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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Zusammenkommen wegen des Vereinigungsverfahrens, dieEisen- bahnangelegenheit betreffend, und morgen früh um 9 Uhr würde ichdie allgemeine Session ansetzen, um alles dasjenige votzunehmcn, was inmittelstder Session selbst zwischen den beiden Kammern gewechselt worden ist. —Jetzt, meine Herren, würden wir weiter sortfahren. Da es der Herr Cultusministev wünscht, daß der Gegenstand über die Kirchner und Organisten zunächst in Vvr- trag gebracht werde, so bitte ich den Herrn Referenten Hübler, denVortrag zu geben. Referent Bürgermeister Hübler: Der Bericht Ihrer zwei-. ten Deputation über die Petition der Kirchner und Organisten rc. um Aufnahme in die allgemeine Schullehrerwittwen- und Waisenpensionscasse lautet folgendermaßen: Die vorliegende, zunächst an die erste Kammer gelangte und von einem Mitglieds derselben bevorwortete, wegen des darin berührten Finanzpunktes aber an die zweite Kammer abgegebene Petition ist von Letzterer geprüft und, nachdem der Vorschlag der Bericht erstattenden Deputation, auf das Gesuch der Peten ten nicht einzugehen, die unanime Bestimmung der Kammer gefunden, an die diesseitige hohe Kammer zurückgekommen und den Unterzeichneten zur Begutachtung überwiesen worden, deren sie sich nachstehend entledigen. ' Die Petenten bemühen sich, ihr vom Cultmimsterio bereits zurückgewiesenes Gesuch um Aufnahme in die allgemeine Schul- lehrcrwittwen- und Waisenpensionscasse und um Gewährung einer achtwöchentlichen Gnadenzeit für ihre Hinterlassenen theils durch Rechtsgründe, theils durch Gründe der Billigkeit zu unter stützen, die im jenseitigen Berichte ausführliche Aufnahme gesun den haben. Als Rechtsgründe für ihre Gleichstellung mit den Schul lehrern heben d.ie Petenten hervor: s) die Entstehung der Kirchenschullehrer — wie sie sich ausdrücken — aus dem Kirchendienste, indem das - . Schulamt ursprünglich den Küstern oder Kirchnern nur als ein neben ihrem Hauptamts, dem Kirchen dienste. zu verrichtendes Beiamt übertragen.worden sei, b) die Qualität, der ihnen in den Städten übertragenen, im jenseitigen Berichte unter a bis k bezeichneten kirch lichen, auf dem Lande vom Geistlichen selbst besorgten Geschäfte, zu denen noch das wichtige der Führung der Kirchbücher hinzukomme, e) die-wesentlichen Kosten ihrer Bildung als Organisten, die Natur der einzelnen Bestandtheile des Fonds der Schullehrerwittwen-. und Waisencasse, welche theils, von Kirchensachen herstammten, theils in den Kirchen, deren Diener sie wären, und von den Parochianen, deren 'kirchliche Angelegenheiten sie mit besorgten, ge sammelt worden, theils zu frommen Zwecken über haupt bestimmt seien, endlich e) den Umstand, daß dem Vernehmen nach der Kirchner zu Döbeln bereits Mitglied sowohl der Prediger-, als der Schullehrerwittwencassr sei, und das Princip der Gleichheit ihrem Gesuche daher zur Seite stehe. Diesen Rechtsgründen fügen sie als für ihr Gesuch sprechende Billigkeitsmomente noch die Erwägung hinzu, daß man sie doch nicht schlechter stellen könne, als die in die Wittwenpensionscasse aufgenommcnen nicht cottfir- mirten Schullehrer, welche die Rechte und Vortheileder confirmirten Kirchner und Schullehrer nie genossen hätten, ; daß die Gefahr für Leben und Gesundheit, der sie, die Kirch ner, bei den Hauscvmmunionen, nächst dem Geistlichen unter allen Kirchenbeamten am meisten ausgesetzt seien, sowie ihre ohnehin unbemittelte Lage, ihren Anspruch auf Theilnahme an einer Casse, die bei ihrem Ableben ihren Wittwen und Kindern wenigstens einige Unterstützung in Aussicht stelle, als einen billigen erscheinen lasse, und ' -aß schon ihre Stellung zu den Geistlichen, denen sie bei den heiligsten Handlungen zu assistiren berufen seien, es fordere, an ihr Amt Vortheile zu -knüpfen, um dem Dienste der Kirche den Besitz geschickter und zuverlässiger Männer zu sichern. Vergleicht man das Gesuch der Petenten mit der bestehen den Gesetzgebung, so beanspruchen sie eine doppelte gesetzliche Abänderung, einmal des Gesetzes vom 1. Januar 1840, wonach die Schullehrerwittwen- und Waisenpensionscasse ausdrücklich auf evangelische ständige Lehrer beschränkt ist, und dann des Volksschulgesetzes, dessen 51. H. die achtwöchentliche Gnadenzeit ebenfalls nur den Hinterlassenen der Schullehrer bewilligt. - Nach der der jenseitigen Deputation ertheilten Auskunft hat das hohe Cultministerium solche gesetzliche Abänderungen einzu leiten darum sich nicht veranlaßt sehen können, weil Kirchner- und. Organistenstellen großentheils mit Schulämtern schon ver bunden seien und nur in größeren Städten Ausnahmen davon stattfänden und weil das Ministerium ohnehin, in Betracht, daß die Geschäfte der Kirchner in kleinen Orten von den Schullehrern recht! füglich und zu erwünschter Verbesserung der Schullehrer stellen mit versorgt werden könnten, die fast nur in. einigen Lhei- len des Gebirges noch nicht eingetretene Verbesserung, soweit möglich, auch dort durchzuführen beabsichtige. Das Cultministerium, welches übrigens dem Anführen hin sichtlich der Mitgliedschaft des Kirchners zu Döbeln bei der Schullehrerpensionscasse widersprochen, ist dabei der Ansicht, daß die Petenten ihrer Stellung eine zu hohe Wichtigkeit beilegen, da die sämmtlich pon ihnen aufgeführten Geschäfte, wie das Fer tigen der Abkündigungen, der Präsentations-, der Ledlgkeits- und sonstigen Zeugnisse, das Einträgen'der Aufgebote, das Fer tigen der Listen behufs der Recrutirung und Impfung, der Ta bellen zu Aufnahme der Schulkinder, der Communicantenver- -zeichnisse und die Führung der Kirchbücher, soweit sie nicht-en 'Geistlichen obliegen, was namentlich hinsichtlich der Führung der Kirchenbücher nach der Verordnung vom 21. November 1841 der Fall sej, recht füglich von den Schullehrern neben ihrem Hauptberuf mit besorgt werden können. Die Unterzeichneten müssen diesen Bedenken der Regierung ebenso sehr, als den Gründen beipflichten, welche der jenseitige Deputationsbericht Seite 671 ff. zu Begegnung der von den Petenten für sich angezogenen Rechts- und Billigkeitsmomente -entwickelt hat. Sie theilen vollständig die Ansicht, daß die historische Be ziehung auf denUrsprung der Schullehrer aus dem Kirchendienste, nachdem der Volksschuluntem'cht von jenen N-benverrichtungen
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