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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Gutachten über die wegen Verbesserung der Stellung desAdvo- catenstanhes zu ergreifenden Maßregeln mit der Bemerkung schließt, daß durchaus von Anträgen auf sofort zu erlassende, positive Bestimmungen abgesehen werden müsse, die mit der zu erwartenden Reform der Criminaljustizpflege oder der-Civil- und Prdceßgesetzgebung in Zusammenhang stehen. Es kann dies um so mehr ohne alle Besorgniß geschehen, als die hohe Staatsregierung wiederholt bei andern Gelegenheiten zu erkennen gegeben, daß sie mit einer solchen Reform sich be schäftige, und von ihr bei den Berathungen über den jetzt vorlie genden Gegenstand erklärt worden ist, daß sie über einzelne der artige Anträge sich unter den vorwaltenden Umständen nicht aus zulassen vermöge, weil solche einer sehr reifen/ umfassenden Er wägung, selbst eines gründlichen Studiums hinsichtlich der im Auslande bestehenden Einrichtungen bedürften, wohl aber die an sie gelangenden Anträge mit größter Sorgfalt zu prüfen und darüber künftig weitere Mittheilungen der Ständeversammlung zu machen bereit sei. Alles, was nach dem jetzigen Stand der Verhältnisse für den Hauptzweck geschehen kann, muß daher, wenn man nicht ungeeignet den Maßnehmungen der hohen Staatsregierung vorgreifen will, auf Zusammenstellung von Materialien für eine seiner Zeit zu erfolgende Hauptreform und Organisation des Advocatenstandes beschrankt werden, eine An sicht, die auch insofern gerechtfertigt erscheinen dürfte, als selbst die Petenten die von ihnen gethanen Vorschläge keineswegs als völlig zureichende Mittel für den beabsichtigten Zweck anzucrken- nen vermögend gewesen, sondern dadurch nur Anlaß zu einer nähern Erwägung der Angelegenheit und Abhülfe wahrgenomme ner Uebelstände haben geben wollen. Aus diesem Grunde würde es der Deputation am ange messensten erschienen sein, wenn man sich rücksichtlich aller vor stehend aufgeführten Anträge zu dem Beschlüsse hätte vereinigen können, daß solche durchgängig der hohen Staatsregierung zur Erwägung vorgetragen werden sollen; da aber nicht nur in jener Kammer hierüber verschiedenartige Ansichten laut geworden, sondern auch bei einem Punkte unter den Mitgliedern der Depu tation eine getheilte Meinung sich gebildet hat, so istim Speciellen über obige Anträge noch Folgendes zu erinnern. ' Staatsminister v. Könneritzr Ich habe über den allge meinen Theil nur eine kurze Bemerkung zu machen,-um ein Miß- verständniß zu beseitigen, welches wohl nicht in der Absicht der Deputation gelegen hat. Es könnte nach den Aeußcrungen der' Deputation im Berichte Seite 486 und 487 (s. oben S. 1932, von den Worten an: „Sie muß zuvörderst mit den Petenten rc.) wirklich scheinen, als hätte hiermit der Zustand des-Advocaten- wesens iü Sachsen geschildert werden sollen, als würden bei uns die Advocaten in drückenden Fesseln gehalten, um stein freimüthigerRechtsvertheidigüng zu hindern, als wür den sie von den Untergerichtcn ungerecht behandelt, als wäre die Zahl der unwürdigen Advocaten so gar groß. Ich muß dem zur Ehrenrettung unserer Gesetzgebung und unseres Nichterstan- des, ebensowohl wie zu der des Advocatenstandes widersprechen, und ich kann mich in dieser Beziehung zur Widerlegung auf das berufen, was die Deputation der zweiten Kammer in ihrem Be richte S. 465 gesagt hat: „Was endlich die Beschwerde über schroffe, geringschätzende Behandlung der Advocaten, Seiten der Unterrichtcr, betrifft, so dürste diese, wenn sie hier oder dort stattsindet- nicht sowohl durch den den Advocaten angewiesenen Stand hervorgerufen werden, als vielmehr kn der Persönlichkeit der Betheiligten ihren Gründ haben. Auch findet, wie der De putation bekannt ist, eine inhumane Behandlung der Advocaten Seiten der Untergerichte bei den Aufsichtsbehörden niemals Schutz." Zn Beziehung' auf den zweiten Punkt ist auf dersel ben Seite gesagt: „Auch kn diesem Stande erkennt man das le bendige Pflichtgefühl in der großen Mehrheit seiner Angehöri gen." Es ist gewiß nicht die Absicht der Deputation gewesen, in den Aeußerungen ihres Berichtes unser» Advocatenstand schil dern zu wollen, oder das Benehmen der Behörden in Sachsen gegen die Advocaten einem allgemeinen Tadel zu unterwerfen. Zch erkenne cs vielmehr nur als ein Motiv, daß man den Advo catenstand überhaupt heben müsse, und es zweckmäßig sei, Ein richtungen, welche dahin führen - zu treffen, also nur als ein all gemeines Motiv, ohne Beziehung auf Sachsen. Referent Bürgermeister Starke: Ich kann Sr. Excellenz nur dankbar verbunden sein, daß vom hohen Ministers selbst die Vertheidigung der Deputation übernommen worden, und ver sichern, daß die Deputation weit davon entfernt gewesen ist, der Staatsregierung irgend einen Borwurf machen zu wollen. Wenn im Allgemeinen der Ausdruck gebraucht worden ist, daß der Advocatenstand auch in Sachsen sich nicht der Stellung er freue, welche ihm gebühre/ so bezieht sich das vornehmlich auf die Urtheile, welche hierüber im gemeinen Leben gemacht und ver nommen werden und welche mindestens mit manchen Vorurthei- len verwebt sind, die das Volk über den Stand der Advocaten zu hegen pflegt. Was ferner die Bemerkung anlangt, daß die Ad vocaten oft der ungerecht tadelnden Critik der Unterrichter preis gegeben seien, so lasse ich zwar dahingestellt sein, inwieweit dies in unserm Vaterlande der Fall sei,' könnte aber ohne große Schwierigkeit die Versicherungen wiederholen, welche in dieser Beziehung in den eingereichten Petitionen enthalten sind. Ich bitte daher, diese Aeußerung als ein Echo der allgemeinen Klagen anzusehrn, welche diesfalls von den Petenten erhoben worden. Staatsminister v. Könneritz: Es war nur mein Zweck, >die Aeußerung der Deputation dahin zu erläutern, daß man diese Aeußerung nicht im vollen Grade auf Sachsen anwenden möge. Daß auch hier noch Manches geschehen könne, stellt das Mini sterium nicht in Abrede. Deshalb fährt auch die jenseitige Deputation fort: „Dadurch soll aber nicht gesagt werden, daß bereits alle Mittel in Sachsen angewendet worden, welche auf die Anregung und Erhebung dieses Pflichtgefühls zu wirken ver mögen und geeignet sind, um diesen ganzen Stand auf eine Stufe zu erheben, die er einnehmen muß, soll er anders für den Rechts schutz das leisten können, was man von ihm erwartet und zu er warten berechtigt ist." Es ist übrigens auch in der Petition selbst mehr aus dem allgemeinen Gesichtspunkte aufgefaßt. v. Polenz: Wenn die Petenten eine größere Achtung in Anspruch nehmen, so ist Nichts dagegen zu sagen, insofern Jeder sich seinen Werth selbst gibt. Nach der Auslassung der geehrten Deputation aber scheint sie selbst die Meinung zu hegen, es wür den die Advocaten bei den Untergerichten unwürdig behandelt. Ich möchte wohl behaupten, daß eher die Unterrichtcr sich über
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