Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Socialreligion seiner Mitchristen die Achtung versagen wollen,- die er ihr schuldig ist. Zur Adoration der Hostie hingegen, Md! was vor dem Richterstuhle des Gewissens vollkommen dasselbe! ist, zur freiwilligen Kniebeügung vor derselben wird er sich nie mals entschließen und auch Niemanden; das Recht einräumen, ihm das ansinnen und befehlen zu können. Was uns nun zu diesem Glauben bestimmt und ihm einen festen Anhalt gibt, ist der bekannte Ausspruch Christi: du sollst Gott deinen Herrn anbeten und ihm allein dienen. Es wird aus dem Neuen Testamente und den Briefen der Apostel nie bewiesen werden können, daß das geweihte Element im Abend mahl angebetet werden soll. Geht man ferner in die Geschichte zurück, so findet man, daß bis zum 9. Jahrhundert die christliche Kirche hievon Nichts gewußt hat, und daß dieses Dogma erst im 13ken Beifall gewann und kirchliche Regel wurde. Daher heißt es denn auch im 7. Artikel der Eintrachtsformel unserer Kirche aus drücklich: „Es ist ein sacramentirerischer Jrrthum, wenn das materielle Zeichen des heiligen Abendmahls angebctet wird." Hieraus folgt ganz deutlich, daß unsere Lehre mit der katholi schen, was diesen Artikel betrifft, im offenen Widerspruche steht, und die Resultate dieser Erörterung für unsere Verhandlung werden folgende sein: Ich glaube nicht nur, daß die verehrte Deputation und Kammer von einem sehr richt'gett Takte und religiösen Gefühle geleitet worden ist, wenn sie den Wunsch aussprichc, diesen Conslict der Gewissen künftig beseitigt zu wis sen, sondern bin auch überzeugt, daß wir ein Recht haben , das zu wünschen, damit im Lande nicht Unfrieden und Zwietracht er zeugt und genährt werde. Ich habe auch das Vertrauen und die feste Zuversicht, daß unser allvitehrter König auf diese An sichten, welche unbefangen, furchtlos und durchaus ohne persön liche Beziehung sind, höchste Rücksicht nehmen werde. Dem ge mäß würde der'Antrag etwas anders gefaßt und übereinstim mend mit der zweiten Kammer darauf gestellt werden müssen, daß es der hohen Staatsregierung gefallen möge, auf gänzlichen Wegfall dieser bisherigen Gewohnheit in Beziehung auf ein zelne protestantische Soldaten höchsten Ortes Bedacht zu nehmen. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Die sächsische Armee ist weit entfernt gewesen, dieser militairdienstlichen Hand lung irg md eine religiöse Beziehung unterzulegen. Ich glaube, daß in den 140 Jahren, wo dieser.Gebrauch statssindet, wohl noch nicht ein Soldat daran gedacht hat, er befinde sich im Dienste der Kirche; er befindet sich im Herrcndienst, aber nicht im Dienst der katholischen Kirchs. Der Soldat kennt im Dienste keinen Unterschied der Re'igion, er thut das, was ihm befohlen wird, und damit hat cr sich bei der Ausübung des Dienstes allein zu beschäftigen. Wenn der geehrte Herr Oberhofprediger einhielt, daß die Gewissen vieler Soldaten unangenehm davon berührt würden, so muß ich ihm in sofern widersprechen, als dem Kriegs Ministerium dieser Hinsicht aus der Armee nie eine Beschwerde zugegangen ist, und ich muß auch noch geschichtlich dabei erwäh nen, was ich um so mehr kann, da ich früher selbst längere Zeit .hei der Garde stand, daß es die Cavalerie stets für ein Vorrecht hielt,, bei dieser Gelegenheit dazu gebraucht zu werden, sich auf ein Knie niederzulassen. Ich muß noch gegen den geehrten Herrn Oberhofprediger den Umstand geltend machen, obwohl der selbe eine Nebensache ist, daß die Fußgarde, welche sich unmittel bar an die Cavalerie anschließt, den Gebrauch des Niederfallens nicht hat, obwohl sie sich 30 Mann stark hart an jene an schließt; sondern dieCavalerie ist bei derLocalität der katholischen Kirche, wo sie in einem engen Gange steht, genöthigt, sich auf ein Knie niedcrzulassen, um das Praftntiren des Gewehrs mög lich zu machen und der Fußgarde dazu den nöthigcn Raum zu schaffen. Ich wiederhole auf das Feierlichste, daß dadurch der katholischen Religion keine Verehrung dargebracht werden soll. Freiherr v. Friesen: Ich werde mit der geehrten Deputa tion stimmen, und zwar aus den in dem Berichte niedergelegten Motiven, muß aber erklären, daß ich den Antrag, welcher in der jenseitigen Kammer gestellt und in unserer Deputation beifällig begutachtet worden ist, nicht gestellt haben würde, vielmehr wünschte, er wäre nicht gestellt worden. Denn ich habe die Ueberzeugung, daß durch den fraglichen Dienst für die Gewissen eine Beunruhigung nicht herbeigeführt wird. Wäre dies aber auch wirklich der Fall, hätte sich Jemand dadurch in seinem Ge wissen beunruhigt gefühlt und diesen Dienst mit Widerwillen ver richtet, so wäre es an ihm gewesen, bei seinem Vorgesetzten beschei dene Vorstellungen dagegen- zu thun. Dies ist aber nicht gesche hen, und da von den Betheiligten selbst ein solcher Antrag nicht ausgegangen, so war es wenigstens nicht Sache der Ständeyer« sammlung, einen solchen Aytragzu stellen. Noch muß ich erwäh nen, daß, wie auch schon von einem, vorherigen Redner erwähnt ward, in der englischen Kirche die Regel gilt, daß Jeder, welcher m eine Kirche eintritt, er gehöre zu einer Confession, zu weicherer wolle, sich den Gebräuchen und Ceremonien der dortigen Kirche unterwerfen und sie befolgen muß. Das verlangt die ^ka tholische Kirche nicht einmal, sie erlaubt jedem fremden Confes- sivnsverwandten, in die Kirchen einzutreten, und verlangt eine Be obachtung ihrer Gebrauche von ihnen nicht. Von dem Militair, welches nicht freiwillig, sondern im Dienste in dcrKirche erscheint, ist sie allerdings verlangt worden, aber es geht auch daraus her vor, daß dies nur aus dienstl'chm Gründen geschehen ist, keines wegs aber, damit dadurch der Soldat dem katholischen Cultus und Glauben besondere Anerkennung beweisen solle. Da nun aber der Antrag einmal gestellt worden ist, da man einmal be hauptet, daß in dem bisherigen Gebrauch Etwas liege, was m't den Begriffen unserer Kirche, mit ihren Gewohnheiten und mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbar sein würde, und da also befürchtet werden kann, daß dieser Dienst künftig mit Zweifeln, mit Unzufriedenheit und mit Widerwillen geleKet werden könnte, so sehe auch ich mich veranlaßt und halte cs für das Beste, die sem Anträge beizutreten. Ich thue es, um keinen Streit über die Sache zu erregen; das sind aber auch die einzigen Gründe, warum ich mit der Deputation stimme.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder