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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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ISIS den meisten andern Fächern. Dabei muß man noch erwägen, welch em großer Unterschied ist zwischen der freien, selbstständi gen, in vieler Beziehung so genußreichen Lage, in welcher sich ein Advocat befindet, und.der traurigen Existenz und subordinirten Stellung, in der sich ein Amtssubalterner vielleicht Zeit seines Le bens befindet. Ich kann also nicht damit übereinstimmen, wenn die Lage der Rechtscandidaten als eine so bejammernswerthe geschil dert wird. Ich gönne ihnen von Herzen eine erfreuliche Lage, aber man darf nicht vergessen, daß viele andere junge Leute sich noch in einer weit schlimmem Lage befinden. Bürgermeister Hübler: Ich habe bei einem frühem Land tage über die vorliegende Frage mich ausgesprochen. Es war im Jahre 1838, wo eine ähnliche Petition von 88 Rcchtscandi- daten uns vorlag, und ich als Mitglied der dritten Deputation die Ehre hatte, Referent in der Sache zu sein. Ich erinnere mich recht wohl, daß die dritte Deputation damals sich ganz in dem Sinne der dermaligen Minorität für das Gesuch der Rechts candidaten und für eine Abänderung der bisher bestandenen Ein richtung wegen ihrer Zulassung zur Advocatur aussprach. Es geschah dies einmal in der Erwägung, daß man es für eine kaum zu rechtfertigende Härte ansah, wenn dcr Staat jungen Männern, die allen gesetzlichen Erfordernissen zur Ausübung des wissen- schastlichenGewerbesder advocatorischen Praxis entsprechen, den noch jahrelang die Möglichkeit abschneidet, von ihren theuer erwor benen Kenntnissen selbstständig Gebrauch zu machen. Es geschah aber auch ferner in der Erwägung, daß die gegen eine unbedingte Zulassung zur Advocatur ausgestellten Besorgnisse, es werde beim Wegfall der geschlossenen Zahl ein zu großer Andrang zur Advo catur entstehen, es werde die Masse der Processe sich in bedenk licher Weise mehren, und durch, allzu große Vermehrung des Standes die Existenz des Einzelnen gefährdet werden, daß, sage ich, diese Besorgnisse theils als durch die Erfahrung nicht gerecht fertigt, theils überhaupt als eine unnüthige Bevormundung der Staatsregierung angesehen werden mußten. Hat sich aus die sen Gründen die dritte Deputation damals für die Ansicht der gegenwärtigen Minorität ausgesprochen, so muß ich es auch jetzt thun, da in der Sache sich Nichts geändert hat und die damaligen Gründe noch jetzt volle Geltung haben. Ich müß übrigens be stätigen, was vom Herrn Bürgermeister Wehner vorhin geäu ßert worden ist. Zn frühem Zeiten wurde allerdings an einer geschlossenen Zahl der zu immatrkculirenden Ädvocaten niemals festgehalten, sondern, wie er bemerkte, war es damals sehr leicht, zur Ausübung der advocatorischen Praxis zu gelangen, sobald nur das Zeugniß der Tüchtigkeit in den approbirten Probeschrif ten vorlag. Ja, dis Admission zur Advocatur erfolgte damals oft schon im ersten und zweiten Jahre nach dem Abgänge von der Universität, und man hat nicht gesehen, daß daraus irgend einer der besorgten Uebelstänbe hervorgegangen wäre. Darum werde ich mit der Minorität stimmen. v. Großmann: Mir scheint auch die Minorität den Vorzug zu verdienen. Die Beschränkung begründet rin Privi legium, das sich mit dem Geiste der Constitution nicht verträgt, auch nicht mit dem Buchstaben derselben. Eine Ausgleichung erfolgt in größer» Zeitperioden, nicht in einer kurzen Reihe von Jahren. Mit den Theologen ist es auch so; da ist Mangel und Ueberfluß. Das hat sich bald ausgeglichen durch die Concur- renz. Dem Publicum wird durch die freie Auswahl voükom- men Entschädigung. Es tritt hier der Sorites ein, warum sol len es gerade 10 oder 20 sein? und niemals ist es mit dem Geiste der Zeit in Einklang zu bringen. Alle Staaten gehen vom Prohibitivsystem zurück und zum System des freien Handels über. Es tritt die größte Concurrenz doch im Leben selbst ein, und Jedermann hat sich entsetzt über das bekannte Weinholdische System, das einmal in Halle vorgeschlagen wurde. Ich muß für die Concurrenz mich erklären. v. Polenz: Wenn ich auch in der Kammer in der Mino rität bleiben sollte, so werde ich mich doch dem Minoritätsgut achten zuwenden, nicht weil ich die Aspiranten zum Advocaten- stande beklage, sondern weil ich ihre Forderung für billig halte, da jeder Andere im Staate sich durch seine Talente ernähren darf, die Befürchtungen aber nicht für gerechtfertigt halte, daß viele Ädvocaten viele Processe hervorbrächten; deshalb werde ich mich dafür erklären, daß sie nach einer gewissen Zeit und nach einer rigorösen Prüfung ausgenommen werden, nicht nach bestimmtem Procentsatze; denn die Befürchtung, daß die Ueberfüllung der Advocatur schaden würde, theile ich nicht, weil sich solche mit Nichts belegen läßt: denn ist ein Advocat auch ein sittlicher Mensch, dann wird er Niemanden veranlassen, bei ungerechten Forderun gen den Proceß anzufangen oder fortzustellen. Ist das nicht der Fall, so kann durch eine Prüfung der Charakter sich nicht be währen, durch eine bestimmte Zahl der Aufzunehmenden die Gu ten von den Bösey nicht geschieden werden, und da man keinen Maßstab für die nothwendige Zahl hat, so ist es besser, den jun gen Juristen gleich andern Staatsbürgern zu behandeln. Staatsminister v. Könneritz: Gegen die allgemeinen Mo tive des Herrn Bürgermeister Wehner möchte ich nur noch anfüh ren, es handelt sich um die Frage: ist das Amt der Männer we gen, oder sind die Männer des Amtes wegen da? Beschränkt sich das Amt auf einen gegebenen Wirkungskreis, der nicht will kürlich ausgedehnt werden kann, so können nur soviel Männer zugelassen werden, als das Amt erfordert. Auf die Frage, ob eine unbeschränkte Zahl zuzulassen sei, will ich mich nicht weiter einlassen. Ich habe mich früher bereits darüber erklärt; allein nur gegen eine vereinzelte Bestimmung, ohne Rücksicht aufdie künf tige allgemeinere Einrichtung, muß ich mich aussprechen. Wenn der Herr Bürgermeister Wehner erwähnte, daß eS früher so ge halten worden sei, so hat wenigstens das Justizministerium es so gehalten, daß es Niemanden außer der Reihe immatriculirt hat, mit Ausnahme derjenigen, die die erste Censur erhalten haben. Es hat nur auf Antrag der Kammern, oder wenn der Andrang zu groß wurde, eine außerordentliche Jmmatriculation zugelassen. Wenn mehre der Herren darauf hingewiesen haben, daß es eine Härte sei, junge Leute, die einmal ihre Befähigung hätten, ab zuhalten, die Advocatur zu ihrem Berufe zu machen, so muß ich
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