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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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was ich schon vorhin vernahm, könnte man diese ganzeDiscussion abschneiden und es dem Erfolge der Abstimmung überlassen, dies würde ich für sehr angemessen halten. - Jndeß, wer es nicht für angemessen hält, den ersuche ich, fortzusprcchen, sei es so lange wie es dauert. v. Großmann: Blos die Stelle will ich noch vorlesen, zum Beweis) daß ich nicht bloße Vermuthung vorgetragen habe. Es steht in der angeführten Stelle, Lsssio XIII. csp. V., von der Anbetung des Sacramcnts: „blullüs itaque äübitanäi locus re- linquitur, quin omues Obristi üäelss pro mors in catbvliea ecclesia semper reeepto lutriae oultum, qui vero Deo «lebstur, buie ssn- etissimo saerumeuto m veueratione exbibsunt. I^equo enim iäeo minus est Säorunllum, quoll kuerit u Obristo Domino, ut sumutur, institutum. l^lum illum eunllem Dsum pruesentem in eo ullesss crellimus, quem Dater neternus iutro'llucens in orbem terrsrum «liest: Lt nllorent eum omnes avgeli Dei (Llebr. 1, 6), quem mogi procillentes ulloruverunt, quem lleistque in (Zsliluen ab ^postoüs ellarstum fuisse seriptnra tsstutur." (Es unterliegt demnach keinem Zweifel, daß alle Christgläubige, nach der in der katholischen Kirche zu allen Zeiten herrschenden Sitte, die Ver ehrung und Anbetung, welche dem wahren Gotte gebührt, diesem allerheiligsten Sacramente demuthsvoll zu erweisen haben. Denn es ist darum nicht minder anbetungswürdig, weil es von Christus dem Herrn zum Genüsse eingesetzt ist. Denn eben derselbe ist, nach unserm Glauben, als Gott darin gegenwärtig, von wel chem der ewige Vater, als er ihn in die Welt einführet, spricht: Und es sollen ihn alle Engel Gottes anbeten (Hebr. 1, h'); eben derselbe, vor welchen^ die Weisen anbetcnd nieder fielen, ebsn derselbe endlich, welcher in Galiläa dort/nach dem Zeugnisse her Schrift (Matth. 28,17. Luc,, ,24, H2), von den Aposteln angebetet worden ist.) Nun kommt auf derselben Seite unten noch die Stelle vom Frvhnleichnamsfesfe, wo es heißt: „üequissiumm est euim sacros uliquos stututos esse llies, qnum Dbristiaui omues siugulari ue rara qusllum signiücatious Aratos et wewores testentur unimos ergo eommunemDominum etkellemto- rem pro tum inellubili st pluns lliviuo bsneüeio, quo mortis ejus vietoria et triumpbus reprueseututur." (Denn billig sind dazu gewisse heilige Lage festgesetzt, daß alle Christen mit außerordent lichen und ungewöhnlichen ^hrfurchtsbezeugungen ihre. Dank barkeit und Erkenntlichkeit gegen ihren gerncinsamen Herrn und Erlöser darlcgen sollen für die unaussprechliche und wahrhaft göttliche Wohlthat, in welcher seines Lobes Sieg und Triumph zur Darstellung kommt.) Und zuletzt nun folgen die Haupt worte über Zweck und Bestimmung der glänzenden Feierlichkeit: ,,^c sie quillem opartuit vietricsm veritatem lls meullaoio et kue- resi triumpbum aZere, ut ejus sllverssrü iu couspeetu tanti splen- lloris et in tanta universae ecclesius lsetitia positi vel llebilitati et jraeti tubeseimt, vel pullore sllecti et couiusi uliquuullo resi- piscuut." (Ja IN solcher Weise mußte die siegreiche Wahrheit über Lüge uud Hetzerei triumphiren, auf daß ihre Widersacher beim Anblicke eines so gewaltigen Glanzes unter dem lauten Ju bel der gesummten Kirche entweder vor Schrecken und Entsetzen vergehen, oder von Schaam und Reue ergriffen endlich einmal zur Besinnung kommen möchten.) v- Posernr Ich trage auf den Schluß der Debatte an, und bitte, diesen Antrag zuvörderst zur Unterstützung zu bringen» Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob der Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt, wird? — Wird zahlreich unterstützt. Referent Bürgermeister Ritterstgdt: Darfichmirnoch das Schlußwort erbitten? . Vicepräsident v. Carlowitz: Bis jetzt ist der Antrag, blos unterstützt. Ich erlaube mir nun noch ein Wort über die Fragstellung? Ich stelle nämlich die Frage an den Herrn Prä sidenten: ob es die Absicht sei, dann, wenn das Deputations gutachten abgelehnt werden sollte, noch eine Frage auf den Be- schluß.der zweiten Kammer zu stellen? Präsident v. Gersdorf: Allerdings. Wird das Depu tationsgutachten nicht angenommen, dann ist es nothwendig, eine Frage auf den Antrag der zweiten Kammer zu stellen. Vicepräfldentv. Carlowitz: Dann bin ich damit einver standen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun dem Herrn Referenten das Schlußwort geben. Referent Bürgermeister Nitterstädt: Wenn vonSei- ten des Herrn D. Großmann in dem Deputationsberichte die Stelle in Anspruch genommen wurde, wo es heißt: „es sei zwar noch keine Beschwerde über den vorliegenden Gegenstand vorge kommen", so muß ich zur Erläuterung hinzufügen, daß die De putation hierbei nur an die Beteiligten gedacht hat. -Wenn von Seiten des Herrn Oberhofpredigers die Vermuthung.ausge- sprochen wurde, daß mir als Referenten vielleicht jene Lehren, welche hier einschlagen, nicht so genau bekannt seien, wie er sie selbst entwickelt hat, so bekenne ich ganz offen, daß dies aller dings nicht der Fall gewesen ist. Allein ich habe hier doch im Namen der Deputation zu erklären, da bekanntlich der Bericht nicht von dem Referenten, sondern von der ganzen Deputation ausgeht/ daß sie sehr wohl auf die unterscheidenden Lehren der beiden Confessionen Rücksicht genommen hat, und daß sie es nitz würde zu vertheidigen gewagt haben, wenn man Jemandem zu- muthen wollte, eine Ceremonie zu vollziehen, um der andern Confession auf diese Weise eine Nachgiebigkeit zu beweisen, und durch eine solche Handlung zu erkennen zu geben, als ob er den selben Ansichten verpflichtete,. welche bei jener Ceremonie zum Grunde liegen. Allein die Deputation hat die Sache mehr vom- practischen Gesichtspunkte aus ansehen zu müssen geglaubt. Sie ist eben davon ausgegangen, daß man zeither. nie Etwas ver nommen hatte, daß bei den Betheiligten Zweifel und Gewissens unruhe über diesen Punkt entstanden sei. Wenn nun der Gegen stand überhaupt gewiß in mehrfacher Beziehung einer zarten Behandlung bedarf, wo ich nur auf den Gesichtspunkt Hinweisen will, welcher bereits Seiten des Herrn Grafen Hohenthal ange deutet wurde, daß hier sogar gewisse Principfragen, wenn man die Sache genauer erörtern wollte, mit einschlagen würden, so glaubte die Deptuation, daß der Sache gewiß Genüge geschehen
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