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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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dation der hetreffendeu Untcrbehörden- für die Zukunft mehr Auf sicht geführt werden wird, und in dieser Hoffnung will ich mei nens Antrag zurücknehmen. , / Präsident v. G ersh o r f: Eine,Frage ist nicht zu stellen, da der Hauptbeschluß schon gefaßt und diese Angelegenheit abgethan, ist; wir gehen demnach auf den zweiten. Gegenstand der Tages ordnung, den Bericht der vierten Deputation über das Pensions-, gesuch Brade's zu Ebersbach, über. . .. , Referent Bürgermeistersottschal-d: DerBer.icht der vierten Deputation,- das Pensionsgesuch Brade's zu Ebersbach betreffend, lautet: . . In der von Karl Traugott Brade beiderStändevcrsamm- _ .. II.Mal' ... , .l . lung unterm^-^. d. I. erngererchten und der unterzeichneten Deputation zur Prüfung und Begutachtung überwiesenen Ein gabe gründet der Bittsteller sein Gesuch um Aussetzung einer son- stigest Unterstützung oder Versorgung auf folgende Momente. Petent ist, wie er anführt, nachdem er zu Ende des Jahres 1813 freiwillig in die Reihen der sächsischen Vakerlandsverthci- digcr eingetreten und bald darauf bei dem ersten Bataillon des vierten Landwehrregiments zum Fahnenjunker ernannt worden war, schon im Monat Februar 1814 aufdem Marsche in Naum burg an dekSaale an einem bösartigen Nervensieber, wozu sich noch eine Brustentzündung gesellt hat- erkrankt und in Langen salza unter ärztlicher Behandlung zurückgelassen worden. Nach' seiner Wiedergenesung ist er der Armee zwar nachgeeilt, hat aber bald eine bedeutende Verdunklung der Sehkraft, die späterhin in eine völlig? Erblindung des linken Auges übergegan gen,p>ahrgenommen,die,wie er behauptet, in Folge der vom Rhein aus mitunter pnter Entbehrung der nöthigsten Lebensmittel statt- gehabtenstarken Märsche,.welche namentlich .auf dem Rückmärsche von Niyelles nach Jusich bei Tagend Nacht gemacht werden mußten, emgetreten sei.. Diesem Unglück schreibt uun Petent.'einen weitern Unfall zu, den er darauf bei einem nächtlichen Marsche gehabt, den näm lich, daß er durch einen Sturz einen Bruchschaden sich zugezogm, welcher zwar.bei.der diesfaWgrn Untersuchung, für eine bloße Ausdehnung dsr Drüsen gehalten, seiner.Meinung nach aber falsch beurtheilt worden sei, da dieses Uebel sich in der Folge so verschlimmert habe, daß es ihm nicht nur viele Leiden.verursacht, sondern auch sogar sein Leben mit der größten Gefahr bedroht habe. -. . - , ' .' Diese Leiden, die ihm den Dienst sehr schwierig gemacht, und die'Befürchtung, daß bei fernerer Dienstleistung auch noch das rechte Auge erblinden möchte, nöthigten ihn.nun, wie er an führt,auf alle jeneAussichteN. die er gehabt, zu verzichten, und um seinen Abschied anzuhalten. Dieser wurde ihm nun auch,, wie aus einer beigebrachten Abschrift davon erhellt, unterm.,17. Mai 1815 jedoch ohne Präjudiz der Jnvasidencasse/ertheilt. Als Grund seiner Verabschiedung ist darinnen der ange geben, „weil derselbe auf dem linken Auge nicht gut flehet- in dem sich ein Fell darüber bildet." - Uebrigens findet in diesem .Abschiede die behauptete Eigen schaft, in welcher Petent gedient, Bestätigung, sowie denn auch der Dienstzeit von I Jadr 4Monaten die Bemerkung hinzuge- fügr ist, daß derselbe in dieser Zeit dem FeldzUge 1814 in den Niederlanden beigewohnt, und zur vollkvmmnen Zufriedenheit sich betragen habe. . . Um eine Pension oder sonstige Unterstützung nachzusuchen, die nach Petenrens Meinung ihm unter den angeführten Um-. ständen wohl kaum zu verweigern gewesen wäre, hat er darum um so eher unterlassen zu können und sogar zu müssen geglaubt, weil er damals kein Gesetz gekannt, nach welchem er gleichzeitig seine Ansprüche geltend zu machen gehabt, weil er überdies sich aber auchmoch fähig gehalten, durch eigenes Wirken, insbesondere durch Fortsetzung seines schon vordem Eintritt in das Militüir geführten, nicht ganz unbedeutenden Handelsgeschäftes seinen Unterhalt zu verschaffen, nicht minder seine Familienverhältniffe ihm eine hinlänglich genügendeAussicht für dieSicherheit seiner Eristenz dargeboten, und weil er es endlich für eine Gewissenssache gehalten, dem damals sv bedrängten Vaterlande zur Last zu fallen. ' Alle diese Aussichten und Hoffnungen haben sich jedoch seinem Anführen nach nicht realisirt; aus dem väterlichen Nach-, laß ward ihm Nichts zu Theil, zu den oberwähnten und andern körperlichen Leiden und Gebrechen gesellte sich im Jahre 1830 völlige Taubheit, und seine Unternehmungen für sein ferneres Fortkommen traf solches Mißgeschick, daß er genöthigt wurde, sein Handelsgeschäft aufzugeben. Seine Bewerbungen um eine Civilanstellung, seine von dem Jahre 1832 an bei dem Kriegs- ministerio zu sechs verschiedenen Malen eingebrachten Gesuche um Pension fanden keine Gewährung, und zwar letztere datum, weil er bei seiner so kurzen Dienstzeit durchaus keinen gesetzlichen Anspruch auf Militairpcnsi'on zu machen habe. Das Einzige, dessen er sich zu erfreuen gehabt, war ein Gnadengeschenk von fünf Thalcrn, welches ihm nur aus Rücksicht der vorwaltenden Umstgnde auf em im Jahre 1833 allerhöchsten Orts eingereichtes Gesuch zu Theil wurde. Da er nun auch, wie er endlich anführt, das immittelst'in Ebersbach begründete kleine Kramergeschäfr, dem bei seiner Unfä higkeit seine Ehefrau sich unterzogen und worgestanden, ebenfalls aufzugebesi genöthigt worden ist, weil seine Ehefrau durch die ihre «Subsistenz mit der größten Gefahr bedrohenden Umstände in einen solchen leidenden Zustand versetzt worden, daß sie kaum Etwas mehr zu leisten vermöge, da auch die Unterstützungen, die er bis her von Menschenfreunden genossen, theils in Folge deren Ab- ltbens theils der Ansprüche, die aus ihrer nächsten Umgebung ansie gemachtwürden, sich sehrvermindert haben undgänzlich zu erman geln drohen, und seine Noch,-wie er versichert, bis zur Verzweif lung sich gesteigert hat, so richtet er nun in seiner Eingabe an die Srandeversammlüng unter Beifügung zweier Abschriften von .Zeugnissen der Gerichten zu Wilthen und-der Localgerichtsper sonen zu Ebersbach, in denen sich über sein Verhalten auf eine sehr vortheilhafte Weise ausgesprochen wird, die Bitte: Hochdieselbe wolle sich in hochgeneigtester Berücksichti gung aller jener für ihn eben .so unglücklichen als be drängten Umstände und Verhältnisse wegen Aussetzung einer kleinen Pension oder sonstigen laufcndeNUn'terstützung oder auch Versorgung, wo er doch noch vielleicht thätig upd nützlich sein könnte, für ihn bei den betreffenden höchsten und andern Behörden verwenden. Petent gehr hierbei von der Ansicht aus, daß sein Anspruch auf eine Pension oder sonstige Unterstützung durch seine Invali dität, die ihn im Militairdienst überkommen, völlig begründet sei, indem nach seinem Dafürhalten der theilweise oder gänzliche Ver lust eines Hauptsinnes den Verlust eines bloßen Gliedes über wiege, und bei Pensionsfragen von entscheidenderem Einfluß sein müsse, als eine längere Dienstzeit, und er hält sich durch die ab fälligen Bescheidungen des Kuegsministerii deshalb prägravirt, weil dabei blos seine Dienstzeit, keineswegs aber seine Invalidität ins Auge gefaßt worden sei. — , In. gleicher W.-ise nun, wie das Knegsministerium bei der geschilderten kummervollen Lage der Sache eine andere als ab-
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