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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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preise mit den durch Abschätzung ermittelten Reinerträgen oder Steuercapitalen, und es ergibt sich hieraus, daß durchschnitt lich - . . bei den ländlichen Grundstücken 4,08 Procent, bei den städtischen Grundstücken aber nur 3,57 Procent des Kaufwerthes als Reinertrag betrachtet und zur Besteuerung gezogen worden sind. Wieryohl nun die hohe Staatsregierung der schon im aller höchsten ÄecrÄ vom 10. December 1836 ausgesprochenen und in der ständischen Schrift vom 29. November 1837 anerkannten Ansicht, daß die Vergleichung der Kaufpreise als. ein dem vorlie genden Zwecke, entsprechendes Wttel nicht betrachtet werden könne, inhärirt und daher auf obige vergleichende Ausmittelung ein vor zügliches Gewicht nicht legt, so glaubt sie doch soviel daraus ab nehmen zu können, daß die Städte durch die betreffende Ab schätzung nicht nur nicht überlastet, sondern sogar niedriger als der ländliche Grundbesitz angezogen worden und daß auf keinen Fast .ein ausreichender Grund vorhanden sei, bei. den Städten und Fabrikgebäudeck, außer, den ihnen nach den 118 und 128 der GeschäftsanweisüNg doM 30. Marz 1838 schon züGute gehenden, noch weitere Procenrabzüge einkreten zu lassen, ' ' worüber die zustimMende'Etklärung der Stände Erwartet - ' wird. Die Deputation gestattet sich, auf den jenseitigen Deputa-. tioüsbericht (Beilage zur lll. Abth. 3. Samml. S. 837 flg.), welcher specielle Nachweisungen über das Geschichtliche des vor liegenden Gegenstandes enthalt,.Beziehung zu iwhmen, und hebt hiervon kürzlich nur Folgendes heraus. Wie sehr auch bei demLandtagen 1834 und 1837, wo die Maßregeln zu Vorbereitung des neuen Grundsteuersystems be- ratssen.wurden, unter andern auch über die Abschätzungsgrund sätze die Ansichten dex Siäpde von, einander abwichen, und ins besondere über die Äbschätzungsmodalitat der Gebäude im ge- cheilten Interesse der Städte und des platten Landes ziemlich schroff sich entgegen standen, so ist dennoch hierbei eine Vcreini- ghng mit hex. Staatsregierung über diese Grundsätze, und daß solche bei den Vprbereitungsarbeiten, ausschließliche zur .Anwen dung gebracht .werden sollen, zu Stande gekommen, und cs sind dieselben hierauf in der Geschäftsanweisung vom 30. Marz 1838 zusammengestellt und zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden. Ebenso hat man bei beiden Landtagen die Ansicht sestge- halten, daß diese Grundsätze ohne Störung des ganzen!Ve- steuerungsgeschästes nicht älterirt werden dhrfen, und ,daß ein richtiges Unheil über die gleich - oder ungleichmäßige Verthejlung der Grundsteuerlast erst vom Erfolge herzuleiten, mithin exst nach Vollendung des Ganzen möglich sein werde. ' Demgemäß haben die Stände auf die durch allerhöchstes Decket vom 10. December 1836 erhaltene Veranlassung in der ^Schrift vom 29. November 1837 erklärt: „ Da nicht zu verkennen sei, daß nach Beendigung des ganzen Besteuerungsgeschäftes ein zuverlässiges Ur- .theil darüber: ob und wie zu Herstestung eines richtigen Verhältnisses zwischen dem städtischen und ländlichen Grundbesitze ein Procentabzug einzutreten habe, gefällt werden könne und es ohnehin zweifelhaft erscheine, ob außer dem Procentabzüge, welcher den städtischen Grund stücken schon jetzt zu Gute gehe, später überhaupt noch ein Procentabzug erforderlich sein werde, so sei es von ihnen für angemessen erachtet worden, die angedeutete Erklärung jetzt nicht abzug eben, diese vielmehr bis fragen könne, ob die Eingabe an die dritte oder vierte Deputation l abzugeben sei?' - , ! Präsident v. Gersdorf: Sie ist in der andern Kammer auch an die zweite Deputation abgegeben worden, und daher kam mein Vorschlag, sie gleichfalls an die zweite Deputation abzu- l geben. i Bürgermeister Gottschald: Ich glaube, daß, wenn die Kammer beschließen wollte, sie an die vierte Deputation Nbzuge- ! den, diese noch soviel Zeit gewinnen würde, von ihr Einsicht zu nehmen, und der verehrten Kammer einen mündlichen Vortrag darüber zu erstatten. ' / v. Watzdorf: Ich sollte doch meinen, daß, wenn die Peti-. tion einen ÄegeDand von Wichtigkeit enthält, wie es sich erwar ten laßt, Herr v. Kurgk sich bewogen finden wird, die Petction , direct "an die hos?e Stgatsreglerung. zu übergeben. Auf die Weise würde dasselbe erlangt und wir zugleich, der Nöthwendig- keit überhoben, einen übereilten Bericht erstatten zu müffen.' Bürgermeister Bernhard!: Ich wollte dasselbe bemerken, daß ich eine Ursache nicht sehe, diese Petition anders zu behäng dein, als andere dergleichen; aber freilich bergen kann ich nicht, daß es auffallen muß, wenn diese Petition erst am 11^ August, also 10 Lage vor dem Landtagsschlusse eingereicht worden ist. Prinz Johann: Ich bin der Ansicht, man könne durchaus nicht mehr auf die Petitioü eingehend, Wie können wir von un- sererDeputatlön erwarten, daß sie noch gründlich däraufeingehe? Wenn der Petent so spät kommt, so muß er es sich selbst bei messen. > - , * Präsident v. Gersdorf: Es würde also Ihre Ansicht da hin gehen, die Petition unter den bewandten Umständen beizule gen.—-Nach unserer Tagesordnung/meine Herren, haben wir nuk, den ersten Gegenstand zunächst zu behandeln, die Berathung des' Berichts der zweiten Deputation über das allerhöchste Decket, die Vergleichung her Abschätzung zwischen Stadt und Land be treffend. Herr v. Crusius hat den Vortrag darüber. ReferenkÜ.'Crüsiüs:'Der Bericht lautet: -Der Inhalt dieses allerhöchsten Dekretes, welches am 14.. Mai d. I, zuerst qn die Weite Kammer, sodann qm 9., August, von dieser mit einem Prosokollextracte an die erste Kammer ge langt und der Deputation zur Berichtserstattung überwiesen ist, zerfällt inzweiLheile, nämlich in ' die Vergleichung der Abschätzungsrefultate behufs der Grundbesteuerung in den Städten und auf dem plät ten Lande, und , . L) die Bekanntmachung der-Hauptsumme sämmtlicher Steuereinheiten, sowie, des. yon jeder derselben nach Einführung des necken Gründfleücrsystems zu Entrich tenden Geldbettags. ' ' " Diem, ' . L enthaltene Vergleichung gründet sich auf die Resultate einer, in drei verschiedenen Beilagen sub L und 6 enthaltenen, 1,600 einzelne, zur einen Hälfte in den Städten, zur ändern auf dem Lande in den Jahren 1834 und 1837, wirklich, vorgekommenen Grundstücksverkäufe umfassenden Zusammenstellung der Kauf-
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