Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ivkrkm, daß alle unmäßige Urbertreibung der guten gerechte» Sache schadet, daß in ewilisirten Staaten der Grundsatz fest sieht, daß die Landcseultur über dem Jagdrecht stehe, und daß er in konstitutionellen,Staaten nicht gut gethan, ja gefährlich ist, für die erste Kammer solche' Verlegenheiten herbeizuführenund die Sache so dadurch auf die Spitze zu treiben! Prinz Jo ha n n: Nur ein Wort will -ich mir erlauben, um meine Abstimmung zu motiviren. Ich werde für die Minorität stimmen; ich bin kein Jagdliebhabrr, aber ebenso wenig der Jagd- , freiheit, die ich für sehr gefährlich halten -würde. Ich glaube' weder, daß es nützlich sei, Jagdfreiheit cintreten zu lassen, noch von den am vorigen Landtage angenommenen Abschätzungs grundsätzen abzuweichen. Aber die Frage stellt sich mir so dar Liegt iw der Petition etwas Wahres (ich kann es nicht beurthei- len,'inzwischen Hat-Herr v. Poser-n eingeräumt, daß in dem Ab schätzungsverfahren Mängel vorhanden sind), so ist es gut, wenn die Petition an Vie Staatsregiirüng abgegeben wird. Ist nichts Wahres daran, so wird Nichts verloren, wenn die Regierung sie durchgeht und erwägt. Wenn etwas Wahres darin liegt, so scheint mir das einzige Mittel zu sein, wenn sie erwogen wird, um dahin zu gelangen, daß die Beschwerden abgestellt werden. Wenn die Petitionen ferner auf sich beruhen bleiben, so werden sie auf künftigem Landtage wiederkommen. Ich werde daher für die Minorität stimmen. v. Metz sch: Ich erkläre mich für das Majoritätsgutach ten, indem ich auch schon in der bloßen Abgabe der Petitionen an die hohe Staatsregierung eine gewisse stillschweigende Bevor wortung Und Berücksichtigung ausgesprochen sehe, die wenigstens nicht in meinem Sinne und, wie ich voräussetzen darf- auch nicht in dem derMehrheit der ersten Kammer liegen dürfte. Wie schon bemerkt wurde , ist durch die gesetzliche Bestimmung von 1840, nach welcher der Rehschaden an Feldern vergütet werden muß, das Jagdtechtbereits sattsam beschränkt worden. Wollen wir Noch weiter gehen- wollen wir von Landtag zu Landtag mehr Concessionen Machen, so wird am Ende das Jagdrecht aufNichts reducirt. Es ist Nicht ratysam, auf Beschwerden Rücksicht zu nehmen, deren Wahrheit noch gar nicht vorliegt; es ist nicht rath- fam, bei einem erst'kürzlich erlassenen Gesetze abermals Verän derungen zu beantragen, umso mehr, als es schwer sein wird, zu ermitteln, wenn überhaupt ein übermäßiger Wildstand ein-' tritt; daß übrigens das Jagdrecht, ebenso gut wie alle andern- Rechte, unter dem Schutze der Verfassung steht, und daher nicht willkürlich daran gerüttelt werden kann, bedarf keiner Erwähnung. Nach glaube ich, Etwas nicht übergehen zu dürfen; nämlich es hat Mich sehr befremdet, auch eine Beschwerde ausdemVoigt- lande erschallen zu hören, und wenn ich nicht irre aus Netzschkau. Ich kenne den Zustand der dortigen Jagdreviere ganz genau und kann versichern, daß kein Grund vorhanden ist, dort über über mäßigen Wildstand auch nur im Geringsten zu klagen. Ich muß daher diese Beschwerde für völlig ungegründet, für un wahr erklären, und begreife nicht, wie der Beschwerdeführer es bei seinem Gewissen verantworten kann, mit einer derartigen Klage die Standeversammlüng behelligt zu haben. v. Watzdorf: Ich werde auch für die Majorität stimmen und willnicht auf die Gründe zurückgehen, welcheschon weitläufig für diese geltend gemacht sind. Ich muß aber erwähnen,-daß es mir nicht angemessen erscheint, aus den Gründen, welche die Minorität angeführt hat, für diese zu stimmen. Der Minorität hat es angemessen erschienen, die Petitionen an die hohe Staats regierung abzugeben, weil sie für wünschenswerth hält, daß einmal von Seiten der letzter» irgend eine gründliche Prüfung aller dieser Verhältnisse eintreten möchte , auf welche hin eine der nächsten Ständeversammlungen, womöglich die nächste, !eine Eröffnung darüber zu erhalten hätte. Da muß ich doch darauf Hinweisen, daß man eben diesen Gegenstand am vor« chergehendeN Landtage in reifliche Erwägung gezogen hat, daß uns eine Regierungsvorlage darüber gegeben wurde und daß es nach langen schwierigen Verhandlungen endlich ge lang , sich über diese Regierungsvorlage zu vereinigen. Es scheint mirdaher nicht angemessen, nachdem das erst am vorigen Land tage geschehen, der Negierung Veranlassung zu geben, andere Bestimmungen in den Jagdverhältnissen eintreten zu lassen. Aus diesem Grunde muß ich mich allerdings wiederholt für An nahme des Majoritätsgutachtens aussprechen. Bürgermeister Starke: Wenn ich das zweite Mitglied bin, welches zur Minorität gehört, so habe ich die Bemerkung vdrauszuschicken, daß ich keineswegs auch nur entfernt den Wunsch habe, daß das bestehende Vcrhältniß durch Ablösung oder Aufhebung des Jagdbefugniffes verändert werden möge, weil ich mir davon mehr Nachtheil als Vortheil verspreche. Al- leinder von mehren Sprechern gethancn Aeußerung, daß die Abgabe der Petitionen an die hohe Staatsregierung Etwas nicht helfen könne, kann ich doch nicht beistimmen. Mich hat wenig stens bei diesem Anträge die Ueberzeugung geleitet, daß eine sol che Abgabe nur im Interesse der Jagdberechtigten erfolgen könne; denn wenn man, meine Herren, nur einen Blick auf die Petitio nen und ihren Inhalt wirft, so wird man darin besonders die Behauptung hervorgehoben finden - daß die jetzige Gesetzgebung durchaus nicht genüge, um, daß ich diesen Ausdruck beibehalte, der Willkür der JagdberechtigtenEinhalt zu thun; diese Willkür aber wird vorzüglich auf einen übermäßigen Wildstand bezogen, durch welchen an einzelnen Orten ein wahrer Nothstand entstanden sein soll, und durch welchen wieder die Petenten sich zu ihren Be schwerden veranlaßt gefunden haben. Werden die Petitionen nun an die hohe Staatsregierung abgegeben, so gibt dieses Ver- NUlassung, durch Erkundigung sich davon zu überzeugen, ob die Angaben gegründet sind, oder nicht, und die Staatsregierung wird hierdurch am Besten in den Stand gesetzt, den Beschwer- -den vorzubeugen, oder die ungegründeten Querelen für immer zu beseitigen. Freiherr v. Friesen: Ich bin zwar auch Jagdberechtigter und Jagdliebhaber, aber das ist gewiß nicht der Grund, warum ich dem Majoritätsgutachten beistimme; die Herren von der Mi norität und die Jagdleidenden werden uns Allen gewiß nicht zu trauen, daß wir einem Unrecht oder einer Bedrückung das Wort reden werden. Allein ich stimme besonders deswegen für die Majori-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder