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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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noch ein rechtlicher Anspruch, der einen bedeutenden Gegenstand umfaßt und dessen Entscheidung abzuwarten ist. Halle in die sem Fonds das Ministerium die Mittel, ausreichende Unterstü tzung zu gewähren, so würde es dies unaufgefordert gethan haben; denn es erkennt das dringende Bedürfniß vollkommen an. Dazu reicht der Fonds, der im Ganzen etwa 1800 Lhlr. jährlich beträgt, nicht aus, weil noch eine ganze Menge andere Fälle des Bedürf nisses bei Schullehrern mir höherer Besoldung vorhanden sind. Ich mache aufmerksam auf die Unterstützung in Krankheitsfällen. Es kommen Fälle vor., wo ein Schullehrer nicht im Stande ist, sein Amt zu versehen, auch bei einer Besoldung von 180 Lhlr. oder 200 Lhlr. kann der Schullehrer nicht den Bicar bezahlen. Dann tritt auch eine Unterstützung zu Badereisen bisweilen ein. Alle diese Bedürfnisse find aus diesem Fonds zu bestreiten, und er reicht nicht aus, um dem Nothstande. vollständig abzuhelfen. Freiherr v. Friesen: Was den ersten Antrag anlangt, so scheint er mir nicht mit dem Gesetze in Einklang zu stehen. Nach dem G setze soll das Minimum der Gehalte der Schullehrer be stehen in 120 Lhalern oder 200 Lhalern, je nachdem sie einen Kirchendienst, haben, öder nicht. Die erste Quelle der Schul lehrergehalte ist allemal das Schulgeld; außerdem finden noch Accidenzien und Fixa für f ühcre Accidenzien, vielleicht auch ge wisse Bezüge aus dem Kirchenärar statt; allemal aber ist das Schulgeld die erste Quelle des bestimmten Gehaltes, und was daran fehlt, hat die Gemeinde zuzulegen und deshalb eine Schul- caffe zu b,ilden. Also in diesem Falle kann der Fall gar nicht cintreten, 'daß die Staatskasse Etwas zu leisten hätte. Die 120 Lhlr. oder 20Ü Lhlr. müssen aus der Schu'casse bezahlt, Mithin in Ermangelung anderer ZUstüfse m subsiälum von der Gemeinde aufgebracht werden. ' In'diesem Falle scheint mit der Antrag daher gar nicht nothwenM, und es wird nicht nölhig sein, daß, der Staat zur Erfüllung der 120 oder 206 Thaler Etwas beitrage. Dafür, daß man die bestimmten Gehalte von 120 oder 200 Thalern noch gesetzlich erhöhen möchte, könnte ich nicht stimmen, da das Gesetz erst vor Kurzem gegeben worden, und es bed.nklich ist, so bald ein gegebenes Gesetz wieder zu ändern. Ich finde auch den,zweiten Antrag, die hohe Staatsregierung zu er suchen, wenn auch'diese Gehalte nicht hinreichend wären, Etwas zuznlegen, nicht für nothwendig, weil die hohe Staatsrcgierüng dies auch ohne einen besondern Antrag der Stände thun kann. Es sind der höhen Stäatsregierung bestimmte Dispositionsquanta bewilligt im Budjet; es hängt also ganz von ihrem Ermessen ab, ob sie zu den 120 oder rssp. 200 Thalern noch eine Zulage ge währen will. Ich müßte mich deshalb schon gegen, den Antrag erklären, weil daraus eine Erhöhung des Ansatzes im'Budjet fol gen würde. Noch will ich bemerken, wenn ich gleich nicht be haupten will, daß die Gehalte von 120 und 200 Thalern sehr reichlich sind, und wenn ich gern zugcben w'll, daß eine Erhöhung derselben wünschenswerth scheinen kann, daß die Schullehrer jetzt befs-r gestellt sind, als frühir, weil sie keine Reste am Schulgeld: mehr einzubüßen haben. Wenn früher Reste am Schrlgelve zurückbl'eben, so mußten sie dieselben silbst verlieren, während sie jetzt ihren G.halt aus der Sch llcasse voll und in regelmäßigen Raten erhalten Müssen. Ferner, wenn früher ein Erlaß noth wendig wurde wegen Armuth, so war der Schullehrer, obgleich auch früher die Armencaffe das Schulgeld für arme Kinder über tragen sollte, genöihigt, diesen Erlaß zu bewilligen und schwin den zu lassen. Auch dieser Fall kann nicht mehr eintreten, denn für alle armen Kinder wird das Schulgeld aus der Armenkasse zur Schulcafse bezahlt; der Schullehrer soll den Gehalt, den ihm das Gesetz zuspricht, aus derselben ungekürzt erhalten. Ich glaube also, daß man die Lage der Schullehrer im Ganzen nicht für so schlecht halten kann, als sie geschildert worden ist, wenig stens muß ich mich gegen beide Anträge, so wie sie gestellt sind, erklären. Bürgermeister Wehner: Ich gebe meinem geehrten Herrn Nachbar das zu, daß die Schullehrer sich jetzt besser stehen, als sonst, ich gebe auch zu, daß die Besoldung der Schullehrer aus dem Mittel der Gemeinde aufzubringen ist, aber ich kann nicht zugebcn, daß dadurch der Noth der Schullehrer abgcholfen wor den ist, und daß die Mittel dazu, ausreichen. Wenn ich mir ei nen Schullehrer denke, besonders einen verheirathcten, denn un- verheirathet kann der Schullehrer kaum auf dem Dorfe bleiben, denn er muß doch irgend Jemanden um sich haben, der für ihn sorgt, und wenn er Familie hat, so kann ich mir recht leicht den ken, daß er mit 120 Thalern nicht aut-kommt, er mag sein wie i;nd wo er will. Es gibt aber auch Gemeinden, die nicht in dem Zustande sind, das, was supplirt werden soll, zu ersetzen; der Fälle sind zu viele im Gebirge, daß ich mich nicht auf einzelne Beispiele einzulassen brauche. Meine Ueberzeugung ist, daß wir für die Schullehrer Etwas thun müssen. Unter diesen Um ständen kann ich mich für das erklären, was in der zweiten Kam mer für die Schullehrer beschlossen worden ist, denn die Einwen dungen, die etwa dagegen/zu machen sind, sind nicht so überwie gend. Es ist gesagt worben, es würde daraus eine Belastung für das Budjet hervorgehen. Vor der Hand sprechen wir aber blos von dieser F'nanzperivde, und der Herr Staatsminister hat auch erklärt, daß die Mittel zu diesem Zwecke ausreichen würden. Also in dieser Beziehung habe ich keinen Zweifel, daß wir dem Anträge beitreten können, ohne das Budjet zu belasten, und cs wild wohl eine Zubuße nicht nöthig sein; es ist zwar möglich, allein wenn es dieNoth erheischt, darf man sie wohl nicht scheuen. Däs Communalprincip läßt sich nicht andern. Ich muß bemer-' ken, daß cs sehr viele Gemeinden gibt, die das, was das Gesetz ausspricht, nicht aufzubringen im Stande sind. Ich muß mich daher für die Anträge der zweiten Kammer verwenden. v. Großmann: Es ist mit großem Danke anzuerkcnnen, was durch das Volksschulgcsetz vom Jahre 1835 zur Verbesse rung der Lage der Vclksschullehrer im Ganzen geschehen ist; allein dieses Gesetz ist mehr dem Schulwesen im Ganzen zu Gute gegangen, als den Schullehrern. Es ist durch das Schulgesetz ein größeres Interesse bei den Gemeinden erweckt worden, in dem die Schul ' zu einer Communalanstalt geworden ist, und der Bew is davon ist, daß durch die Communen entweder ganz neue Schulhäuser gebaut, oder die vorhandenen mit großen Kosten r.pan'rt Unq erwcit.rt und beffcr'eingerichtet worden sind. Das
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