es sich ergeben, daß die Gegenpartei eine eben fo große Zahl solcher Versehen anzugeben im Stastde sein wird. Was übrigens die Nachtrauungen än- sangt, so muß ich sagen, daß ich es durchaus nie für nöthig halte, daß, wenn einmal eine förmliche Trauung in der protestantischen Kirche geschehen ist- da noch eine zweite erfolgen soll. Ver langt Jemand dieselbe, so ist das eine andere Sache. Der Ent- laßschein hätte gegeben werden müssen, das versteht sich, und wenn darin gesagt worden ist, daß man Anreizung versucht habe, so stehen wir Alle unter der Ahndung des Gesetzes, jedoch muß ich auch hier sagen: suäistur et altera psrs, selbst das, was ge druckt ist, ist darum noch nicht evident erwiesen. Wenn es dar auf ankäme, die hohe Kammer hier mit solchen Dingen zu be schweren, könnte ich sä sviäeutism erweisen, daß gedruckte und zwar unter der Autorität gedruckte Angaben der Wahrheit doch entgegen sind ; davon, glaube ich, wird sich auch Jeder in seinem Leben und Beobachten überzeugt haben. Prinz Johann: Was der Herr Superintendent gesagt hat, bestärkt mich in dem schon gestern ausgesprochenen Wustsche, daß die Fälle genau erörtert werden möchten, und wenn man sie für begründet findet, auch Strafe deshalb erfolge, wenn aber bei näherer Erörterung sie sich als solche nicht ergeben, auch die Namen dieser Männer, welche auf direkte oder indirekte Weift gebrandmärkt worden sind, wieder zu Ehren gebracht werden mögen. v. Groß mann: Ich bin ganz damit einverstanden. Es
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