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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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wenn ichbekenne, daß auch ich eine Einrichtung nicht mehr für halt bar erkenne, die, nachdem nun einmal die öffentliche Aufmerksam keit auf sie gelenkt worden ist, doch in einzelnen Fällen dazu bei tragen könnte, das Gewissen eines oder des andern meiner Con- fessionsverwandten zu beschweren. Als eine solche Einrichtung muß ich aber allerdings ebenfalls das angeordnete Kniebeugen des protestantischen Militairs in der katholischen Hofkirche be- zeichnen. Wie ich sonach materiell einverstanden bin nicht nur mit der jenseitigen Kammer, sondern auch mit dem Gutachten der Deputation, so trenne ich mich doch vom Deputationsgut achten in formeller Hinsicht. Ich wünsche nämlich, daß der ausgesprochene Wunsch, wie in der zweiten Kammer geschehen ist, zu einem formellen Anträge erhoben werde. Meine Herren, es ist um einen ständischen Wunsch oft eine mißliche Sache. Das hat die gestrige Debatte gelehrt. Ich erinnere Sie an den Star- ke'schen Vortrag. Er sprach auch so eine Art von Wunsch aus, und am Ende sagte man von ihm, daß es eine bloße Herzenser gießung gewesen. Das kann mir nicht gefallen. Mir stellt sich vielmehr die Sache in folgendem Lichte dar: entweder die Ständeversammlung hat Recht, wenn sie diese Einrichtung abge- stellt zu sehen wünscht, und. bewegt sich innerhalb ihrer verfas sungsmäßigen Grenzen, und dann wird sie sich nicht zu sch men haben, einen förmlichen Antrag zu stellen, oder die Ständeoer sammlung hat Unrecht und überschreitet die uns verfassungsmä ßig zustehenden Befugnisse, dann darf sie weder einen Antrag stellen, noch auch einen Wunsch aussprechen. Halbheit liebe ich nicht, und ich erkenne in dieser-Art und Weise, ständische An sichten darzulegcn, nur eine Halbheit. - v. v. Ammon: Ich habe bereits in der gestrigen Sitzung bemerkt, daß ich mit dem Berichte der Deputation in der Haupt sache einverstanden bin. Deshalb habe ich auch die Debatte, die durch mein Stillschweigen nicht gerade kürzer geworden ist, kei neswegs unterbrechen wollen, mir aber Vorbehalten, über einen Punkt des Berichts noch besonders einen kurzen Vortrag zu hal ten , und das ist dcr vorliegende. Ich halte diesen nämlich für einen der wichtigsten, der in unserer Kammer nach der Vorlage besprochen werden kann Und besprochen werden muß. Bei den Verhandlungen hierüber, auch in einer auswärtigen Kammer, ist dieser Gegenstand wohl schriftlich und mündlich so behandelt worden, daß es beinahe zweifelhaft scheinen möchte, ob die Ad- oration der geweihten Hostie, um die es sich handelt, einen Dif ferenzpunkt zwischen der protestantischen und katholischen Kirche ausmache, oder nicht. Das ist aber durchaus nicht der Fall- Es stehen sich vielmehr Adoration und Nichtadoration einander auf das Schroffste gegenüber. Die Gesetze der tridentinischen Kirchenversammlung und die Vorschriften der protestantischen Eintrachtsformel, welche bei uns gesetzlich vorhanden und gültig sind, stehen mit einander in offenbarem Widerspruche; ebenso die Abendmahlsbulle und das Glaubensbek-nntniß der protestanti schen, namentlich der englischen Hochkirche, welches letztere in ihrer Mitte an jedem Aschermittwoch öffentlich verlesen wird. Beide anath matisiren sich in den heftigsten Ausdrücken, und schließen sich gegenseitig vollkommen aus. Man kann daher wohl sagen: der Katholik, welcher die Adorakkon der Hostie leugnet, hört auf Katholik zu sein, und der Protestant, welcher die Adoration zu läßt oder verlheidigt, hört auf Protestant zu sein. Da es nun auch nach einem Winke unscrs verehrten Herrn Viceprasidenten zweifelhaft scheint, ob die Kammer hier nur einen Wunsch vor der Staatsregierung aussprechen dürfe, oder ob sie das Recht habe, diesen Wunsch in Ehrfurcht laut werden zu lassen und einen Antrag darauf zu richten, so wird es mir erlaubt sein, den Punkt kürzlich in ein helleres Licht zu setzen. Ich werde mich genau an die Sache halten, ohne auf das Dogmatische polemi- sircnd einzugehen. —In der neuern Zeit und bei den neuern Ver handlungen über den Gegenstand hat man behauptet, man könne in gewissen Fällen der protestantischen Kirche, oder doch einzel nen Ständen und Gliedern derselben gar wohl die Adoration der geweihten Hostie ansinnen, weil die Protestanten inkonse quent sein würden, wenn sie das leugneten. Man hat bemerkt, Luther und die Reformatoren hätten selbst die Elevation im Sacramente, unter gewissen Bedingungen sogar die Procession und öffentliche Verehrung desselben zugelaffen. Das Erstere hat seine Richtigkeit. Bei den Karlstadt'schen Händeln und dem Wittenberger Lempelsturm durch den Urheber derselben hat Luther der. gewaltsamen Unterdrückung der Elevation Ein halt gethan und selbst in der Folge noch erklärt, es müsse der protestantischen Kirche völlig frei bleiben, die Elevation auch künf tig beizubehalten. . Dagegen läßt sich auch nichts Haltbares 'einwenden, weil diese an sich gleichgültige Ceremonie die Andacht der Gläubigen und die unsichtbare Gemeinschaft mit ihrem ver herrlichten Haupte wecken und befördern kann. Niemand wird leugnen, daß das eine große, erhabene, für alle christliche Religions parteien ergreifende Idee ist. Indessen bleibt das eine Pietät des Verstandes, aus welcher keine Adoration des äußern Elemen tes im Abendmahle gefolgert werden kann. Jede Religion, und namentlich die christliche, endigt nach ihren Hauptlehren in Ge heimnissen, welche der Betrachtung und Spekulation angehören, ohne das Gebiet des äußern Cultus zu berühren. Darum ha ben auch die Reformatoren, und L uther namentlich in seinen Schriften gegen Karl stadt und die Zwinglianer niemals von einer Adoration d.s Sakrament s gesprochen, sondern sie vielmehr stets mit großem Nachdrucke bestritten. Steht nun der Elevation, welche in der katholischen Kirche voranzugehen pflegt, die Adoration nicht mehr zur Seite, so kann auch jene kei nen Borwand darbieten, uns Protestanten die Kniebeugung vor der Hostie weiter ansinnen zu wollen. — Man hat ferner gesagt, die Protestanten bekennen sich doch zum athanasiankschen Sym bol, sie glauben an die göttliche Würde Jesu, und schon in die ser Idee des Gottmenschen liege die Verbindlichkeit, das äußere Element im heiligen Abendmahl anzubeten. Hierbei kann man wohl einräumen, daß auch der gläubige Protestant in der Lrini- tatslehre an das athanasianische Symbol gewiesen ist. Er glaubt gewiß an eine Gemeinschaft des Göttlichen in Christo mit dem Menschlichen, aber weder an die nestorianische Kheilung der Na turen, noch an die eutychianische Vermischung derselben, sondern hält sich an die buchstäbliche Erklärung des Symbols, daß der
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