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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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ist, zwar in der Kirchenrechnung verrechnet, aber an die Armen- caffe gegen Quittung abgegeben. Bürgermeister Bernhard!: Ich habe einen Hauptgrund zu dem Anträge der geehrten Deputation in dem Zwecke der Ar- menversorgungsanstalten gefunden. Das ist kein anderer, als der, dgß die Armenversorgung in einer Hand gelegen sein soll, daher auch eine Privatalmosenaustyeilung an den Orten, wo öffentliche Armenversorgungsanstalten bestehen, nicht stattfinden darf, Uebecall sollen aber Armencafsen und Armenversorgungs- anstaltcn bestehen, also wird auch, wo von den Sammlungen in den katholischen Kirchen die Rede ist, der für die Armen bestimmte Lheil zu der Armencasse abzugeben sein. Präsident v. Gersdorf: Es scheint Niemand mehr spre chen zu wollen, und ich habe zu erwarten, ob der Herr Referent noch Etwas zu erinnern hat. Referent Bürgermeister Ritterstadt: Ich habe durch aus nicht die Absicht, und kann sie nicht haben, aus den hier in Frage stehenden Bestimmungen jener Instruction irgend einen Borwurf für die Behörde herleiten zu wollen, welche die Instruction erlassen hat. Denn die Instruction ist allerdings, wie auch der Bericht erwähnt, bereits im Jahre 1830 erlassen worden, und zu jener Zeit wußte man noch Nichts von der jetzt bestehenden Armenordnung, ebensowenig von der Städteordnung. Daß aber die Deputation das fragliche Gutachten abgegeben hat, deshalb glaube ich sie doch insofern in Schutz nehmen zu dürfen, als, mir die Ansicht gegründet scheint, daß, wenn es auch einzel nen Prk va tp erso nen unverwehrt sein muß, ihre Wohlthätig- keit zuzuwenden, wem sie wollen, es dennoch gewiß ganz ange messen erscheinen muß, daß alle Verfügungen, welche in Bezug auföffentlicheUnterstützungen von einer Behördeausgehen, mög lichst mit dem ganzen Geiste der Gesetzgebung in Bezug auf das Armenwesen in Üebereinstimmung gebracht werden. Es ist nun wohl nicht zu verkennen, daß neuerdings durch die Gesetzgebung aste diese Dinge, die Bedürfnisse für Kirche, Schulen und für Arme genau von einander geschieden worden sind. Auch spricht sich in mehren Bestimmungen das G.setz aus, daß in jedem Orte, in jeder Heimathsgemeinde die Fonds, welche zur Unterstützung der Armen bestimmt sind, möglichst vereiniget, und dadurch thun- lichste Einheit in der Armenpflege hergestellt werde. Das wa ren die Rücksichten, welche die Deputation aufforderten, auch diese Anträge hier auszusprechen. Der geehrten Kammer muß es nun überlassen bleiben, inwieweit sie diese Ansichten theile, und sonach den Antrag der Deputation annehmen wolle. Präsident v. Gersdorf: Auf S. 446 hat die Deputation angegeben, was eigentlich wohl in Bezug auf di: Verpflichtung der aus dem Auslande ins Hgnd gekommenen Lehrer geschehen möchte, wenn sie einige Zeit sich als brauchbar und beizubehaltend erwiesen hätten. Bürgermeister BernhardirDa über diesen Punkt noch Nicht gesprochen worden ist, so erbitte ich mir noch das Wort. , Präsident v. Gersdorf: Der Herr Referent hat bereits zum Schlüsse gesprochen. I. 84. , Bürgerm.ister B ernhardi: Wenn dem so ist, muß ich allerdings mich dessen bescheiden und auf das Wort verzichten. Referent Bürgermeister Ritt erst ä dt:.Ich habe das so an nehmen müssen, weil kein Bedenken in der Kammer geäußert worden ist. Präsident v. Gersdorf: Es geht der Antrag S. 447 (siehe oben S. 1821) dahin: „in Gemeinschaft mit der zweiten Kammer einen Antrag dieses Inhalts an die Staatsregierung zu richten," und ich frage die geehrte Kammer: ob sie dies thun wolle? — Es wird gegen 1 Stimme beigetreten. Präsident v. Gersdorf: Sodann schlägt uns die Deputa tion vor, in Vereinigung mit der zweiten Kammer bei der hohen Staatsregierung einen Antrag, welcher S. 450 unter a enthal ten ist, dahin zu stellen: „daß der in der Instruction für dle ka tholischen Schulväter enthaltene Punkt, welcher die Bekleidung armer Schulkinder betrifft, aus selbiger entfernt werde." Ich frage die geehrte Kammer: ob sie diesem Anträge beitritt? — Es wird ihm mit 28 gegen II Stimmen beigetreten. Präsident v. Gersdorf: Ferner hat die Deputation eben daselbst unter b einen Antrag vorgeschlagen, der die Worte ent hält: „daß derjenige Kheil der bei den katholischen Kirchen ge sammelten milden Gaben, welcher für die Armen bestimmt ist, soweit es nicht bereits geschieht, an die Ortsarmencassen gewie sen werden möge." Ich frage die Kammer: ob sie diesen An trag annehme? — Er wird mit 27 gegen 12 Stimmen ange nommen. Präsident v. Gersdorf: Ferner hat die Deputation auf der 452. Seite (siehe oben S. 1823) sich dahin «machend gegen die Kammer ausgesprochen: „die möglichst baldige Erlas sung einer Verordnung des obigen Inhalts...." v. Großmann: Ueber diesen Punktist doch eigentlich noch gar nicht discutirt worden? ' Präsident v. Gersd orf: Ich bitte um Verzeihung, wenn Sie darüber Etwas zu sagen gehabt hatten, hätten Sie es bei der allgemeinen Discussion thun müssen. V. Großmann: Hier sind wir zwar bei der speciellen Debatte; ich habe aber so oft um das Wort gebeten und werde nicht indiskret sein. Präsident v. Gersdorf: Ich muß Sie allerdings daran erinnern, wie viel Mal Sie gestern, und wie viel Mal Sie heute gesprochen haben. Ich würde Ihnen ganz gewiß das Wort gewähren, insofern Sie nicht öfterer als zweimal gesprochen hätten, ohnehin habe ich schon angenommen, daß Sie bei diesem Punkte zweimal zur Widerlegung gesprochen haben. Um Ihnen nun kein Präjudiz entgegenzustellen, habe ich auch angenommen, daß Sie das letzte Mal zur Widerlegung sprachen. — Es würde nun wieder von mir auf das zurückzukommen sein, was die De putation auf S. 452 (s. S. 1823) vorschlägt: „Die möglichst baldige Erlassung einer Verordnung des obigen Inhalts in Ver bindung mit der zweiten Kammer bei der Staatsregierung zu beantragen." Ich frage die Kammer: ob sie hierin der Deputa tion beistimmen könne? — Es wird gegen I Stimme bei ge treten. 2*
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