Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Voraus festgestellt werden müssen, und weil eine Feststellung der Art mehr oder weniger willkürlich würde-;! dann'?Mil-;M Rubriken, unter welchen die Grundsteuer früher und ,jetzt erschei nen, so sehr verschiedene Geltung erlangt haben, daß,die Ziffern, wie sie in dem Budjet sich gegenüberstehen, keinen sichern Anhalt geben können. Ich will beispielsweise das Eine nur erwähnen, daß, als die Servislast auf der einen Seite von den Städten, die Naturalleistung für die Armee auf der andern Seite haupt sächlich vom platten Lande-auf das Staatsbudjet genommen wurde, das Verhältmß sich wesentlich dadurch verändert hat, - und daß das, was früher als Position 30,31 und 32 aus dem, Staatsbudjet stand, so.verschiedener Natur war,, daß es nicht mit der jetzigen Grundsteuer verglichen werden kann. Ich erinnere nur an die Schock- und Quatembersteuer, die Cavalerieverpfle- gungsgelder, die Accisgrundsteuer und die Personalsteuer dec Grundstücksbesitzer, was Alles mit darin enthalten ist. Man ' hat sich überzeugt, daß, wie die Sache jetzt steht, es unmöglich sei, eine solche Vergleichung ganz zuverlässig und umfassend jetzt ' anzustellen. Demungeachtet hat die Deputation mit dem königl. Herrn Commiffar Rücksprache genommen und darüber eineMit- theilung erhalten, die sich allerdings Nur in engeren GreNzen be- ' Wegt, jedoch ihr von solcher Wichtigkeit und so hohem Interesse zu sein, scheint, daß. sie sich erlaubt, mit Zustimmung des Herrn Finanzministcrs eine Mütheilung davon zu machen. Sie be trifft folgende Vergleichung: Mit Ausschluß'der zsther steuer freien Grundstücke betrug in den alten Erblanden die Grund steuer , - nach der alten Steuerverfassung 1,046,695 Mr. 8 Ngr. und zwar - 765.965 Mr. 8 Ngr. vom Lande 280,730 „ „ von den Städten, v nach dem neuen Grundsteuersystem von 36,722,877 Steuereinheiten und zwar 802,776 Mr. 27 Ngr. 9 Pf. von 26,759,231 Steuer einheiten vom Lande, 298,909 Mr. 11 Ngr. 4 Pf. von 9,963,646 Steuer einheiten von den Städten. ' i> . ^Bürgermeister Schill: Jedenfalls mit Ausschluß der schönburgischen Receßherrschaften? , / Referent». Crusius: Es sind die Rittergüter nicht mit angezogen. Es ergibt sich hieraus folgendes Verhältnis! r ehedem: , , . jetzt: . . vom Lande/ . . vom Mde, von den Städten,. -AUö von den Städten, , . : . mithin übernehmen die Städte nur o an Steuern mehr, um wie viel das Land erleichtert wird. > Prinz Johann: . Ich setze voraus, daß auf.beiden Seiten die Rittergüter nicht gerechnet sind. - Referent v. Crusius: Allerdings sind diese in Abrechnung gebracht. - - - . Staatsminister v. Zeschau: Es sind diese ausgeschlossen. Es sind nur die früher steuerpflichtigen Grundstücke mit den jetzt steuerpflichtigen, exclusive der Steuerbefreiten, und es ist dabei auf hie.Oberlausitz nicht Rücksicht genommen worden, ebenso wenig auch auf die schönburgischen Receßherrschaften. -- Referent». Crusius: Es dient die Vergleichung dazu, zu zeigen, daß eine Prägtavation weder auf der einen^ noch auf der andern! Seite,stattsiudet, und so überraschend dem Einzelnen für den Augenblick die Höhe der Grundsteuer,-erscheinen mag, wird sich doch nicht viel dagegen sagen lassen, und zum Lheil ist die Neuheit der Steuer offenbar Schuld daran, daß Klagen hier und da erhoben wurden; man kannte sie noch nicht, erwartete — allerdings vielleicht ohne Grund — eine Erleichterung statt einer Erhöhung, und hat nicht einen richtigen Maßstab der Ver gleichung angelegt, am wenigsten da, wo eine Uebersetzung statt gefunden hat, erwogen, daß wahrscheinlich früher verhältnißmä- ßig zu wenig Grundsteuerlast aufgelegen hat. Staatsminister v. Zeschau: Es bestätigt diese neuerlich gelieferte Zusammenstellung inderLhat die Ansicht der Regie rung/ daß wenigstens kein ausreichender Grund jetzt aufzusinden sei, welcher der Besörgniß Raum gebe, daß die Städte dem Lande gegenüber im Allgemeinen als prägravirt anzusehen seien, und daß man daher wenigstens die Frage, ob sich eine solche Prägra vation herausstelle, die unter allen Umständen ungemein schwer zu lösen sein wird, einer künftigen Zeit Vorbehalte. Ich glaube aber auch, daß sich die Ansichten mit der Zeit noch vielmehr dar über berichtigen werden, Und daß-wir selbst, wenn der Gegen stand künftig wieder in der Ständeversammlung zur Sprache kommt, nicht dieselbe Meinung hören werden, die man jetzt über diesen Gegenstand ausgesprochen hat. Ich muß aber noch hin zufügen, daß wohl die Städte um so weniger in ihrer Allgemein heit für prägravirt zu erachten sein möchten, wenn man' darauf das Augenmerk richtet, daß man die Städte früher wohl iw Ver- hältniß zum Lande, nachdem man hinsichtlich der indirekten Ab gaben für das flache Land und die Städte gleichgestellt worden, nicht als zu hoch, sondern als zu niedrigbestcuert ansehen möchte. Es ist das meine Ansicht, die schon früher bei einer andcrn Gele genheit von der Regierung geltend gewacht worden ist, und ich muß daraufzurückweisen, daß, als in Folge der Zollvereinigüng die indirekten Abgaben in den Städten Und auf den? Lande gleichgestellt wurden, der Grund wegfiel, aus dem in den Städten ein L,heil der direkten Abgaben aus der vormaligen General- accise übertragen wurden. Ich will damit nicht aussprechen, daß für einzelne Städte, und namentlich für die größer», die jetzige Grundsteuer als eine empfindliche und unerwartet neue Last nicht' anzusehen sei; -wenn-man sich mit einer neuen Steuerregulirung beschäftigt, auf Gleichheit-in der Besteuerung das Augenmerk richtet, und die Maßregeln deshalb beschließt, so muß man sich auch darauf gefaßt halten, daß der Eine niedriger, der Andere höher besteuert werde. Daß die Städte im Allgemeinen aber nicht für prägravirt zu achten sein möchten, geht gewissermaßen auch dar«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder