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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsident v. Gersdorf: Auf die angenommenen Anträge stelle ich nun die Frage: oh sie bei Namensaufruf, noch hestgtigt werden wollen? — Nach erfolgtem Abtreten der, anwesenden Staatsnnmster und königlichen Eommissarien antworten mit Secretairv. Biedermann, Secret. Bürgerin. Nittersiädt, v. Nostitz, Domherr ü. Günther, D. v. Ammon, v. Aedtwitz, Bürgermeister H übler, v. Watzdorf, Bürgermeister Gottschald, Bürgermeister Starte, v. Posern, Graf Hohenthal-Püchau, V.Minckwitz, Ja: v. Thielau, Graf Vitzthum, v. Welck, Meinhold, Pflügt, v. Schbnfels, v.Metzsch, Bürgermeister W e h n e r, o. Lüttichau, v. Crusius, v. Heynitz, Präsident v. Gersdorf. Nein: Vicepräsident v. Carlowitz, Prinz Johann, Graf Einsiedel, Fürst v. Schdnburg, Bürgermeister Bernhard!, Bürgermeister Schill, v. Hartitzsch, v. Schbnberg (Purschenstein), Bürgermeister v. Gross, Freiherr v. Friesen, ».Schönberg (Libran). Nachdem die Staatsnnmster wieder eingetreten waren, äu ßerte der Präsident v. Gersdorf: Es haben 2ö Mitglieder bejaht unh II verneint. — Es wird nun der mündliche Vortrag übe^ nichts Petitionen, die Jagdbefugnisse betreffend, erstattet werden. Graf Hohenthal(Püchau): Ich bitte, bei dieser Krage das Wort nach dem Referenten mir zu geben. v. Posern: Ich bitte auch um das Wort. . Referent Bürgermeister Nitterstädfr Es sind nach und nach bei der zweiten Kammer 2V Petitionen eingegangen, welche sämmtlich die Iagdhefugrstsse betreffen. Der größte Theil von diesen Petitionen war zugleich an hie erste Kammer gerichtet, je doch gewöhnlich mit dem Hinzufügen: „zuerst an die zweite Kammer", und daher sind sie sämmtlich in der zweiten Kammer zuerst berathen, worden. Sie sprechen nun allerdings sehr ver schiedene Wünsche aus, kommen aber doch im Ganzen über unge fähr 6 Anträge allenthalben überein. Nämlich der erste ist ge richtet auf vollen Ersatz des Schadens von Rehen, Hasen u.s.w. an Baumen, in Wäldern und Gärten; der zweite aufBerminde- rung des Wildstandes; ein dritter auf möglichst einfaches, unkost spieliges Verfahren bei Ermittelung der Schäden; ein vierter dar auf, das Wild auf die wirksamste Weise mit scharfgeladenen Pi stolen abwehren zu dürfen; ein fünfter auf Schutz gegen aus fremder Jagdgerechtigkeit hervorgehende Beeinträchtigung des Eigenthums durch das Wild, was auf größere Nreibjagden sich bezieht, wo es allerdings vorgekommen sein mag, daß den Be sitzern der Grundstücke unnöthiger Schaden zugefügt worden ist; und sechstens aufAblö sung des Jagdbefugnifses auf einseitige Pro vokation. Bei der zweiten Kammer ist über alle diese Petitionen ausführlicher Bericht erstattet worden, und in Folge derselben hat sich die jenseitige Deputation zur Stellung verschiedener Anträge veranlaßt gefunden. Allein bei her Berathung in der Kammer hat man nach einigen vorläufigen Discussionen sich entschlossen, auf die einzelnen in den Petitionen erwähnten Punkte nicht ein zugehen, sondern nur in kürzester Weise die sämmtlichen Petitio nen an die hohe Staatsregierung abzugeben. Der diesfallsige Antrag ist dort von dem Abg. v. d. Planitz gestellt worden, und lautet so: „die sämmtlichen Petitionen der hohen Staatsregierung zur nähern Prüfung zu überge ben und dieselbe zu ersuchen, insofern die Wahr heit der in denselben angegebenen Uebelstände sich als begründet darstellen sollte, der nächsten Ständeversammlung ein Gesetz zu deren Abhülfe vorzulegen." Dieser Antrag ist auch von der jenseitkgenKammer gegen 10 Stimmen angenommen worden. Es ist aber dann noch einer hinzugekommen, von dem Herrn Abg. Zische gestellt, und dahin lautend: im Verwaltun gswege die geeigne ten Mittel zu deren Beseitigung zu ergreifen", und dieser ist noch nach den Worten eingeschaltet worden: „ge gründet erweisen sollte." Dieser Antrag hat schon in der jensei tigen Kammer verschiedene Widersprüche erfahren, indem man angenommen hat, daß dergleichen Maßregeln wohl nicht aufdem Wege der Verwaltung in Ausführung gebracht werden könnten, da man sogar in rechtlicher Beziehung über die Grundsätze, welche dabei zu verfolgen, noch sehr streitig sei. Indessen ist der Antrag mit 37 gegen 27 Stimmen doch noch angenommen worden. Die diesseitige dritte Deputation, welche mit Begutachtung der Sache beauftragt worden ist, hat sich in zwei Ansichten ohne Weiteres vereinigt, nämlich, daß auf keine Weise rathsam sein würde, jetzt in Bezug auf die Frage, welche Wildschäden zur Vergütung sich eignen, schon wieder eine gesetzliche Vorschrift zu geben, nachdem eine solche erst im Jahre 1841 als Entscheidung einer bis dahitt streitigen Rechtsfrage gegeben wyrden ist, und ein zweiter Punkt, wo man sich vereinigte, war der, daß der zuletzt erwähnte Antrag der zweiten Kammer ebenfalls, wie schon dort von einigen Stim men erwähnt worden war, nicht annehmbar erscheine. In dem Punkte, welcher den Hauptantrag betrifft, den die zweite Kam mer angenommen hat, haben sich die Ansichten der Deputations- Mitglieder nicht ganz vereinigen können, indem die Mehrheit der Deputarion bei der Ansicht fest blieb, daß man, da wohl Voraus zusehen sei, cs werde auf alle die gestellten Anträge nicht einzuge hen sein, dieselben ohne Weiteres auf sich beruhen fassen wolle, indem, wenn man sie an die hohe Staatsregicrung abgebe, für diese muthmaßlich nur Verlegenheit entstehen würde, was sie hieraufthun sollte. Hingegen die Minderheit der Deputation ist der Ansicht, daß in dem erwähnten Punkte doch der zweiten Kam mer beizutreten sei, und zwar, wie schon erwähnt, nicht etwa darum, weil diese Minderheit der Deputation annahm, daß die sen Petitionen zu entsprechen sein werde, indem sie ebenfalls der Ansicht ist, daß vielleicht nur Weniges, vielleicht nach genauer Prüfung auch Nich ts zu gewähren sein könnte. Sie wünschte
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