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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Mitt he ilungen über die Verhandlungen des Landtags I. Kammer. -IS 88. Dresden, den 18. September 1843. Acht und achtzigste öffentliche Sitzung am 18. August 1843. (Vormittagssitzung.) Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Berathung über das aller höchste Decret, die Vergleichung der Abschätzung zwischen dem städtischen und ländlichen Grund-, besitz betreffend. — Ermächtigung des Directorii und der Referenten in Bezug auf die ständischen Schriften. — Vortrag und Genehmigung der ständischen Schrift über das Budjet. — Beschlüsse über das Vereinigungs verfahren, den Gesetzentwurf wegen d er Befreiung der über 20 Druckbogen starken Schriften von der Censur betreffend. — Vortrag der ersten Deputa tionüberdas allerhöchste Decret, den Schutz des lite rarischen Eigenthums betreffend. — Berathung des Berichts der dritten Deputation, den dresdner Ab schoß betreffend. — Abstimmung über das allerhöchste Decret, den Schutz des literarischen Eigenthums betreffend. — Berathung des Berichts der zweiten Depu tation , die Petition mehrer Kirchner und Organisten betref fend. — Ministerielle Mittheilung. — Wahl einer Deputation zu Berathung der Landtagsordnung. Die Sitzung beginnt gegen All) Uhr. Anwesend sind der Herr Staatsminister v. Ze sch au und 35 Kammerm tglieder.. Da M Protokoll nicht vorzulesen ist / erfolgt sofort der Vortrag aus der Registrande. 1. (Nr. 560.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 16. August 1843, die Genehmigung der ständischen Schrift auf das Staatsbudjet für die laufende Finanzperiode betreffend. Präsident v. Gersdorf: Würde an die zweite Deputa tion abzugeben sein. ' 2. (Nr. 561.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 16. und 17. August 1843, das allerhöchste Decret über die Land tagsordnung betreffend. Präsident v. Gersdorf: Ist sofort an die erste Deputa tion abgegeben worden. 3. (Nr. 562.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 15. August 1843, die Petition des Fceiherrn Dathe v. Burgk betreffend. I. 88. Präsident v. Gersdorf: Diese Petition ist bei der zwei ten Kammer eingegangen. Die Resolution, die am 15. August darauf gefaßt worden ist, ist die, sie im Verein mit der ersten Kammer an die hohe Staatsregierung zur Berücksichtigung bei der künftigen Gesetzesvorlage abzugeben. Prüfen habe ich die Sache nicht können; denn sie ist unmittelbar vor der Session in meine Hände gekommen; ich kenne ihren Inhalt, also nicht. Die Petition war an die Ständeversammlung gerichtet, dann ist von einer andern Hand darauf geschrieben worden: „Zunächst an die zweite Kammer." Sielst unterm 12. August ausgefertigt und, weil es von anderer Hand darauf geschrieben worden, zunächst in der zweiten Kammer in Berathung genommen worden und dann an uns gelangt. Was damit gemacht werden soll, weiß ich nicht. Es ist vielleicht sehr schade, daß sie nicht mehr bera? then werden kann; indessen morgen ist der Schluß der Geschäfte. Vielleicht hat der Herr Vicepräsident die Güte, seine Ansicht dar über zu äußern. Vicepräsident v. Carlowitz: Nun, sie ist noch nicht bei der zweiten Kammer gewesen? Präsident v. Gersdorf: Zn der zweiten Kammer ist sie berathen und unter dem 15. August die bereits von mir erwähnte Resolution gefaßt worden. Vicepräsident v. Carlowitz: Nun, wenn blos der er wähnte Antrag gestellt worden ist, und Nichts, weiter, so, glaube ich, würde es noch an der Zeit sein, sich auch diesseits darüber zu fassen. Ich würde blos »Pünschen, daß die betreffende De putation vielleicht bis morgen Einsicht von der Petition nehme, um nach Befinden sich zu demselben Gutachten zu vereinigen. Präsident v. Gersdorf: Da würde man den Gegenstand vielleicht an die zweite Deputation abgebey können, um ihn min destens etwas zu prüfen und eine Resolution darauf mündlich vorzuschlagen. Bürgermeister Hübler: Herr Präsident! die zweite De putation ist gegenwärtig so beschäftigt, daß ich kaum die Mög lichkeit einsehe, der geehrten Kammer über die Vorlage noch Be richt erstatten zu können. Dazu kommt, daß noch die wichtig sten Gesetze, welche gerade in das Ressort der zweiten Deputation einschlagen, zurück sind, in diesen Lagen aber ebenfalls an die erste Kammer gelangen nnd ihre zweite Deputation vollauf be schäftigen werden. Bürgermeister Gottschald: Es ist doch kein Bewilli gungsgegenstand. Ich sollte also glauben, da es kein Bewilli- gungsgegrnstand, sondern mehr eine Petition ist, daß es sich bloS 1
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