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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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dir dritte Deputation selbst nicht darüber Entschließung.fassen darf, so hat sie an die geehrte Kammer andurch die Frage zu stel len, ob sie wünsche, daß über diesen Gegenstand noch ein Bericht erstattet werde, oder ob sie aus dem angegebenen Grunde des Zeitmangels diese Angelegenheit für diesen Landtag auf sich be ruhen zu lassen gemeint sei? Präsident v. Gersdorf: Ich würde bitten, daß die Kam mer die Gewogenheit haben möchte, sich darüber auszusprechcn. Vicepräsident v. Carlowitz: Die Sache ist meines Er achtens zu wichtig, als daß sie in den letzten Stunden unsrer stän dischen Wirksamkeit noch berathen werden könnte. Ich.stimme daher vollkommen mit dem letzten Vorschläge überein, sie auf sich beruhen zu lassen. Fürst v. Schönburg -. Es würde blos ein mündlicher Vor trag erstattet werden, und das ist wohl bei Petitionen nicht als zureichend zu betrachten, indem man dabei außer Stande ist, Etwas vorher nachzulesen. Die Landtagsordnung setzt dennoch voraus, daß über Petitionen stets ein schriftlicher Vortrag gefer tigt und einige Lage den Mitgliedern Zeit zur Vorbereitung ge geben wird. Ich würde daher Vorschlägen, daß, da gegenwärtig ein schriftlicher Vortrag nicht vorliegt, auch kein Vortrag über diese Petition erstattet würde. Freiherr v. Friesen: Der Herr Referent sagte, der Be schluß der zweiten Kammer wäre seiner Meinung nach so,' daß er für die Sache ganz unpräjudicirlich erscheine, ich finde dies aber nicht und habe das Bedenken, daß der von uns heute gefaßte Be schluß so ausgelegt werden könnte, als ob wir den Motiven der zweiten Kammer zwar bcistimmten, aber die Stellung eines An trags nur wegen der Kürze der Zeit unterlassen wollten. Ich er kläre aber, daß ich mit der Sache und ihren Motiven durchaus nicht einverstanden, sondern im Gegentheil der Ueberzeugung bin, daß der Beschluß und der Antrag der zweiten Kammer von der^ größten Wichtigkeit ist, also für unpräjudicirlich sehe ich meines- theilS den Beschluß der zweiten Kammer und ihre Motive nicht an. Das Wollteich nur erwähnen, damit es nicht scheine, als wenn die Kammer mit den Ansichten der andern Kammer über einstimmte. v. Zedtwitz: Die Aeußerung des Herrn v. Friesen über hebt mich eines tiefem Eingehens in die Sache, sonst würde auch ich mich dahin aussprechen müssen, daß cs durchaus nicht als unpräjudicirlich anzusehen sei, was die zweite Kammer in die ser Angelegenheit beschlossen und an die hohe Staatsregierung zu bringen sich vorgenommen hat. Es wird im Gegentheil aller dings von hoher Wichtigkeit sein, wenn das Wahlgesetz, das gleichzeitig mit unsrer Constitution selbst erschienen ist, nur irgend eine Abänderung erfahrt. Daß einzelne im Wahlgesetze enthal tene Bestimmungen vielleicht schon jetzt, wenn das Grundsteuer gesetz erschienen ist, Abänderungen erleiden müssen, namentlich die Bestimmungen hinsichtlich des Census, das ist wohl mit Ge wißheit vvrauszusehen. Aber über einen so wichtigen Gegen stand noch am Schluffe des Landtags debattiren zu wollen, das scheint auch mir höchst bedenklich, und ich muß daher auch in Be ziehung auf diesen Gegenstand ganz dem bcitreten, was noch vor Kurzem erst vom Herrn Fürsten v. Schönburg im Allgemeinen wegen aller dermalen noch an uns gelangenden Petitionen be merkt worden ist,, Referent Bürgermeister Starke: Nur um einem Miß verständnisse vorzubeugen, muß ich bemerken, daß der Ausbruch „unpräjudiciell" lediglich darauf bezogen worden, daß es der Deputation unpräjudiciell zu sein scheint, wenn die Anträge nur in der Absicht an die hohe Staatsregierung gegeben würden, um zu prüfen, ob cs räthlich sei, daß das Wahlgesetz einer allgemei nen Revision unterworfen wesde. Sollte auch diese Abgabe für präjudicirlich erachtet werden,, bitte ich, die beschehene Aeußerung nur als eine individuelle Ansicht zu betrachten. Präsident v: Gersdorf: Die Deputation hat sich um so mehr verpflichtet gefühlt, diese Frage der Kammer vorzutragen, als es auf der einen Seite von ihr nicht recht gewesen wäre, diesen Gegenstand brevi msau liegen zu lassen, ohne Sie von der Lage der Sache in Kenntniß zu setzen. Allein wir haben selbst gefühlt, daß es gewissenlos wäre, eine so wichtige Sache in den letzten Stunden, wie man zu sagen Pflegt, über das Knie zu brechen, eine Sache, die mit der Constitution so eng zusammenhängt. Indeß zur größeren Rechtfertigung der Deputation und zu einer größeren Rechtfertigung der Kammer, an welche die Sache ein- .mal gelangt ist, haben wir geglaubt, es sei nothwendig, uns darüber auszusprechen., Der Antrag des Herrn Referenten ist, für jetzt diese Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, und ich frage: ob Sie dem beitreten? — Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Jhre.Künigl. Hoheit wollten die Gewogenheit haben, uns einen mündlichen Vortrag zu hal ten. Ich glaube, er betrifft die Differenzpunkte über den Gesetz-/ entwurf, die Theilbarkeit des Grund und Bodens betreffend, v Referent Prinz Iohann: Ich bitte, meine Herren, den letzten. Bericht der zweiten Kammer S. 1101 der Beilage der 3. Abtheilung zur Hand zu nehmen, den ich als Leitfaden meinem Vortrage zum Grunde legen will. Ich bemerke, däß nach dem eingegangenen Protokollextracte die zweite Kammer bei ihrem Widerspruche gegen den 2. Hauptabschnitt des Gesetzes beharrt, und daß, wie aus dem Berichte selbst hervorgeht, die hohe Staatsregierung sich dahin erklärt hat, wie sie bereit seh den I. Abschnitt des Gesetzes ohne Rücksicht aufjene Ablehnung als besonderes Gesetz zu erlassen. Es wird jener 2. Hauptabschnitt daher als gefallen zu betrachten sein. Die Differenzen bei dem 1. Hauptabschnitte sind folgende: Die erste findet sich bei 8- 5. Hier ist der 3. Punkt im Gesetzentwürfe so gefaßt: „an Orten, wo Handelsgärtnerei getrieben wird, zum Zwecke des Betriebs derselben." Die erste Kammer war dieser Fassung beigetreten, die zweite Kammer aber hat diesen Punkt so gefaßt: „zumZwccke des Betriebs der Handelsgärtnerei". Die erste Kammer hatte zwar bei ihrem ersten Beschlüsse beharrt, be.i der anderweiten Berathung jedoch ist die zweite Kammer ebenfalls bei ihrem Be schlüsse stehen geblieben, und die Deputation erlaubt sich nun, vorzuschlagen, hier nachzugeben und der zweiten Kammer bei zutreten, besonders aus dem Grunde, nxil, wenn auch dadurch die Ausnahme etwas erweitert wird, durch die Bestimmung,
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