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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Ich füge noch die Bemerkung hinzu, daß durch einen solchen An trag, der nur provisorischer Natur ist, einer Bestimmung der künftigen Advocatenordnung keineswegs vorgegriffen wird. Domherr v. Günther: Daß ich in der Hauptsache mit der Minorität stimmen werde, brauche ich kaum zu erwähnen. Da die Kammer sich dessen erinnert, was ich bei einer früher» Gelegenheit über den vorliegenden Gegenstand gesagt habe, so enthalte ich mich der Entwickelung der Gründe, warum ich eine U-berfüllung des Landes mit Advocaten aus der von der Mino rität beantragten Maßregel keineswegs fürchte. Dessenun geachtet kann ich mich der Minorität nicht in allen Punkten an schließen. Es heißt in ihrem Gutachten S. 495: „Alle Rechts candidaten sollen nach Ablauf dreier Jahre vom bestandenen Facultätsexamen an gerechnet, dafcrn sie in der Zwischenzeit bei einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ihre Befähi gung nachgewiesen haben, sofort immatriculirt werden." Eine mündliche Prüfung derjenigen, welche Advocaten werden sollen, kann ich in keinem Falle anrathen; diese mündliche Prüfung wird ganz an ihrem Orte sein nach vollendeten Universilätsstu- dicn, sie wird cs aber nach meinem Dafürhalten nicht sein, wenn die Rede davon ist, sich von Staatswegen zu überzeugen, ob die Candidaten diejenige practischs Uebung und Fertigkeit erlangt haben, welche der Staat erfordern muß, wenn er ihnen gestat ten soll, die Rechtsangclegenheiten ihrer Mitbürger zu führen. Um zu erforschen, ob Jemand in der Theorie, oder, wie hier bezeichnender gesagt wird, im System bewandert sei, dazu ist die mündlichePrüfung die einzig geeignete, und eine schriftliche würde nur einen geringen und unsichern Erfolg haben. Min um sich zu überzeugen, ob Jemand diejenige Fertigkeit hat, welche nö- thig ist s Um advocatorische Schriften zu fertigen, dazu wird eine schriftliche Prüfung, — davon bin wen'gstens ich überzeugt, — der bei weitem sichrere Weg sein. Ich übergehe noch manche Nachthcile und Beschwerden, welche die mündliche Prüfung ha ben kann. — Man hat nun zwar der schriftlichen Prüfung hin und wieder entgegengesetzt, daß Täuschungen hier leicht, bei mündlichen Prüfungen hingegen nicht möglich wären. Da in dessen die Advocatenspecimina beschworen werden müssen, und doch der Meineid bei unfern jungen Mannern wahrhaftig nicht so häufig ist, daß wir ihn als die Regel oder auch nur als etwas oft Verkommendes vorausfetzen dürften, so glaube ich, daß schon durch diesen Eid der eigentlichen Gefahr vorgebeugt ist. Ich will übrigens einer künftigen Erörterung, ob vielleicht noch andere Maßregeln zu nehmen sein möchten, um in dieser Hin sicht dem Staate die erforderliche Sicherheit zu gewähren , keines wegs umgreifen, sowie ich überhaupt nicht darauf cingehe, ob die gewünschte neue Einrichtung sofort und gleichsam provisorisch getroffen, oder bis zur Vorlegung einer allgemeinen Advocaten ordnung verschoben werden soll, wiewohl ich nicht berge, daß ich mich freuen würde, wenn das Ministerium sich entschließen wollte, sie baldmöglichst ins Leben treten zu lassen. Demge mäß stelle ich jetzt nur den Antrag, daß aus dem Gutachten der Minorität die Worte: „ schriftlichen und mündlichen" in Weg fall gebracht werden, so daß der fragliche Satz lauten würde: „daferN sie in der Zwischenzeit bei einer Prüfung ihre Befähi gung nachgcwiesen haben." — „Bei einer Prüfung <'! — Ich will nämlich keineswegs einen bestimmten Vorschlag machen- wie diese Prüfung vorzunehmen sei, es ist dies eine Sache, die sorgfältiger Erwägung bedarf, die wir schon um deswillen nicht vornehmen können, weil uns die Zeit dazu mangelt. Ob nicht vielleicht mit der schriftlichen Prüfung, die die Hauptsache sein muß, unter gewissen besondern Umständen, z. B. bei vorhande nem Verdachte, daß Jemand seine Probeschriften nicht selbst gefertigt habe, eine mündliche Befragung verbunden werden könnte, oder welche andere diesfallsige Einrichtungen getroffen werden können, lasse ich für den Augenblick ebenso dahingestellt sein, als eine Untersuchung über etwaige sonstige Vorkehrungen und Maßregeln, um die Ueberfüllung des Staates mit Advoca ten zu vermeiden. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, daß er die Gewogenheit haben wolle, dm Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Gersdorf: Es soll kn dem Anträge der Mi norität S. 495 eine Veränderung vorgenommen werden, die darin besteht, die Worte: „schriftlichen und mündlichen" aus zulassen; ich frage: ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. Prinz Johann: Ich habe mich für den Antrag nicht er heben können, weil ich für das Majoritätsgutachten bin, aus fol genden kurz darzulegenden Gründen. Das Minoritätsgutachten greift einmal einer künftigen Einrichtung vor, mit welcher doch offenbar dieser Punkt im engsten Zusammenhänge steht, und der Gegenstand an sich ist von solcher Wichtigkeit, daß ich kn dem jetzigen Drange der Umstände mich nicht entschließen kann, dafür zu stimmen. Ausgeschlossen wird es keinesfalls, weil bei Vorlegung der Advocatenordnung dieser Punkt mit zur Sprache kommen muß, und für das momentane Bedürfniß durch den frü hem ständischen Antrag bereits Genüge geschehen ist. Bürgermeister Wehner: Ich erlaube mir zuvörderst zu bemerken, daß ich zwar nicht in Zweifel ziehe, daß sich zwar schon seit hundert Jahren in Sachsen eine Bestimmung gefunden hat, wornach eine gewisse Anzahl Nechtscandidaten zur Advocatur ge lassen werden; ich muß aber erklären, daß dieses blos eine papierne Bestimmung gewesen ist, sie hat auf dem Papiere gestanden, aber ist nicht gehalten worden. Zu der Zeit, wo ich Advvcat ge worden bin — es ist dies beinahe 50 Jahre her -—war es der Fall nicht, sondern wer die Specimina gemacht hatte, der wußte auf irgend eine Weise ein Zcugniß beizubringen, daß es ihm nach theilig wäre, wenn er nicht Advocat würde, und dies konnte man mit gutem Gewissen Jedem geben, und er wurde also Advocat. Ich bin Advocat geworden, nachdem ich drei Jahre von der Uni versität war, und ich habe daraus für die Advocaten großen Schaden nicht gesehen. Der Schaden, dm vielleicht ein Advocat hat, der nicht qualisicirt ist, dieser wird ewig bleiben, d. h. er wird durch diejenigen, die mehr Qualisication haben, zurückge drängt, und das halte ich für kein Unglück. Allein daß durch diese Ueberfüllung ein großer Schaden für das Publicum entstan den wäre, auch dieses kann ich nicht finden. Ich bin aus einem
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