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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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aus schon hervor, baß ungeachtet dessen, daß sie früherwohl nicht so hoch besteuert waren, unter den sämmtlichen erbländischen "Städten sich 102 befinden, die weniger, und nur 19, die m-hr zu geben haben. Es ist allerdings bei dieser Zusammenstellung darauf Rücksicht genommen worden, daß man neben dcr-Grund- struer, die die Städte zu entrichten hatten, auch die Servislast mit hinzurechnete, und damit die Vergleichung anstellke. Dazu ist aber hinreichende Veranlassung und vollständig Fug und Recht vorhanden. Denn ich mpß daran erinnern, daß in dem Landtagsabschicde von 1834 gesagt worden ist, die Servislast solle den Städten nur erst und längstens bei Einführung des neuen Grundsteuersystems abgenommen werden. Gewiß würden wir besser gethan haben, wenn wir bei dem frühem Landtage diese Servislast nicht abgenommen, sondern sie bis zur Einführung des neuen Grundsteuersystems hätten bestehen lassen. Sie ist auf Antrag der Stände abgcnommen worden, aber ich bekenne, wir würden, wenn wir sie hätten fortbestehen lassen, nicht alle diejenigen Reclamationen, die jetzt gegen die neue Grundsteuer erhoben worden, hörend Ich bitte aber um Erlaubniß, bei dieser Gelegenheit auf die großem Städte, welche namentlich für prägravirt sich erachten, noch einen Blick zu wer fen. Es sind mir darüber in der That recht übertriebene Ge rüchte zu Ohren gekommen, welche sogar die Meinung auf stellen, daß in diesen Städten die Creditverhältnisse dadurch er schüttert würden und daß in Folge der neuen Grundsteuer ver schiedene, sehr beträchtliche Capitalskündigungcn stattgesundcn hätten. Ich muß bekennen, daß ich diese Besorgnkß wirklich für übertrieben halte und daß, wenn einzelne Gläubiger sich in Folge derselben wirklich hätten bestimmen lassen, ihre Capitalien zu kün digen, sie jedenfalls die Verhältnisse nicht genau oder nicht rich tig beurtheilt, oder die Schuldner bereits sich in einem solchen verschuldeten Zustande befunden haben müssen, daß die Gläubi ger diese Veranlassung nur benutzten, ihr gegenseitiges Verhält- niß aufzuheben. Denn die Grundsteuer, wie sie nach Procenten mit Rücksicht auf die Nutzungen aufgelegt wird, kann unmög lich dahin führen, daß Zahlungsunfähigkeit entsteht. : Denn wollte man dies zugeben, so müßte der Procentantheil, den der Besitzer an seinem Eigenthum schuldenfrei hat, Nur ein sehr un bedeutender sein. Ich wünsche, daß die Gläubiger sich dadurch nicht zu solchen Maßregeln verleiten lassen möchten, die in der That nicht gerechtfertigt sind, und ich glaube, daß, wenn es zur Steuererhebung selbst kommt, manche irrige Ansicht und Mei nung sich erledigen wird. Ich erwähne nun zunächst die. Grund steuer von Dresden. Dresden mit Neudorf entrichtete jetzt eine Grundsteuer von 25,204 M)lr. und hatte eine Servislast von 31,712 Thlr., in runder Summe 56,900 Thlr. , also nahe an 57,000 Thlr., und wird künftighin ungefähr 72,000 Thlr. ge ben. Es wird also ungefähr nur 15,000 Thlr. mehr geben. Ich glaube nicht, daß man sagen kann, daß eine Grundbesteue rung von 25,000 Thlr. und diese Servislast von 31,000 Thlr. eine übertriebene gewesen sei und daß also, wenn diese 15,000 Thlr. noch hinzukommen, nicht eine so große Ueberlastung ent stehen kann. , Nehme ich nun noch an -- und es ist die Hoffnung doch vielleicht nicht ungegründet — daß wohl mit der Zeit es ge lingen wird, die Grundsteuer von 9 Pf. aüf 8 Pf. pro Steuer einheit heräbzubringen, so würde selbst dieses Mehr für die Stadt Dresden schwinden/ Es gehört dieser Punkt eigentlich zu dem Punkt L, aber ich bitte um die Erlaubniß, gleich hier mittheilen zu dürfen, daß die Regierung'die Festsetzung der Grundsteuer auf8 Pf. für die Einheit, also 2 Pf. pro Termin wünscht. Es ist dies in derjenseitigen Kammer erwähnt worden, und sie wünscht es um so mehr- damit künftighin eine unabänderliche Festigkeit in die Grundsteuer gebracht werde; denn jede Veränderung in der Grundsteuer, zumal wenn sie nur auf, einige Zeit fortgeführt wird, führt immer eine Erschütterung in dem Werthe des Grund besitzes mit sich. Was die Stadt Leipzig anbetrifft, so wird selbige künftighin nach vorläufigen Ucbersichten beiläufig 84,000 Thlr. zahlen. Sie hat allerdings jetzt nur 28,676 Thlr. an Grundsteuern und nur 8,894 Thlr- 23 Gr. an Servis zu entrichten. Die Grundsteuer muß aber nythwendig für Leipzig ebenfalls als eine sehr geringe bezeichnet werden; daß die Summe des Servis aber so gering ist, das liegt in den Vorrechten, welche die Stadt Leipzig hinsichtlich der Einquartierung früher hatte, und was, wie die Vorrechte mit der Zeit überhaupt geschwunden sind, auch bei Leipzig sich ändern muß. Nun gibt Leipzig künf tighin allerdings eine sehr bedeutende Summe. Indessen muß ich außer dem Angeführten, daß nämlich die Grundsteuer jeden falls zu niedrig und unvcrhältnißmäßig war, daß die Servis last ebenfalls durch eigenthümliche Verhältnisse eine geringere war, mithin bei der Vergleichung, wenn es sich um das Mehr zwischen dem Jetztgeben und Künftiggeben handelt, mehr Her vortritt, nocb Folgendes anführen: Die Stadt Leipzig hatte bis zum Jahre 1822 an den sogenannten Accisquatembern, die ihr bei Einführung der Accise zur Entrichtung verblieben, 36,900 Thlr. zu zahlen. Von dieser Summe sind ihr im Jahre 1822 mit ständischer Zustimmung 14,400 und im Jahre' 1834 22,500 Thlr. abgenommen worden. Wenn die Stadt Leipzig sich also dessen erinnert, was ihr abgenommen worden ist, so wird sie es jetzt, da es ,sich darum handelt, eine Gleichheit in der Be steuerung herbeizuführen, nicht befremdend finden) wenn sie höher angezogen wird. Ich muß aber noch einen Gegenstand erwäh nen, der in die Wagschaale gelegt werden möchte. Bekanntlich hatte Leipzig unter dem Titel des sogenannten grünen Buchs eine bedeutende Abgabe zu entrichten, die lediglich die Grund stücke betraf. Diese Abgabe betrug bis zum Jahre 1830 unge fähr 60,000 bis 65,000 Thlr. jährlich. Im Jahre 1830 und 1831 ist diese Abgabe bis auf ein Viertheil herabgcstellt worden und beträgt in diesem Augenblicke noch 16,000 bis 18,000 Thlr. Ich gebe zu, daß dieser Gegenstand, der mit bei den Verhand lungen über das dortige Schuldenwesen zur Sprache kam, nicht so ganz in Aufrechnung gebracht werden könne, weil diese Ab gabe nur eine vorübergehende, nur eine an gewisse Zeit gebundene war, indem sie sich dann auch erledigt haben würde, wcnnsämmt- liche Schulden gedeckt sind, während die Grundsteuer eine fort gehende ist. Aber beachtungswerth möchte dieser Umstand doch jedenfalls sein, wenn man über die außerordentliche Höhe der
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