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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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ren Ermessen so wenig als möglich zu beschränken, dem Ermäch- tigungsvorschlage unter 3 den Antrag fubstituirtr , Es wolle die hohe Staatsregierung auf den Grund der ihr durch §.43 und 71 des Gewerb- und Personalsteuer- gesetzes v. 1.1834 ertheilten, durch die gegenwärtige,i Ständeversammlung zu erneuernden Ermächtigung, trän-! sitorische Erleichterungen in der Gewerb- und Personal steuer da, wo sie nach erfolgter Erörterung am dringendsten von den Verhaltnissengeboten sind, eimreten lassen, da- ' bei jedoch die nach demBudjetansatze verfügbare Summe nicht überschreiten. Insofern dem Anträge die Absicht zu Grunde liegt, die Re gierung innerhalb der ihr durch §. 43 und 71 des Gewerbsteuer- gesetzes vorgeschriebenen Grenzen, bei befundener Dringlichkeit, zu Erlassen und Erleichterungen der Steuerpflichtigen in größe rem Umfange zu autorisiren, als dies bei der Art und Weise, wie die Regierung bisher von einer Finanzperiode zur andern von je ner Ermächtigung Gebrauch gemacht, der Fall gewesen, erscheint der Antrag unbedenklich. Er würde aber großes Bedenken er regen, er würde der bevorstehenden Revision der Gewerb- und Personalsteuergesetzgebuüg'offenbar vorgreifen und möglicherweise zu den unangenehmsten Collisionen führen, wenn zugleich in ihm die Ermächtigung ausgesprochen wäre, für ganze einzelne Kate gorien der Person- und Gewerbsteuerpflichtigen Ermäßigungen für die laufende Finanzpcrivde eintreten zu lassen. Nach Vernehmung mit dem königl. Herrn Kommissar ist indcß der Deputation die Versicherung zu Lheil worden, wie eine solche Extension um so weniger im Sinne der Negierung liegen könne, als noch zur Zeit es an jedem ständischen Einverständniß darüber mangele, bei welchen Classen der Steuerpflichtigen über haupt eine Ermäßigung eintreten solle. Nach dieser Erklärung nimmt die Deputation keinen Anstand, den Beitritt zu dem Anträge zu empfehlen. Sollten sich übrigens im Lause der gegenwärtigen Finanz periode bei der Gewerb- und Personalsteuer Ueberschüsse von Be lang sammeln, so wird der künftigen ständischen Beschlußfassung die Ewägung r ob und inwieweit über diese Ueberschüsse zu Gun sten der Gewerb - und Personalsteuerpflichtigen zu verfügen sein dürfte, Vorbehalten bleiben. , Es bedarf hierbei nicht der Erinnerung, daß die hiernach zu tref fenden Abänderungen des Gewerb- und Personalsteuergesetzes, wie bisher, der nächsten Ständeversammlung vorzulegcn sein werden. Bürgermeister Schill: Obgleich ich der Deputation ange höre, muß ich mir über diesen Punkt doch einige Bemerkungen erlauben. Ich habe mich nämlich sehr schwer entschließen kön nen, mich m't dem Beschlüsse der zweiten Kammer zu vereinigen, nicht als ob ich Mißtrauen gegen die hohe Staatsregierung hätte, daß von der Ermächtigung irgend ein Gebrauch gemacht werden köntite, der nicht erwünscht wäre, sondern es sind andere Gründe, die meiner Ansicht unterlegen haben, und ich erlaube mir, sie hier vorläufig darzulegen. . Die Ermächtigung enthält im Grunde Nichts, als was berens früher die hohe Staatsregierung von Land tag zu Landtag bekommen hat und mit deren Gebrauch wir jederzeit unsere vollkommene Zustimmung erklärt haben.. Allein ich si.-de es nur eben nicht im Interesse der Gewerb- und Perso nalsteuerpflichtigen, wenn dermalen eine Ermächtigung in der beschlossenen Maße wieder ertbeilt wird, und wenn ich mich dem- ungrachtel dafür erkläre, so sind cs folgende Giü rde gewesen, die mich dazu bestimmten. Ich bin erstlich davon überzeugt, daß die Summe von 3L0.000 Lhalern, welche im Budjct erscheint, und welche im Verhältniß zu der Grundsteuer gerechnet werden, zu Eüde »dieser Finanzperiode jedenfalls ein bedeutendes Lurplns wieder zeigest muß. Allein es hat der Herr Finanzminister des d-x Berathung des Grundsteuergesetzes in der jenseitigen Kam mer die Erkläüng gegeben, daß der.nächste Landtag zu einer Zeit eröffnet werden würde, wo es vielleicht möglich wäre, zu überschauen, ob n'cht noch ein Erlaß an der Grundsteuer für den letzten Termin eintreten könne, und ich habe da,in einen Grund gefunden, mich auch hier nicht von der Deputation zu trennen, indem zu dieser Zeit ebenfalls zu übersehen sein wird, inwüstrn meine Vermuthung, daß hier von der Gewerbsteuer ein bedeu tender Mehrertrag wird eingekommen sein, gegründet war oder nicht. Sollte dies der Fall sein, so würde sich jedenfalls noch vor Ablauf der Finanzpeüode ein Mittel zeigen, durch einen Er laß das Metrankommen zum Besten der Gewerb- und Perso- nalsteuerpflich.igen zu verwenden. Es würde ein Erlaß, wenn auch nicht von einem halben, doch von einem -Viertelterm'ne eintreten können, was immer eine wesentliche Erleichterung sein würde. Präsident v. Gersdorf: Die Deputats» empfiehlt uns, dem früher beregten Anträge beizutre'en, uns ich frage: ob die Kammer dazu geneigt ist? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hübler: Es heißt weiter im Berichte: Was die vorhin gedachte, zunächst durch die Einführung des neuen Münzfußes veranlaßte Verordnung vom 9. November 1840 (Gesetz- und Verordnungsblatt v. I. 1840 S. 307), und die darin enthaltenen Ergänzungen und Aba .derunaen des Ge werb- und Personaist.uelgesetzeS v. I. 1834 betrifft, so hat die Deputation diese Abänderungen, soweit sie aus jener allgemeinen Ermächtigung hervorgegangen und nicht bloS als Umrechnungen in Folge des eingeführren Decimalmünztystems nothwendig wor den, nach deren Prüfung und nach Vergleichung der der Verord nung heigefüglen veränderten Tarife.mir den äußer Wirksamkeit gesetzten Tarifen des Gewerb- und Personqlsteuergesetzes, .als zweckmäßig und auf Erfahrungen gestützt erkennen müssen, und es haben ihr weder die Verordnung, noch die beigefügten Tarife zu einer Erinnerung Veranlassung gegeben. Noch ist einer von der Handelsinnung zu Dresden an die zweite Kammer der Ständeversammlung gerichteten und von ei nem Mitglieds derselben bevorworreten Petition zu gedenken. Der jenseitige Bericht hat Seite 861 den Inhalt derselben voll ständig ausgenommen und die Unterzeichneten gestatten sich, um Wiederholungen zu vermeiden, Beziehung daraus. Die Petition bezweckt, eine wiederhofte, bei den letzten beiden Landtagen bean tragte Herabsetzung des §. 4 des Gewerbsteuergesetzes für jedes selbstständige Handelsgeschäft in Dresden ftstgestcllten durch schnittlichen Gewerbesteuersatzes an achtzehn Thalern. Die Pe tenten bezeichnen letztem als einen dem gesunkenen Zustande des hiesigen Handels längst nicht mehr angemessenen und die Mit glieder der hiesigen Handelsinnung prägravirenden, und bitten um Verwendung der Ständeversammlung bei der Siaatöregie- rung wegen Herabsetzung des Normalquantums der achtzehn Thalcr auf zwölf Thaler. Die jenseitige Kammer hat nach dem Vorschlags ihrer De putation, ohne in das Materielle der Sach-' weiter einzugehen, sich auf den Beschluß beschränkt, die Petition da' N gierung zur Erwägung zu übergeben, und es scheint dies um so unbedmkli-
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