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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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V. Großmann: Es ist wohl gestern darüber schon Be schluß gefaßt worden? Präsident v. Gersdorf: Se. Kömgl. Hoheit erinnerten nur, daß der gestern ausgesprochene Wunsch zum Beschluß er hoben werde. Wir werden das nunmehr als Beschluß zu be trachten haben. Bürgermeister Schill: Doch wohl mit dem Zusatze, wenn die Referenten die nächste Woche noch da sind. Das möchte wohl aber bei wenigen nur der Fall sein, und darum haben sich früher die Directorien dieser Schriftenfertigung unterzogen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Dann sind die Schriften von den Secretarien gefertigt worden. Präsident v. Gersdorf: Also wenn die Referenten nicht mehr da sind, werden die Secretarien die Güte haben, die Schrif ten zu fertigen. — Ich ersuche nun den Herrn v. Friesen, uns den Gegenstand, „die Ausführung der Bestimmung in §. 3 des ersten Lheils der Ordonnanz vom 7. December 1837 betref fend", worüber diesen Morgen Bereinigungsdeputation statt fand, vorzutragen. Bürgermeister v. Gross: Es wird wohl nöthig sein, die Berathung über das Decret wegen der Landtagsordnung vor ausgehen zu lassen. Präsident v. Gersdorf: Dann mag dies geschehen und über die Landtagsordnung zuvörderst vorgetragen werden. Referent Bürgermeister v. Gross: Unter dem 26. Juni d- I. erging an die Stände ein allerhöchstes Decret, worin in Beziehung auf die definitiv festzusetzende Landtagsordnung über mehre vorläufig zu treffende Bestimmungen die Erklärung der Stande erfordert worden ist. Es ist nach erstattetem Deputa- twnsbericht von der ersten Kammer Beschluß darüber gefaßt worden, sodann der Gegenstand verfassungsmäßig an die zweite Kammer gelangt, und es sind dort bei der darüber gepflogenen Berathung mehre, von den Beschlüssen der ersten Kammer ab weichende Deputationsanträge genehmigt worden. Die erste Differenz betrifft den im Bericht der diesseitigen Deputation er wähnten Punkt unter L. Es war nämlich im Decrete gesagt, daß die Beibehaltung der bisherigen provisorischen Landtagsord nung bis zur definitiven Feststellung des Entwurfes sich als uw erläßlich nothwendig darstelle. Die erste Kammer beschloß in Beziehung auf die früher abgelegten Erklärungen, diesemPunkte des Decrets ihre Zustimmung zu ertheilen. Die zweite Kam mer, obwohl sie schon mehrmals sich darauf bezogen hatte, daß es unmöglich sei, über die definitive Geltung der provisorischen Landtagsordnung bereits auf diesem Landtage eine ständische Er klärung abzulegen, wollte diesem Beschlüsse in Rücksicht auf ihre früher ausgesprochenen Ansichten nicht beitrcten, und nahm für die abzugebende Erklärung folgende Fassung an: „Die Stande wollen sich einverstanden damit erklären, daß die Landtagsord nung mit den bereits genehmigten und nach Befinden noch fest zusetzenden Modifikationen auch während des nächsten Landtags bis zu der Zeit Gültigkeit haben solle, als der von der zu ernen nenden Zwischendeputatkon zu berathende Entwurf definitiv wird angenommen sein; daß jedenfalls aber die Zustimmung der näch ¬ sten Ständeversammlung zu der Fortdauer der Gültigkeit der rrovisorischen Landtagsordnung, über die Dauer des gedachten Landtags hinaus, als erforderlich vorausgesetzt werde, falls eine definitive Verabschiedung über eine Landtagsordnung nicht er langt werden sollte." Es ist im Grunde diese Fassung mit dem Beschlüsse der ersten Kammer übereinstimmend, denn es ist darin anerkannt, daß für den nächsten Landtag die provisorische Land tagsordnung ohne besondere Entschließung deshalb in Anwendung zu bringen ist, und es wird um so weniger bedenklich sein, der Fassung der zweiten Kammer beizutreten, da während der Zwi schenzeit die Landtagsordnnng berathen und bei der nächsten Ständeversammlung definitiv festgesetzt werden soll. Es ist da bei ausdrücklich von der zweiten Kammer Vorbehalten worden, daß, falls eine definitive Feststellung nicht ftattsinde, die künftige Ständeversammlung Beschluß über die Beibehaltung der provi sorischen Landtagsordnung fassen soll. Prinz Johann: Noch ein Wort muß ich mir erlauben, um diesen Vortrag zu rechtfertigen. Die Ueberzeugung der Kammer ging allerdings früher dahin, daß die provisorische Land- tagsordnung bis zur einstigen definitiven Feststellung von beiden Kammern angenommen sei. Ich meinestheils, wenn ich die Voracten betrachte, kann meine Ueberzeugung nur noch fest halten, indessen ist es unwahrscheinlich, daß die jenseitige Kam mer dieser Ansicht beitreten werde, und ich glaube daher, daß es sachgemäß sein würde,, dem Vorschläge der jenseitigen Kam mer beizutreten, der uns wenigstens für den nächsten Landtag sichert. Der Unterschied besteht nur darin, daß, wenn auf nächstem Landtage eine definitive Verabschiedung nicht stattfin det , ein neuer Antrag gefaßt werden muß. Da aber doch ein mal zu hoffen ist, daß bei den Vorarbeiten, die in der Zwischen zeit geschehen werden, der nächste Landtag uns eine definitive Landtagsordnung bringen wird, so glaubt die Deputation, daß es sachgemäß sei, der Ansicht der zweiten Kammer beizutreten. Präsident v. Gersdyr'f: Wenn Niemand spricht, werde ich zu fragen haben: ob man dem Vorschläge der Vereinigungs deputation beitritt? — EinstimmigJa. Referent Bürgermeister!). Gross: Eine fernere Diffe renz bestand in Beziehung auf die im Decrete enthaltene Erklä rung, daß die hohe Staatsregierung der nächsten Ständeversamm- lung Mittheilung über wünschenswerthe Abänderungen der jetzi gen Landtagsordnung zugehen lassen werde. Die erste Kam mer vereinigte sich zu dem Anträge, diese Mittheilung nicht der nächsten Ständeversammlung, sondern einer niederzusetzenden außerordentlichen Deputation für die Bearbeitung der Landtags ordnung noch vor dem Eintritte des nächsten Landtags zugehen zu lassen. Dem trat die zweite Kammer zwar bei, wollte aber zuvor eine Erklärung der hohen Staatsregierung wegen Nieder setzung einer solchen Deputation erwarten. Dieser Punkt hat sich durch die Erklärung der Regierung erledigt, in deren Folge dis Wahlen zu den Zwischendeputationen in beiden Kammern bereits stattgefunden haben. Hiernächst sind einige Differenzen vorhanden rücksichtlich der Abänderungen, welche nach der Ansicht der Staatsregkerung schon jetzt bei der Landtagsordnung eintre-
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