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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags I. Kammer. 86. Dresden, den 13. September 1843. Sechs und achtzigste öffentliche Sitzung am 16. August 1843. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Mündlicher Vortrag, das Wahlgesetz betr. — Mündlicher Vortrag über den Gesetz entwurf, die Theilbarkeit des Grund und Bodens betr. — Mündlicher Vortrag über den Gesetzentwurf, den Schuldarrest betr. — Beralhung des Berichts der ersten Deputation, den Gesetzentwurf, die Ausführung der Bestimmung in §. 3 des ersten Theils der Or donnanz vom 7. December 1837 betr. — Bemer kung zum Protokoll. — Entschuldigung. Die Sitzung nimmt ihren Anfang gegen ^ly Uhr Vormit tags mit Verlesung des über die letzte Sitzung aufgenommenen Pro tokolls durch den Secretair Bürgermeister Ritterstädt, in Ge genwart des Herrn Staatsministers v.Könneritz und der könig lichenCommissarienO. Funke und Kohlschütter, und in An wesenheit von 38 Kammermitgliedern. Gegen das vorgelesene Protokoll wird Nichts bemerkt und dasselbe wird vom Herrn Bürgermeister v. Gross und vom Herrn v. Thielau (auf Lampertswalde) mit vollzogen. Auf der N e g i st r a n d e stehen folgende Gegenstände: 1. (Nr. 546.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 15. August 1843, den Gesetzentwurf über Theilbarkeit des Grund und Bodens betreffend. Präsident v. Gersdorf: Ist schon an Se. Königliche Ho heit abgegeben worden und wird den ersten Gegenstand eines mündlichen Vortrags ausmachen. 2. (Nr. 547.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 12. August 1843 über die Petitionen der Herren Abgeordneten v. Gablcnz und v. Serre, die Ergreifung wirksamer Maßregeln gegen die Stockung der Industrie und Verbreitung desNothstan- des betreffend. Präsident.v. Gersdorf: Es ist dieser ständische Antrag mit einem bedeutenden Aktenstücke zu uns gekommen, und es ist noch nicht möglich gewesen, das Aktenstück auch nur anzusehen. Ich erlaube mir daher denVorschlag in honorem des ständischen Antrags, den Gegenstand an die d r itteDeputation zu verweisen, um nähere Einsicht davon zu nehmen und um nur mündlich Et was über den Stand der Sache zu sagen. 3. (Nr. 548.) Dergleichen, das allerhöchste Decrct wegen I. öS. Verwendung der Cassenüberschüsse der letzten Finanzperiode be treffend. Präsident v. Gersdorf: Es wird Ihnen das allerhöchste Decrct vorgelesen werden, und sodann der Gegenstand, wie auch in der zweiten Kammer geschehen ist, bekzulegen sein. (Das allerhöchste Decret wird verlesen. S. dasselbe in Nr. 123 der Mit. Heilungen zweiter Kammer.) Ich habe mir schon vorhin erlaubt zu bemerken, daß diese Sache nach dem erfolgten Verlesen beizulegen sein wird. Der Herr Bürgermeister Starke, meine Herren, wird Ihnen nun eine Frage vorzulegen haben über einen Thcil des Geschäftsbetriebes unserer dritten Deputation. Referent Bürgermeister Starke: Der letzte Gegenstand, welcher außer den Ihnen bereits vorliegenden Berichten an die dritte Deputation gelangt ist, betrifft diejenigen Anträge, welche in der jenseitigen Kammer auf Grund mehrer Petitionen über Abänderung des Wahlgesetzes gestellt worden sind. Es sind diese Anträge zum Thcil von großer Wichtigkeit, und betreffen theils Anträge auf Abänderung der activen und passiven Wählbarkeit, theils Anträge über eine zweckmäßigere Zusammenstellung der Wähler, sowie ferner Anträge auf Abänderung des Census und dergleichen mehr, im Ganzen 17 Anträge. Auf Grund der dar über gehaltenen Berathung hat die jenseitige Kammer sich in dem Beschlüsse vereinigt: „die zweite Kammer wolle in Vereinigung mit der ersten Kammer die Slaatsregierung ersuchen, daß es der selben gefallen möge, das Wahlgesetz vom 24. September 1831 und die damit in Verbindung stehenden Verordnungen einer all gemeinen Revision zu unterwerfen und hierbei insonderheit die in Veranlassung der diescrhalb cingereichten Petitionen bevorworte- ten Punkte beziehendlkch in Erwägung und Berücksichtigung zu nehmen, die Ergebnisse aber der nächsten Ständeversammlupg, soweit erforderlich, durch einen Gesetzentwurf mitzutheilen." Die ser Beschluß scheint an sich ganz unpräjudiciell zu sein, allein er wird demungeachtet nicht gehörig erwogen und bcurtheilt werden können, wenn nicht die einzelnen Anträge selbst einer nähern Beleuchtung unterworfen werden. Nun ist die dritte Deputa tion zwar ihrer Pflicht gemäß bereit, hierüber der Kammer be- richtlichen Vortrag zu erstatlen, sie muß indeß die Ueberzeugnng aussprcchen, daß bei der Ausführlich!.it und Wichtigkeit des Ge genstandes es wohl an Zeit fehlen dürft', dieseAngelegenheit noch in der ersten Kammer zur Berathung zu bringen, und daß daher die Asst vergeblich aufgcwendet werden würde, welche die Ferti gung dieses Berichtes in Anspruch nehmen würde. Da indeß 1
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