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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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„Me Gebäude und Grundstücke der Kirchen-, Pfarr- und Schullehne." Man würde nun dazu setzen können: „ inglei - chen die zur 'Wohnung der geistlichen Personen in denoberlausitzer Klösterndienenden Gebäude!" v. Po fern: Ich habe Nichts dagegen und würde bitten,' -daß die Äeputation diesen Antrag zu dem ihrigen mache. (Die Deputationsmitglieder erklären sich dafür.) Referent Freiherr v. Friesen: Bei den Kirchen-, Pfarr- ' und Schullehnen istzwischeN den protestantischenuyd katholischen kein Unterschied zu machen, das Domstift St> Petri zu Budissin gehört also hierher ebenso gut. v.Pofern: Zum Domstift gehören nicht allein die älteren Domherren, sondern auch viele junge Geistliche, welche innerhalb des domstiftlichen Bezirks wohnen, theils sind sie Vicare der älte ren geistlichen Herren, theils werden mit ihnen die katholischen Pfarrämter in der Provinz besetzt,^und es dürfte auch hier nicht angemessen erscheinen, diese geistlichen Wohnungen mit Einquar tierung zu belegen. Referent Freiherr v. Friesen: Dann ist cS ein öffentliches Gebäude, welches zur Erziehung dient, ein Seminarium. König!. Commiffar Richter: Bei der Entwerfung des Gesetzes ist kein Zweifel gewesen, daß die Klöster unter die öffent lichen milden Stiftungen zu rechnen sind, und man würde auch unbedenklich bei der Ausführung des Gesetzes diese Ansicht festhal ten, und bei der Katasträtion die eigentlichen Klostergebäude nicht in Aufrechnung haben bringen lassen. Sollte diese Erklärung dem Bedenken Genüge leisten, so könnte vielleicht jeder anderwcite Antrag in Wegfall kommen. Sollten sich noch in besonderen Gebäuden Wohnungen der Geistlichen befinden, so würde sich in Beziehung auf diese, wie auch schon der Herr Referent bemerkt hat, das Bedenken des geehrten Sprechers durch Satz 5 er ledigen. v. Po fern: Wenn ich bei dieser Gelegenheit etwas schwan kend war, so möge es Entschuldigung finden in den bitteren ^Erfahrungen, welche die katholischen Stifterin mancher Hinsicht gemacht, andererseits darin, daß die Zeit zur Prüfung dieses Ge setzes und des Deputationsgutachtens bei dem Drange der Ge schäfte für mich so kurz war, weshalb ich mit' einstimme in die Anfangs der Debatte erhobenen Klagen. Zur Sache selbst übergehend, will ich—in Betrachter Erkärung deskönigl. Herrn Commissars, und in Betracht, daß der Schluß des Landtags es nicht wünschenswerth macht, eine neue Differenz mit der zweiten Kammer herbeizuführen, hauptsächlich abeHin Erwägung der Gefahr, daß am Ende jenseits mein Antrag abgeworsen werden könnte, — im Vertrauen auf die Erklärung und ausdrückliche Zusicherung der hohen Staatsregierung, daß sie meinen Antrag in die Ausführungsverordnung aufnehmen will, zur Zeit meinen Antrag zurücknehmen. Staatsminister v.Nvstitz-Wallwitz: Das finde ich ganz unbedenklich. Fürst v. Schönburg: Ich habe zu bemerken, daß zwar der Forenser in einer spätem §. gedacht wird, es wäre aber doch wohl gut, wenn man sie schon in dieser §. mit ausnehmen wollte, denn I. öS. sie kommen ansonst dabei am schlechtesten weg, indem sie keine Wohnung haben und doch Militäir aufnehmen sollen ; nun soll ihnen zwar nachgelassen werden, durch ein gewisses Geldäquiva lent sich der Pflicht zu entledigen, aber dadurch werden sie noch härter getroffen. Ich wünschte indessen darüber die Meinung des Herrn Referenten zu vernehmen, bevor ich deshalb einen An trag stelle. Referent Freiherr v. Friesen: Se, Durchlaucht beantra gen also eine gänzliche Befreiung der Forenser von Militair- leistungen. Fürst v. Schönburg: Ein Antrag ist es noch nicht, ich wollte blos die Meinung darüber hören. Referent Freiherr v. Friesen: Eine gänzliche Freilassung der Forenser würde bedenklich sein, theils weil sie zu sehr gegen den Hauptgrundsatz des Gesetzes verstoßen würde, daß die Mili- tairleistungen auf dem Grundbesitze haften, theils aber auch des wegen, weil durch den Verkauf einzelner Grundstücke an Foren ser man den Grundbesitz der Einwohner eines Ortes immer mehr schwächen würde und die Stammgüter am Ende eine Last erhalten würden, die sie gar nickt mehr tragen könnten. Fürst v. Schönburg: Ich glaube, daß sich das zwischen den verschiedenen Gemeinden ausgleichen würde. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Forensergruttd- stücke kommen am meisten vor in der Nähe von Städten, die von den benachbarten Grundstücken erkauft werden, auch bei grö- ßern Rittergütern, wo von den Waldungen Stücken abgetrennt worden sind. Referent Freiherr v. Friesen: Der erste Gegenstand der Abstimmung würde Punkt 1 sein. Prinz Johann: Man könnte wohl nUn nach der Erklä rung des Herrn StaatsminksterS den Antrag wegen der Klöster fallen lassen. Präsident v. Gersdorf: Es soll sub 1 in dem dritten Sätze Ungeschälten werden: „die Den Leiden Landesschulen Grimma und Meißen gehörigen Gebäude und Grundstücke". Ich frage: ob die Kammer diese Worte bei I unter 3 Ungeschälten wissen will?—Einstimmig Ja. Referent Freiherr v. Friesen: Der zweite Gegenstand ist nur eine Veränderung.. 'Präsident v. Gersdorf: Zweitens schien es in dem Satze 5ub 2 deutlicher, wenn gesagt würde: „Die im Eigenthum des Staates befindlichen, oder in dasselbe übergehenden Gebäude und Grundstücke, auch wenn sie mit Steuereinheiten belegt sind, auf die u. s. w." Ich frage: vb man mit dieser Veränderung übereinstimmt? — Einstimmig Ja. Referent Freiherr v. Friesen: 8ub 3 hat Man den ganzen Satz in Wegfall zu bringen gewünscht, nämlich: „Die imEigen- thume ganzer Gemeinden sich befindenden Gebäude und Grund stücke". Präsident v. G ersd o rf: Jch srage: ob' die Kammer da mit einverstanden ist? — Gegen 5 Stimmen erklärt die Kam mer ihre Uebereinstimmung. 4
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