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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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1828 Präsident v. G e r s d o r f: Endlich ist auf S. 453 oben der Kammer angerathen worden, den außerdem noch-in der Pe tition des Herrn v. Großmann unter 6 enthaltenen Antrag auf sich beruhen zu lassen. Ich stagedie Kammer: ob sie hierin beistimmt? — Es wird gegen 1 Stimme bei getreten. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Nun heißt es im Berichte weiter: Eines Eingehens auf die in der Petition zuvundL angeführten Falle glaubt die Deputation, aus dem im Anfänge dieses Berichts aufgestellten Gesichtspunkte, um deswillen über hoben zu sein, weil auf selbige ein besonderer Antrag Nicht ge gründet worden ist. Sie kann daher sogleich zu l? übergehen, zu welchem Abschnitte die Petition S. 29 anempsiehlt, an die Staatsregierung den Antrag zu stellen: das weltliche Hoheitsrecht des Staats in Ansehung der katholischen Kirche unverzüglich festzustellen und zu die sem Zwecke den schon 1837 vorgelegten Gesetzentwurf wieder zur Berathung der Stände zu bringen. Ueber diesen Antrag selbst wird sich die Deputation weiter unten, bei Erörterung eines gleichen Zweck verfolgenden An trags der zweiten Kammer beistimmend aussprechen. Sie muß dies, auch ohne alle Rücksicht auf die von dem Herrn Petenten S. 26 flg. angeführten Fälle, und sie glaubt daher auch nicht nöthig zu haben, diese hier einzeln einer Erörterung zu unterwer fen, sondern will nur im Allgemeinen bemerken, daß von dem Herrn Regierungscommissar, wie zum Lheil schon oben erwähnt, in Abrede gestellt worden ist, daß katholische Kirchen und Schu len ohne Vorwissen und Genehmigung des Ministern errichtet worden seien, indem vielmehr, obschon ein NegUlat v hierüber zur Zeit noch nicht bestehe, doch von dtm apostolischen Vicariate stets die Verpflichtung anerkannt worden sei, auch zu Errichtung neuer Kirchen und Pfarren die Genehmigung des Ministerii vor her einzuholen, wie dies bereits durch §. 2 des Schulgesetzes wegen der Schulen vorgeschrieben sei. ' Ueber die S. 28 erwähnten Missionen, welche Benennung allerdings,, ihrer gewöhnlichen Bedeutung nach, nur allzu sehr geeignet ist, einen Verdacht zu erregen, als seien sie auf die Be kehrung und das Hinüberziehen anderer Glaubensgenossen zur katholischen Kirch ^berechnet, hat doch der Herr Regierungscom missar die Auskunft ertheilt, daß darunter weiter Etwas nicht zu verstehen sei, als daß mit Genehmigung des Ministerii von Zeit zu Zeit katholische Geistliche sich an Orte des Landes verfügen, wo in einem weiten Umkreise keine katholische Kirche vorhanden sei, um das religiöse Bedürfniß der in einem solchen Umkreise zerstreut wohnenden Katholiken zu befriedigen. Doch habe man von Seiten des Ministerii jenen gebrauchten, allerdings unpas send befundenen Ausdruck gerügt und die katholisch-geistliche Oberbehörde veranlaßt, zu verhindern, daß derselbe in vorkom menden ähnlichen Fällen wieder gebraucht werde. Referent Bürgermeister Ritterstadt: Ich erinnere dabei, daß über diesen Punkt gestern schon eine Erörterung stattgefun den hat. Staatsminister v. Wietersheim: Ich bitte um Erlaub- niß, den Herrn Referenten, ehe er zum zweiten Theile übergeht, unterbrechen zu dürfen. Die geehrte Deputation glaubt zu v undU eines Eingehens auf die in der Petition angeführten Fälle überhoben zu sein. Es ist aber vielfach hier in der Kammer geäußert worden, daß eS zu wünschen wäre, daß die einzelnen gerügten Fälle sorgfältig untersucht würden- Das Ministerium würde im Stande gewesen sein, nachdem es inmittelst die Erör terungen fortgestellt hat, über alle diese Falle der geehrten Käm mer Auskunft zu ertheilen z .es hat aber mit Recht dies zu thun Bedenken getragen, weil es die ohnehin ausgedehnte Diskussion noch mehr aufgehalten haben würde. Da hier aber unter L Fälle der.Herabwürdigung der evangelischen Kirche angeführt sind, und das Ministerium in der Khat ein schwerer Vorwurf treffen würde, wenn cs, sobald solche Fälle zu seiner Kentttniß- . nähme kommen, nicht sogleich nachdrücklich eingeschritten wäre, so halte ich mich verpflichtet, über diese Fälle einige Auskunft zu geben. Der erste lautet: „Anton Ludwig N. in L-, ein über getretener Katholik, hat im Jahre 1838 gelegentlich die Aussage zu Protokoll g-than: Herr Pater Superior H. in L. habe gegen ihn die evangelische Kirche einen revolutionairen Zweig und den Protestantismus eine Revolution genannt." Ueber diesen Fall ist vom Ministerio im Jahre 1838 durch Consti- tuirung des betreffenden Geistlichen, sorgfältige Erörterung an gestellt worden; allein derselbe hat in Abrede gestellt, diese Aeu- ßerung gethan zu haben. Er hat noch bemerkt, wenn er sie gethan hätte, was aber nicht der Fall sei, so würde er sich auf Kirchen rechtslehrer und Kirchenhistoriker katholischer und selbst prote stantischer Confession haben berufen können, welche die Reforma tion, im Verhältniß zur römischen Kirche, als Revolution be zeichnet hätten, er habe sich aber dieses Ausdruckes nicht bedient. Dabei hat es das Ministerium bewenden lassen, und hat ihm übrigens wegen andrer Gründe einen ernstlichen Verweis ertheilt. Der zweite Fall ist der, der gestern zur Sprache kam: „Laut Protokoll vom 19. Mai 1841 hat Johanne Christiane geborne K., des Schneidermeisters Z. Ehefrau, ausgesagt, wie sie von ihrem — nun verstorbenen — Manne vernommen , habe Pater B. des Letzteren evangelische Kindererziehung darum streng ge tadelt, weil die katholische Kirche die alleinseligmachende, arfften Grund der'Apostel gegründete sei, die evangelische Kirche dagegen nur eine Religion für die Welt." Der chrenwerthe Herr Petent äußerte, daß eine unrichtige Ansicht vom Ministerio ' hier vorliege, weil man den Ausdruck „Welt" nicht in der eigen- thümlichen Kirchensprache aufgefaßt habe, wo man darunter den Inbegriff des Unsittlichen verstünde. Obschon ich diese An sicht nicht theilen konnte,so mußte ich doch Bedenken tragendem gelehrten Redner in einem Gegenstände, der seiner Berufsbildung angehürt, entgrgmzutreten. Es bedurfte aber nur eines kurzen Nachdenkens und Nachschlagens, um mich zu überzeugen, daß er nicht Recht hat. Der Ausdruck „ Welt" kommt in der Bibel in allen den Bedeutungen vor, in welHer er in der deutschen Schrift- und Umgangssprache anerkannt ist. Er bezeichnet bald „Schöpfung", „Erde", „Leben", „Menschheit", kommt aber allerdings auch in dem Sinne vor, welchen der verehrte Herr Petent meint, wo er soviel, als Weltlust oder Fleisch im biblischen Ausdrucke bedeutet. Allein weit öfter in jenem andern gewöhnlichen Sinne gebraucht, und ich erinnere an die Sprüche in der Bergpredigt, wo der Herr zu seinen Jüngern
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