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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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zu dem Zeitpunkte, wo das neue Grundsteüersystem vollständig eingeführt seinwerde, auszusetzen. Doch mochten Se. Königliche Majestät den unmittelbar nach Bollendung des Vermessungs-und Abschatzungsge schäfts versammelten Ständen nicht allein Über die Er gebnisse der beendigten Bewerthungsangelegenbeit, na mentlich insoweit die Ausgleichungsfrage dabei in Erwä gung komme, sondern auch in Gemäßheit des schon früher ausgesprochenen Wunsches , über den Kaufwerth des ,städtischen und ländlichen Grundbesitzes, Und über die sonst etwa zur Entscheidung der mehrgedachten Aus gleichungsfrage gesammelten Materialien, zu seiner Zeit geeignete Vorlagen zugehen zu lassen geruhen." Aus Vorstehendem dürfte unzweifelhaft hervorgehen, daß in Betreffder vorliegenden Angelegenheit sämmtlich e Anträge und Wünsche der Stände nunmehr von der hohen Staatsregierung berücksichtigt und soweit es möglich gewesen erfüllt worden sind, daher bleiben jetzt nur noch die Fragen zu beantworten übrig: ob die im allerhöchsten Decrete mitgetheilten Resultate für zuverlässig und richtig, für verhälmißMäßig und den Verheißungen der §.39 der Verfassungsurkunde entsprechend, für unabänderlich festste hend und für ausreichend erachtet werden können, um vott Sei ten der Ständeversammlung eine zustimmende Erklärung darüber schon jetzt abgeben zu können? Bei Beantwortung der ersten Frage geht die Deputation von der bereits in ihrem Gutachten über den Gesetzentwurf zu Einführung des neuen Grundsteuersystems (Beil, zur H. Abth. 2. Samml. S. 264 sg.) niedergelegten, auch bei frühem Stän- deversaMmlungen anerkannten Ansicht aus, daß die den vor gelegten Besteuerungsresultaten zu Grunde liegenden Abschätz ungsgrundsätze für jetzt auf keine, Weise, auch wenn man mit denselben nicht durchaus einverstanden wäre, einer Anfechtung unterliegen dürfen, und daher auch erneuerter Begutachtung nicht zu unterwerfen seien. Ebenso scheint die richtige Anwen dung dieser Grundsätze bei den Vermessungs-, Abschätzung!,- uNd Katastrirungsarbeiten vorausgesetzt werden zu Müssen, --- uncr- ächtet dieselben noch immer vielen Tadel erfahren und sehr häufig sogar bittere Klagen hervorgerufen haben, — denn sie sind unter sichernder Controls äüsgeführt und zur Kenntmß der Bethei ligten gebracht worden, auch der Reklamation freigestellt ge wesen. . > Können sonach Einwendungen gegen die Richtigkeit dieser Besteuerung gegenwärtig nicht für zulässig erachtet,werden, so dürfte dagegen die Frage über gleichförmige Vertheilung der Steuerlast, wie überhaupt, so insbesondere unter Berücksichtigung Les Unterschiedes zwischen Stadt und Land noch unentschieden bleiben müssen, da es namentlich für letzteres Vsrbältniß an einem zuverlässigenVergleichungsmaßstabe fehlt und fehlen muß, weil die Nützungen oder Reinerträge von Grund und Böden und von Fabrik- und Wohngebäuden ganz verschiedenartiger Natur sind und von so verschiedenartigen äußern Umständen und Ein wirkungen abhängen, daß sie unter sich unmittelbar nicht ver gleichbar sind. Wenn nun überhaupt Käufe allein und ohne anderweite Materialien einen richtigen Maßstäb zu Beurtheilung der Gleich förmigkeit der Steuerlast nicht abgeben können, weil Kaufpreis und Nutzungswerth nicht gleichbedeutend sind und nicht in gleich bleibendem Verhältnisse stehen, — was sowohl von der Staats regierung als von frühem Ständeversammlungen anerkannt ist, — so kann dem durchschnittlichen Vergleichungsresultate von einer im Ganzen geringfügigen und auf den Zeitraum von 2 Jah- I. 88. ren beschränkten Zahl von Käufen, wie sie in den Decreksber- lagen enthalten ist, noch viel weniger und nicht einmal so viel Werth beigelegt werden , um die von der Staatsregierung darauf gestützte Folgerung gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Es wird daher nach der Ansicht der Deputation solange unent schieden bleiben, ob die eine oder die andere Gattung von Grund stücken, ob Wohn-und Fabrikgebäude oder die ländlichen Grund stücke prägravirt sind, bis die Erfahrungen mehrer Jahre nach Einführung des neuen Grundsteuersystems dargethan hüben wer den, ob und welche Rückwirkung die neue Grundsteuer auf den Nutzungswerth dieser Grundstücke im Ganzen, — nicht in sin gulären Fällen,— hervorgebracht habe. Nur auf diese Weise, welche z. B. auch bei Erwägung der Ansätze in der Gewerb- und Personalsteuer und des Proportional verhältnisses dieser Steuer zur Grundsteuer allein möglich er scheint, wird sich eine sichere Basis für zuverlässige Beurthei lung der neuen Steuerbelastung auffinden lassen, und bis dahin dürften auch die Klagen wegen Ueberlastung, welche, wie bei jeder neuen Steuer, jetzt zahlreich und von allen Seiten und Gegenden, besonders in den beiden Hauptstädten laut geworden sind, keinen Erfolg haben und keine Berücksichtigung finden können. Was die Unabänderlichkeit der Ergebniffe der nunmehr voll endeten Vorbereitungen zum neuen Grundsteuersystem anlangt, so Muß dieselbe allerdings Wohl wenigstens insoweit feststehen, daß das Letztere mit dem 1. Januar 1844 unbehindert ins Leben' treten könne, allein hiermit ist keineswegs die Möglichkeit abge schnitten, daß einzelne Claffen der besteuerten Gegenstände, wenn sich eine Ueberlastung derselben künftig wirklich Herausstellen sollte, wiederum Erleichterung finden können, und es kann mit hin kein Grund ,zu der Besorgniß einer dauernden Benachtheili- gung durch die dermaligen Grundsteueransätze weder auf einer noch auf der andern Seite vorhanden sein. Zu Beseitigung der hierüber dennoch vielleicht obschwebenden Bedenken hat der Herr Finanzminister bei den Verhandlungen in der zweiten Kammer die zufichernde Erklärung ausgesprochen: „Die hohe Staatsregierung werde, sofern sich ein zweckmäßiger Vergleichungsmaßstab'äufsinden lasse, für Pflicht erachten, bezügliche Erörterungen fortzusetzen und das Resultat'ven KämMern mitzutheilen." Nach allem dem empfiehlt die Deputation ihrer Kammer: zwar über vollständige Angemessenheit und Gleichförmig keit ber dermaligen Grundstcuerrepartition Und darüber, daß bei den Städten und Fabrikgebäuden, außer den ih nen schon zu Gute gehenden, noch weitere Procentabzüge nicht stattsinden sollen, eine zustimmende Erklärung de finitiv zur Zeit noch nicht aüszusprechen, jedoch nach dem Vorgänge der zweiten Kammer bei der nurgedachten Zu sicherung der hohen Staatsregierung Beruhigung zu fassen., Referent V. Crusius: Die Deputation hatte sehr ge wünscht, daß ihr möglich gewesen wäre, vielleicht durch specielle Lharsachen, namentlich durch Ziffern, das Verhältnis klarer zu stellen, in welchem sich die neue.Grundsteuer zu der alten heraus gestellt hat. Sie hat über bei sorgfältiger Erwägung des Ge genständes die Ueberzeugürig mehr ilNd mehr gewinnen müssen, wie schwer eine solche Vergleichung änzustellen sei, weil verschie dene Faktoren darauf cinwirken, einmal, weil die Zeitperioden, welche man in dieser Beziehung vergleichen will und kann, im 1*
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