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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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'kann wohl unmöglich so wichtig sein , daß sich die Ständever- sammlung noch jetzt damit beschäftigen müßte. Präsident v. Gersdorf: Es kommt darauf an, was die Kammer entscheiden wird, und ich stelle daher die Frage:, Wol len Sie diese Sache zurücklegen? — EinstimmigIa. 7. (Nr. 555.) Protokollextract der zweiten Kammer vom ssA August 1843, den Gesetzentwurf wegen Befreiung der.über 20 Bogen starken Druckschriften von der Censur betreffend. Präsident v. GerSdorf: Ist bereits an den Herrn Refe renten in der Sache abgegeben worden. 8. (Nr. 556) Dergleichen vom 15. August 1843, den Gesetzentwurf über Einführung des neuen Grundsteuersystems betreffend. Präsident v. Gersdorf: Ist an die zweite Deputation abzugeben. ' 9. (Nr:'557.) Bericht der zweiten Deputation über das allerhöchste Decket, die Vergleichung der Abschätzung zwischen . Stadt und Land betreffend. . . Präsidentv. Gersdorf: Wird heute gedruckt, ündmor- gen früh auf die Lirgesordnung kommen. : 1V. (Nr. 558.) Dergleichen über die Petition der confir- mirten Kirchner und Organisten mehrer Orte, Weiße und Ge nossen, um Aufnahme in die allgemeine Schullehrerwittwcn- und Waiftncasse. Präsident v. Gersdorf: Soll nicht gedruckt werden, dürfte aber ebenfalls auf die morgende Tagesordnung kommen. 11, (Nr. 559.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 14. August 1843, das allerhöchste Decret über den Schutz des literarischen Eigenthums betreffend. Präsident v. Gersdorf: Ist auf jeden Fall, an die erste Deputation abzugeben. Das Decret ist vom 12. d. M. batikt und an die zweite Kammer gelangt, es gehört sich , daß der In halt bekannt gemacht wird, weshalb ich dasselbe vorlesen werde. (Dies geschieht. S. das allerhöchste Decret in Nr. 124 der Mittheilungen der zweiten Kammer, S. 3101 fl.) Jetzt ersuche ich den Herrn v. Welck, uns die Schrift vorzutragen, von der vorhin die Rede war. Referent Freiherr v. Welck: Die ständische Schrift auf das. allerhöchste Decret vom 30. März 1843, die Ablösungen, Ge- meinheitstheilungen und die Zusammenlegung, der Grundstücke betreffend, ist von der Deputation der jenseitigen Kammer ab-, gefaßt worden; der Inhalt ist ganz übereinstimmend mit den Beschlüssen der ersten und zweiten Kammer, i (Referent trägt diese Schrift vor.). Referent Freiherr v. Welck: Diese Schrift ist von der jen seitigen Kammer gemhmigt worden. ,, Präsident v. Gersdorf: Wenn sie die diesseitige Kammer auch genehmigt, so kann die Schrift nunmehr abgehen. — Ich ersuche nunmehr den Herrn Domherrn v. GüNther, uns die vor hin erwähnten Schriften vorzutragen. Referent Domherr 0. Günther trägt nun die ständische Schrift, den Gesetzentwurf über die Vertretung der Schulge meinden betreffend, welche von der zweiten Kammer abgefaßr worden ist, vor. Dann äußert er: Es ist diese Schrift den von beiden Kammern gefaßten Beschlüssen allenthalben gemäß und von der jenseit gen Kammer angenommen worden. Präsident y. Gersdorf: Es würde also die Schrift, in sofern sie auch Ihre Genehmigung erhält, nunmehr abgehen können. - Referent Domherr v. Günther: Die ständische Schrift über die beräthenen Paragraphen des Gesetzentwurfes überden Schuldarrest ist von der diesseitigen Deputation entworfen; ich habe auch mit dem jenseitigen Referenten Rücksprache genommen, und derselbe war mit deren Inhalte einverstanden; jedoch wird die Schrift noch die Zustimmung der zweiten Kammer erhalten müssen, insofern sie nämlich zuvörderst die Ihrige erhält. (Die Schrift wird vorgetragen,) Prinz Johann: Da bei dem jetzigen Geschäftsdrange es unmöglich ist, dieständischen Schristenin den Deputationen durch zugehen, so erlaube ich mir gegenwärtig eine Bemerkung. Es be trifft dieselbe die Paragraph«, wo die verbesserten Vermögensum stände der Schuldner vorkommen. Hier hatte der Herr Referent das Wort „Beweis" gebraucht, und ich bitte ihn, dieses Wort in „Nachweis" zu verwandeln, weil gegen das Wort „Beweis" sich leicht Bedenken erheben könnten. . Referent Domherr v.Günther: Mt dieser Veränderung bin ich ganz einverstanden. Präsident v. Gersdorf: Wenn die Kammer die Schuft genehmigt, so wird sie abgehen können. Referent Domherr v. Günther: Die ständische Schrift über das Gesetz, die Vertretung der evangelisch-lutherischen Kir chengemeinden in Rechtsstreitigkeiten betreffend, ist diesseits abge faßt.. (Der Referent trägt sie vor.) . ' Präsidenty. Gersdorf: findet auch diese Schrift Ihre Genehmigung? —Einstimmig Ja- Präsident v. Gersdorf: Sie wird, nun noch an die zweite Kammer abgegeben werden. Referent Domherr 0. Günther: Beide zuletzt vorge lesene Schriften werden noch an die zweite Kammer abgehen müssen. Präsident v. Gersdorf: Ich selbst habe noch in Bezug auf Nr. 547, welche an die dritte Deputation Ihrer Kammer verwiesen worden ist, Etwas zu erwähnen. Es betrifft, die von der zweiten Kammer beräthenen Petitionen inBezug auf die Er greifung wirksamer Maßregeln gegen die Stockung der Industrie und gegen die Verbreitung des Npthstandcs. 'D'e berichter stattende jenseitige Deputation hatte eisten Vorschlag att die zweite Kammer gebracht, welcher auch in der Folge Annahme fand, wogegen man auf die weiter gestellten Anträge nicht weiter einzugehen sich bewogen fand. Dec Antrag der jenseitigen De putation in der Sitzung vom 22. Juli dieses Jahres ging darauf: „die zuversichtliche Erwartung auszusprechen, daß die hohe Staatsregierung auch ferner ihre Aufmerksamkeit auf Handel und Industrie rich ten und ihre Verbindung mit dem Zollvereine zu diesem Zwecke benutzen werde." Wenn wirnun
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