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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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satz ausstellt,die Stände seien befugt, von Allem, wasHer Uni versität gehört , auch Ncchnungsablegung zu verlangen, nm zu beurtheilen, inwieweit Zuschüsse Gelten des Staatxsnythwen- big sind, so hätte man diese auch hinsichtlich der Besteuerung als Staatsgut behandeln sollen, so wie es mit den Landesschulen Grimma und Meißen der Fall gewesen ist. Dies ist aber frei lich nicht geschehen. Man hat früher bei den Grundsätzen des neuen Grundstcuersystcms angenommen, daß die Güter der Uni versität Eigenthum einer Stiftung seien, hat sie zu besteuern beschlossen, und deshalb der Universität Entschädigung zucrkannt, und dadurch ist man zu jener Inkonsequenz gekommen. Um deswillen glaube ich, daß man dem, was die Deputation vor schlägt, wird beistimmen müssen. v. Po fern: Ich könnte mich zwar bei der Erklärung der Staatsregiemng beruhigen; da jedoch der jetzige so ehrenwerthe und hochverehrte Herr Minister nicht immer und für alle Zeiten Minister ist, und cs deshalb für das meinem Schutze anvcrtraute Kloster wohl erwünscht sein dürfte, wenn die gegebene Zusicherung mit in das Gesetz ausgenommen wird, so erlaube ich mir ein Amendement einzureichen, und übergebe es dem Herrn Präsiden ten; es lautet so: „Zugleich en die Gebäude der beiden Klöster und des Domstifts St. Petri, soweit sse zum Gottesdienst, zur Kindererziehung, zur Kran kenpflege und zur Wohnung der geistlichen Perso nendienen." Ich hoffe hiermit Alles gefaßt zu haben. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer die sen Antrag unterstützt? — Er erlangt zahlreiche Untex- stützung. Prinz Johann: Ich gestehe, cs freut mich, daß der An trag gestellt porden ist, wenigstens in B^zug aus die Klöster finde ich ihn ganz angemessen, da die Klöstex unter den Stiftungen nicht mit getroffen sind. Referent Freiherr v. Friesen: Daß die Kirchen und kirch lichen Gebäude des Domstifts öffentliche Gebäude sind, möchte wohl nicht zu bezweifeln sein, daher diese schon mit zum vierten Satze gehören; aber die Wohnungen der geistlichen Personen in den Klöstern sind noch nicht getroffen. v. Po fern: Allerdings die bei den Klöstern angestellten Geistlichen und die Klosterjungfrauen. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Sie sehen, in wel che Zweifel man kommt, wenn man der Fassung unter Punkt 4 noch Anderes asstmiliren will. Mir scheint es zweckmäßig, wenn man es bei Punkt 4 läßt, wie er gefaßt ist; denn Alles, was der Herr Antragsteller wünscht, wird damit getroffen. v. Posern: Ich bin wirklich in Verlegenheit, ich sollte auch meinen, es verstehe sich natürlich von selbst, und könne gar keinem Zweifel unterliegen, daß die Klöster mit darunter begrif fen sind; da aber mehre Mitglieder der Deputation glauben, haß sie nicht mit darunter getroffen wären, und in Betracht der be trübenden Erfahrungen, die ich in ähnlicher Hinsicht bereits ge macht habe, muß ich denn doch wünschen, daß eine ausdrückliche Zusicherung hierüber in das Gesetz ausgenommen wird. Bürgermeister Schill: Sie werden,allerdings durch die Paragraphe getroffen, und daher Herr Staatsministex erklärt hat, daß niemals in diese Räume Militair gelegt werde, so wird sich wohl der geehrte Sprecher dabei beruhigen. .v, Polenz: Ich habe schon erklärt, daß ich glaube, eS werde in §. 3 das mehrmals auSgedrückt, was wir wollen, aber unbezweifelt ist es noch besser, wenn man mit klaren Worten dar stellt, was man haben will, und das ist allerdings durch das Amendement des Herrn v. Posern vollkommen erreicht worden. v. Posern: Ich habe einen ähnlichen Fall gehabt, bei dem durch Gesetz ausgesprochenen Verbote, daß in der Ablösung des geistlichenDecems nichtweiter fortgefahren werden sollend auch hinsichtlich der bereits stattgefundenen Ablösungen den Decem- berechtigten dafür eine Entschädigung aus der Staatscaffe ge währt werden soll, da habe ich auch gefragt: ob die Klöster, wenn sie den Decem nicht als Gutsherrschaft bekommen, mit darunter begriffen und resp. eine Entschädigung dafür erhalten würden, und mich, als ich eine zufriedenstellende Antwort deshalb pri vatim erhielt, dabei beruhigt. Die Klöster haben aber keine Entschädigung bekommen. Prinz Johann: Sollte es nicht gut sein, wenn nach den Worten: „zu den öffentlichen milden Stiftungen" noch das Wort: „Klöster" eingeschaltet würde? Dann würde jeder Zweifel schwinden, wenn nur einiger Zweifel könnte sein, ob die Klöster mit zu den milden Stiftungen gehören. Präsident v.Gersdorf: Würde das Se. Königl. Hoheit als Amendement aufstellen? Prinz Zohann: Ich bitte, es als solches zu betrachten, nämlich nach dem Worte: „ Stiftungen 7 noch «nzuschalten: „zuhen Klöstern". , , . Präsident v. Gersdorf: Unterstützt die Kammer dies Amendement? Referent Freiherr v. Friesen: Ich erlaube mir über beide Amendements noch Etwas zu äußern. Präsident v. Gersdorf: Ich weiß nicht genau, ob das Amendement unterstützt ist. Die Hälfte der Mitglieder schien es nicht zu sein.' Ich halte es nicht für unterstützt. NeferentFreiherrv. Friesen: Das Amendement des Herrn v. Posern lautet: „Jnglcichen die Gebäude der beiden Klöster und des Domstifts St. Petri, soweit sie zum Gottesdienst, zur Kindererziehung, zur Krankenpflege und zur Wohnung der geist lichen Personen dienen." Ich theile dieses Amendement in zwei Lheile. Was den ersten Satz anlangt, welcher von den Gebäu, den handelt, welche zur Kindererziehung und zur Krankenpflege dienen, so halte ich dafür, daß dieser Kheil schon im vierten Satze, welcher von öffentlichen Gebäuden und Anstalten handelt, enthal ten ist. Also diesen ersten Theil halte ich für überflüssig. Was aber den zweiten Kheil anlangt, und zwar die Wohnungen der geistlichen Personen, den finde ich durch das Gesetz nicht getroffen, und ich glaube, wenn man diesen eine Befreiung zugestehen will, so würde noch ein Zusatz nöthig sein. Ich frage daher den Herrn Antragsteller, ob er damit einverstanden sein würde, daß man zum fünften Satze einen Zusatz mache. Der fünfte Satz lautet:
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