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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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— Noch Wetter zu gehen, werde ich stets widerrathen, weildurch solch« Bestimmungen daö Jagdrecht vollends aufhören würde, ei» Recht zu sein, vielmehr in eine oft unerträgliche Last verwan delt, sonach, wenn auch indirect, ein verletzender Eingriff kn das Eigenthumsrecht, eine Verletzung der §. 26 der Verfassungsur- kunde herbeigeführt werdest würde-— Ein Kheil der Petenten, so wird man mir einhalten, geht ja in seinen Anträgen gar nicht so weit, sie beantragen nur Ablö sung der Jagdgerechtigkeit gegen Entschädigung. Hierzu er laube ich mir noch folgende Bemerkungen. Durch eine solche Ablösung würden die Klagen über Wildschäden nur in sehr sel tenen Fällen beseitigt werden, denn man trägt dadurch nur das Recht auf einen Andern über, man nimmt es dem zeither Be rechtigten, also gewöhnlich dem Rittergutsbesitzer, und gibt es einem Andern, den Gemeinden. — Immer aber erscheint eine Uebertragung des Jagdrechts in viele-Hände als eine für die Ruhr und Sicherheit gefährliche Maßregel. Endlich erscheint eine solche Ablösung , solange es noch andere Mittel gibt, wo durch man gegründeten Klagen über Wildschaden abzuhelfen im Stande ist, als eine unnöthige und ungerechte Maßregel, als ein unnöthiger und unmotivirter Eingriff in das Eigenthumsrecht, mithin als ein willkürliches Ueberschreiten der §. 31 der Verfas sungsurkunde, nach welcher eine Expropriation nur zu dringen den Staatszwecken veranlaßt und gesetzlich bestätigt werden soll. — Ich werde also für das Gutachten der Majorität unserer Deputation und gegen die Minorität in der Deputation stimmen, weil ich deren Antrag theils für unzweckmäßig halte, weil er bei den Petenten nur eitle Hoffnungen erweckt, die sie bei der jetzigen Lage der Sache nie erfüllt sehen werden, die Negierung in Ver legenheit setzt, und. am Ende gar zur administrativen Erwägung führt, die ich nicht liebe und deren cs nicht bedarf, sobald das Gesetz, wie es hier der Fall, sich so deutlich aussprkcht; — theils' weil ich diesen Antrag für ganz unausführbar halte. Die Re gierung soll Nämlich untersuchen, ob die Klagen gegründet sind, allein vergessen wir doch nicht, daß der Zustand, den die Peten-, ten geschildert, Nicht mehr da ist, eine Untersuchung dieses Zu standes daher nicht mehr möglich ist. Hierzu kommt, meine Herren, daß das ungewöhnlich trockene, unfruchtbare, wohl Jedem bange machende Jahr, welches auch auf diese uns vorliegenden Klagenvon großem Einflüsse war, glücklicherweise und Gott sei Dank! vorüber ist. In solchen Jahren fühlt sich auch der sonst hierin billig Denkende gedrängt, Klagen und Beschwerden über Dinge zu erheben, die er sonst im Ueberflusse nicht beachtet und gar nicht bemerkt, und mit Mißgunst jeden Halm zu beach ten, der seinem hungernden Vieh von dem in solchen Jahren ebenfalls auch mehr als sonst in die wenigen noch grünenden Feldfrüchte und Feldmarken eindringenden Wild entzogen wird, wo freilich auch auf Rechnung des Wildes das geschoben wird, was Mause und die den Hirten dann mehr als sonst ungehor samen Ziegen, Kühe und Schafe gethan haben. Ich habe der gleichen Felder gesehen, ich kann versichern, daß Mause, Rat ten, Hamster, Ziegen, Kühe, Schafe und nur wenige Rehe und Hasen in dergleichen Krautfelder eingedrungen waren, und 1.87. dennoch wurde Alles auf Rechnung des Wildes geschobtn, was" indtr Hauptsache die unzähligen Mäuse und Vie zähmen Thiere gethan hatten. — So kam denn aüf Rechnung der Rehe, denn nur diese sollten es'natürlich gewesen sein, weil j'a hinsichtlich der Hasen kein Anspruch auf Ersatz gilt, eine Mgeheure Summe, auf ein Reh mehr, als viele Rehe'wtrlh sind. — In dieser Bezie hung ließe sich überhaupt so Manches gegen die Mangelhaftigkeit, Parteilichkeit und die UebertreibuNgen bei dem Abschätzungsver fahren, besonders bei den Staatsrevl'eren, sagen; ich hoffe, es wird dieAbhülfe durchVerordnung möglich sein. Ware einMitglied des betreffenden Ministern jetzt hier zugegen, wahrscheinlich sind sie in der zweiten Kammer zu sehr beschäftigt, so würde ich mir erlauben, die vielfachen dabei stattflndenden Mißbräuche zu er wähnen, so aber muß ich es unterlassen. Ich bedaure es aber, denn es ist in der That mehr als auffallend, wenn nicht ein Zei-> chen übertriebener Nachgiebigkeit», s.w., daß in Sachsen, bei den fiskalischen Revieren, wo man unverantwortlich fast alle jagdbaren Lhiere hat niederschießen lassen, daß dergleichen Thiere wahre Seltenheiten geworden sind, so daß die frühern Regenten Sachsens, könnten sie jetzt ihre Waldungen sehen, sich etwas stark über ein solches ^Verfahren mit königlichen Jagdrevieren wundern würden, ich sage also, es ist auffallend, daß trotz dem, bei aller Verminderung, ja fast gänzlicher Ausrottung und Vertilgung des Wildes, die Wildschäden wie ein rollender Schneeball wachsen! —Der Grund der herrschenden Beschwer desucht liegt überhaupt in Sachsen nach meiner Ueberzeugung nicht in der Zahl des Wildes, da in der That, allen andern Staaten gegenüber, unser Wildstand nur ein übermäßig mäßiger genannt werden kann, sondern der Grund liegt tiefer, die Ten denz ist ein Streben nach Jagdfreiheit, Entziehung des Jagd rechts von den bisher Berechtigten ab, und Uebertragung an die bisher Jagdleidenden. — Und nun zuletzt noch eine Bemerkung — die ich an diejenigen wenigen Jagdberechtigten im Lande richten möchte, die, schenkt man den Petitionen, namentlich aus der Umgegend von Leipzig Glauben, doch wohl vielleicht das Schonen der Hasen etwas zu weit treiben, — von den Hir schen und Rehen spreche ich natürlich nicht, denn für sie wird mehr, als es sich rechtfertigen läßt, Entschädigung gewährt. Ich hoffe nämlich und rechne darauf, daß unser heutiges Verfahren, ein Verfahren, wodurch wir ihr Recht kräftig und unbedingt schützen, diese anspvrnen wird, daß sie es freiwillig nicht zu weit trtiben, daß sie billig sind, Maß und Ziel halten, und zu gehöriger Zeit auch Etwas abschießen lassen. Sie mögen bedenken, daß wir sonst, da wir hier Vertreter, nicht blos der Jagdberechtigten, sondern des gesammten Volkes sind, da wir durch Pflicht und Eid berufen sind, allen Mißbräuchen abzuhelfen, gezwungen sein würden, der maßlosen Uebertreibung Einhalt zu thun! — Sie mögen bedenken, daß sie allein, diese sehr wertigen, — doch zur Zeit will ich glauben,, daß das hier über in einigen Petitionen Enthaltene auch nur Uebertreibung ist — also für den Fall, daß es doch solche geben sollte - dann die Ursache eines andern einzuschlagenden Verfahrens sein würden, daß auf sie allein dann die Schuld fallen würde; sie mögen be- 3
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