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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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IM Referent v. Crusius: Position 63, Das Lqndescvnsistorium. Die Forderung vyn 2,666 Thlr. 20 Ngr. 1 Pf,, >ncl. 66 Thlr. 20 Ngr. 1 Pf. transitorischer Agio zuschlag, stimmt mit dem früher bewilligten Etat vollkommen überein, und dürfte daher ebenfalls ungekürzt zu bewilligen sein. Präsident v. Gersdorf: Es handelt sich um 2,666 Thlr. " 20Mgr. 1 Pf., incl. 66 Thlr. 20 Ngr. 1 Pf. transitorischer Agiozuschlag, und ich frage: ob die Kammer die erstgenanntes Summe bewilligt? — EinstimmigJa- Referent v. Crusius: Position 64. Das apostolische Vicariat und die zu Ausübung der katholisch-geistlichen Gerichtsbarkeit, in den alten Erblanden niedergesetzten Behörden. Dafür werden jetzt postulirt 5,076 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf, mol. 1,195 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. transitorisch, während zuletzt 4,055 Thlr. 5 Ngr. — oder mit Agiozuschlag 4,160 Thlr. 1 Ngr. 8 Pf. bewilligt waren. , Hieraus ergibt sich eine Erhöhung von 915 Thlr. 21 Ngr. 5 Pf. Diese Position zerfällt (ckr. Bericht der zweiten Kammer, S. 403 ff.) in 8Y0 Thlr. — Ngr. — Pf. für das apostolische Vica- riat, v. 1,439 - 21 - 6 - iaol. 639 Thlr. 21 Ngr. 6 Pf. transitorisch für das Vicariatsgericht, 6. 2,575 - 16 - 7 - mol. 555 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. transitorisch für das katholisch-geistliche Consi- storium, v. 261 - — - — - Expe'dirions-u. Feuerungs aufwand bei ustd L. 5,076 Thlr. 8 Ngr, 3 Pf. Referent v. Crusius: Ich darf wohl yoraussetzen, daß den Mitgliedern der Kammer die speciellen Angaben aus dem De putationsgutachten der zweiten Kammer bekannt sind, und glaube überhoben zu sein, den speciellen Nachweis vorzulesen. Ich habe zu Vermeidung unnöthiger Wiederholung nur die Summen der einzelnen Abtheilungsn dieser Position angegeben. Es sind Posten, welche früher mehrfachen Besprechungen unterlegen ha ben. Wenn das Vorlesen dieser einzelnen Posten nicht verlangt wird, würde ich weiter gehen. Die vorbemerkte Erhöhung der Forderung erstreckt sich aber lediglich auf folgende Ansätze, nämlich: . 800 Thlr. — Ngr. — Pf. für das apostolische Vicariat, und zwar 600 Thlr. für den aposto ¬ lischen Vicar (ein neues Po stulat) und L es. 200 Hhlr. — " Demselben W Amtsrersen, - wMs ftsther unter Position 67 aufgeführt waren; uts. 150 - ----- Erhöhung des Präsidialgehalts beim katholisch-geistlichen Con- ' -sistyrjurn. 956 Thlr- - NF. — Pf-^ wovon jedoch abgeht b4 - 8 - 5 - nämlich 24 Thlr- 5 Ngr.- Pf- VxrnW- derung derPexso- nalsteüer für den Präses Md zwei geistliche Vicar.- rathe, 10 - 3 - 5 - Wegfall des Agio zuschlags auf 370 Thlr.Be- soldung.' ut8. 915 Thlr. 21 Ngr. 5 Pf. Die übrigen Posten sind den früheren Bewilligungen gleich. Wenn früher eine Besoldung des apostolischen Vicars nicht auf dem Budjet erschienen, so lag dies, wie S-405 im jensel'ts- gen Berichte speciell angegeben ist, in. de^ persönlichen Verhält nissen des vorigen Inhabers dieser Stelle, welche einer besoydern Dotirung derselben überhoben. Mit dem Wechsel der Person haben sich diese Verhältnisse geändert, und es glaubt die Depu tation, daß nunmehr für diese höchste Behörde des Landes in katholisch-geistlichen Angelegenheiten eine angemessene Gehalts bestimmung um so weniger zu verweigern sei, als auf,ausdrück lichen Antrag der vormaligen Stände diese Landesbehörden ich Interesse der katholischen Confessionsverwandten zugleich zu Her stellung eines geregelten Jnftanzenzuges in Gemäßheit des Man dats voch 19. Februar 1827 und des Gesetzes vom 28. Januar 1835 eingerichtet worden sind. Die in Ansatz gebrachte Höhe der Gehalte für das Vicariat zu 600 Thlr. und für den Vorsitz im katholisch-geistlichen Consistorium zu 300Thlr.— des ersteren neben dem Bezüge einer Pension als ehemaliger Beichtvater Ihre Majestät der hochseligen Königin Amalie Auguste an 1,233 Thlr. 10 Ngr. —, des letzteren neben der Be soldung von 1000 Thlr. als Hofcaplan erscheint im Vergleich mit andern Präsidialbesoldungen im Lande keineswegs zu hoch. Die zweite Kammer hat in der Voraussetzung, daß mög licherweise bei etwaiger Persoualveränderung ähnliche Verhält- . niffe wie früher die Herabsetzung dieser Gehalte wiederum zulässig machen könnten, die Bewilligung derselben nur als transitorisch ausgesprochen; die Deputation schließt sich dieser Ansicht an und empfiehlt, da die übrigen Ansätze früher stets die ständi sche Anerkennung gefunden und auch jetzt zu einer Erinnerung 1*
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